05. März 2019, 16:04 Uhr | GELSENDIENSTE
GELSENDIENSTE weist darauf hin, dass die Benutzungsordnung für die beiden Wertstoffhöfe an der Adenauerallee 115 und der Wickingstraße 25b angepasst worden ist. Hintergrund der Neuregelung ist, dass an den Wertstoffhöfen seit einiger Zeit vermehrt Abfälle mit Fahrzeugen von Gewerbetreibenden angeliefert worden sind, wobei an der Kasse angegeben wurde, dass die Abfälle nicht gewerblichen Ursprungs sind, sondern aus einem privaten Haushalt stammen. Da der Wahrheitsgehalt der von den Anlieferern gemachten Angaben in den meisten Fällen nicht nachprüfbar war, bestand somit das Risiko, dass gewerbliche Abfälle missbräuchlich als privat deklariert werden.
Mit der geänderten Benutzungsordnung soll verhindert werden, dass einzelne Gewerbetreibende ihre Abfälle auf Kosten der Allgemeinheit entsorgen. Dies würde letztendlich zu höheren Abfallgebühren für alle Bürgerinnen und Bürger führen. Denn während die Abgabe der meisten Abfälle an den Wertstoffhöfen für Privathaushalte kostenlos ist, müssen Gewerbetreibende mit Ausnahme von Altpapier und Altmetall für die Entsorgung bezahlen. Hintergrund ist, dass bei Privathaushalten die Entsorgungskosten bereits in der Gebühr für die Restabfallbehälter enthalten sind.
Gemäß der neuen Regelung werden Anlieferungen aus Privathaushalten an den Wertstoffhöfen nur noch dann angenommen, wenn diese mit einem Privat-PKW erfolgen und ein Volumen von einer Kofferraumladung bzw. maximal 1.000 Liter (Ausnahme: Grünabfälle bis 2.000 Liter) nicht überschritten wird. Als Privat-PKW gelten dabei Fahrzeuge, deren Sitze bzw. Bänke vollständig eingebaut und deren Scheiben im Beifahrerbereich transparent sind. Fahrzeuge mit Werbeaufschriften gelten als Privat-PKW, wenn bei den beworbenen Tätigkeiten in der Regel keine Abfälle anfallen (z. B. IT- oder Beratungsleistungen).
Falls Privatleute ihre Abfälle mit Firmenfahrzeugen anliefern möchten, müssen sie an der Kasse eine Bestätigung des Besitzers vorlegen, dass das Fahrzeug verliehen wurde und mit diesem keine gewerblichen Abfälle transportiert werden. In Ausnahmefällen, in denen ein privater PKW nicht den beschriebenen Anforderungen entspricht, werden Anlieferer gebeten, vor dem Besuch des Wertstoffhofes mit GELSENDIENSTE Kontakt aufzunehmen, telefonisch unter 0209/95420 (Mo-Fr, 8-18) oder per E-Mail an info@gelsendienste.de.
Da es bei einer Vielzahl der von der Neuregelung betroffenen Anlieferungen um sperrige Abfälle geht, verweist GELSENDIENSTE zudem auf den komfortablen und für Privathaushalte kostenlosen Abholservice für Sperrmüll bzw. Elektrogroßgeräte. Termine können telefonisch unter 0209/9544777 (Mo-Fr, 8-18) oder online unter www.gelsendienste.de/terminvereinbarung vereinbart werden.