16. November 2018, 13:41 Uhr | Stadt Gelsenkirchen
Oberbürgermeister Frank Baranowski kündigt rechtliche Schritte gegen das gestrige Dieselurteil des Verwaltungsgerichtes an. Baranowski: „Zwar ist rein formal das Land beklagt worden, aber wir als Stadt werden durch das Urteil und die Verhängung des Fahrverbotes erheblich belastet. Nach Rücksprache mit den städtischen Vertretern, die an dem Gerichtstermin teilgenommen haben, habe ich erhebliche Zweifel, ob unsere Argumente vor Gericht wirklich berücksichtigt wurden.“
So wurde von der Deutschen Umwelthilfe behauptet, die BOGESTRA setze „Dreckschleudern“ als Busse ein. Frank Baranowski: „Diese Behauptung geht völlig ins Leere. Richtig ist, die BOGESTRA setzt dort Hybridbusse und Euro 6 Diesel-Busse ein. Deren Emissionen liegen deutlich unterhalb der Grenzwerte.“
Unabhängig davon erwartet der Gelsenkirchener Oberbürgermeister, dass das Land Nordrhein-Westfalen ebenfalls Rechtsmittel einlegt.
„Auch habe ich meine Zweifel, ob das Gericht die Auswirkungen seiner Entscheidung für Essen auf Gelsenkirchen ausreichend berücksichtigt hat“, so Frank Baranowski. „Durch die Sperrung der A40 und die Fahrverbotszone in Kray und Altenessen wird auch die Autobahnauffahrt an der Hattinger Straße in Richtung Essen und Bochum für den Dieselverkehr gesperrt. Ergebnis: Der Verkehr verlagert sich in Wohnquartiere in Ückendorf und Rotthausen.“
Abschließend kommt Oberbürgermeister Baranowski zu dem Schluss: „Je intensiver ich die Auswirkungen betrachte, desto absurder werden die Folgen für mich.“