26. Juni 2019, 10:20 Uhr | Stadt Gelsenkirchen
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Anfang Mai wurde das Starke-Familien-Gesetz vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) verkündet. Dieses Gesetz soll einkommensschwache Familien stärken und hat unter anderem eine Reihe an Verbesserungen bezüglich des Bildungs- und Teilhabepaketes vorgenommen.
So wurden die Zugangsvoraussetzungen für Lernförderungen erleichtert, indem für den Anspruch eine bestehende Versetzungsgefahr nicht mehr vorliegen muss. Im Bereich Mittagessen und Schülerbeförderung entfällt zukünftig der Eigenanteil der Eltern, sodass die Kosten künftig komplett vom Bildungspaket getragen werden. Weiterhin wurde das Schulbedarfspaket auf 150 Euro pro Schuljahr (100 Euro im August und 50 Euro im Februar) und die Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben auf 15 Euro pro Monat aufgestockt.
Die Änderungen für Bildung und Teilhabe treten ab Donnerstag, 1. August 2019, in Kraft.
Weitere Informationen sind beim Referat Kinder, Jugend und Familien der Stadt Gelsenkirchen erhältlich:
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