09. April 2018, 11:46 Uhr | Stadt Gelsenkirchen
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GE. Ob ein Angeklagter schuldig oder nicht schuldig ist, ob eine Gefängnisstrafe verhängt werden soll oder eine Bewährung möglich ist; hierüber entscheiden tagtäglich an den Amts- und Landgerichten nicht nur ausgebildete Juristinnen und Juristen, sondern auch ehrenamtliche Richterinnen und Richter, sogenannte Schöffinnen und Schöffen. Die Schöffinnen und Schöffen wirken an der Verhandlung im gleichen Umfang und mit gleicher Stimme mit wie die Berufsrichterinnen und -richter.
Im Bereich der Jugendgerichtsbarkeit werden für die kommende Amtsperiode noch Bewerberinnen und Bewerber gesucht. Denn in diesem Jahr werden die Vorschlagslisten für die Wahl der Jugendschöffinnen und Jugendschöffen für die Amtsperiode 2019 bis 2023 neu aufgelegt. Insgesamt werden für den Amtsgerichtsbezirk Gelsenkirchen 118 Schöffinnen und Schöffen gesucht. Mindestens 236 Bewerberinnen und Bewerber sollten auf den Vorschlagslisten stehen.
Noch bis zum Mittwoch, 25. April 2018, sind Bewerbungen möglich. Wer in der Jugendhilfe erfahren oder erzieherisch befähigt ist, kann in die Vorschlagsliste aufgenommen werden. Außerdem können die im Ausschuss für Kinder, Jugend und Familien vertretenen Fraktionen sowie die Wohlfahrts- und Jugendverbände Personen vorschlagen. Juristisches Fachwissen wird nicht erwartet, vielmehr verlangt das verantwortungsvolle Amt in hohem Maße Unparteilichkeit, Selbständigkeit und Reife des Urteils. Des Weiteren sollten ein hohes Maß an Menschenkenntnis, Lebenserfahrung, Objektivität und Unvoreingenommenheit sowie eine besondere Erfahrung in der Jugenderziehung vorhanden sein.
Gesucht werden Bewerberinnen und Bewerber, die in der Gemeinde Gelsenkirchen wohnen, die am 1. Januar 2019 zwischen 25 und 69 Jahre alt sein werden und die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen.
Nicht wählbar sind Personen,
- die zu einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten verurteilt wurden oder gegen die ein Ermittlungsverfahren wegen einer Straftat schwebt, die zum Verlust der Übernahme von Ehrenämtern führen kann,
- die aus gesundheitlichen Gründen zu dem Amt nicht geeignet sind,
- die mangels ausreichender Beherrschung der deutschen Sprache für das Amt nicht geeignet sind,
- die in Vermögensverfall geraten sind,
- die hauptamtlich oder beruflich für die Justiz tätig sind (Richter, Polizeibeamte, Bewährungshelfer, etc.),
- in religiösen Vereinigungen als Religionsdienerinnen beziehungsweise -diener oder Mitglieder tätig sind (Mönche, Nonnen, etc.).
Eine Bewerbung zur Aufnahme in die Vorschlagsliste ist ab sofort und bis spätestens Mittwoch, 25. April 2018, möglich.
Interessierte können sich an Frau Ulrike Rostek wenden unter:
Referat Erziehung und Bildung
Frau Ulrike Rostek,
Zeppelinallee 9 – 13,
45879 Gelsenkirchen,
Tel. 0209/1 69-93 68,
Fax: 0209/1 69 9377,
E-mail: ulrike.rostek@gelsenkirchen.de.