21. Dezember 2018, 13:51 Uhr | Stadt Gelsenkirchen
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Am Freitag, Samstag und Montag, 28., 29. und 31. Dezember 2018, darf dieses Jahr Feuerwerk der sogenannten „Kategorie F2“, also Böller, Raketen, Komplettpakete, etc., verkauft werden – und zwar nur innerhalb von Verkaufsräumen; nicht beispielsweise in Passagen oder aus einem Kioskfenster heraus. Abgebrannt werden darf dieses Feuerwerk nur an Silvester und Neujahr!
Die strengen Regeln sind erforderlich, da auch von geprüftem, legal erworbenem F2-Feuerwerk große Gefahr ausgehen kann. Deshalb darf es auch auf keinen Fall an Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren verkauft werden! Erwachsene dürfen diese Artikel nicht an Jugendliche weitergeben. Alles unter der Kategorie F1 dürfen aber alle ab 12 Jahren ganzjährig kaufen und zünden.
Da von illegaler Pyrotechnik besondere Gefahr ausgeht, sollten alle Bürgerinnen und Bürger bei ihrem Silvestereinkauf auf die Kennzeichnung des Feuerwerks achten. Der Verkauf und auch die Verwendung von nicht zugelassenem Feuerwerk, das „schwarz“ auf der Straße, im Internet oder auf Flohmärkten angeboten wird, können nach dem Sprengstoffgesetz als Straftat geahndet werden.
Nur legales Feuerwerk sollte gekauft und angezündet werden. Das erkennt man an der CE-Kennzeichnung mit einer Registriernummer. Produkte, die mit der alten BAM-Nummer gekennzeichnet sind, dürfen nicht mehr vertrieben werden.
In Deutschland geprüftes Feuerwerk wird wie folgt eingeteilt:
- Kategorie F1 (CE 0589 und 0589-F1-xxxx),
- Kategorie F2 (CE 0589 und 0589-F2-xxxx).
Dabei steht die Prüfstellennummer 0589 für die BAM, und xxxx ist eine Produktnummer. Im EU-Ausland geprüfte Feuerwerkskörper haben eine andere Behördennummer.