04. September 2019, 09:35 Uhr | Stadt Gelsenkirchen
Die Bezirksregierung Münster hat am 1. September 2019 die Planergänzung zum Luftreinhalteplan Ruhrgebiet - Teilplan Nord für das Stadtgebiet Gelsenkirchen in Kraft gesetzt.
Einen Schwerpunkt des überarbeiteten Luftreinhalteplans bilden die Anstrengungen, die Stickstoffdioxid-Emissionen zu vermindern. Aufgrund der anhaltenden Überschreitung des Immissionsgrenzwertes für Stickstoffdioxid auf Teilstrecken der Kurt-Schumacher-Straße ist der Plan so ergänzt worden, dass eine schnellstmögliche Einhaltung des Grenzwertes erreicht wird.
Der Luftreinhalteplan sieht neben einem erweiterten LKW-Fahrverbot auf einem Teilstück der Kurt-Schumacher-Straße, auch den Einsatz von Elektrobussen sowie Maßnahmen aus dem „Green-City-Plan“ der Stadt Gelsenkirchen vor. Mit dem Green-City-Plan hat die Stadt ein umfangreiches Paket erarbeitet, das bereits Schritt für Schritt umgesetzt wird. Mit dem Green-City Plan wird unter anderem der Ausbau und die Förderung der Elektromobilität sowie des öffentlichen Nahverkehrs, des Radverkehrs und des Verkehrsmanagements vorangebracht.
Die Luftqualität in Gelsenkirchen hat sich in den letzten Jahren bereits deutlich verbessert. Mit der Umsetzung der Planergänzung wird der Grenzwert für Stickstoffdioxid künftig im gesamten Stadtgebiet eingehalten.
Die Planergänzung für das Stadtgebiet Gelsenkirchen liegt in der Zeit vom 2. bis 16. September bei der Bezirksregierung Münster und der Stadt Gelsenkirchen zur Einsichtnahme aus. In diesem Zeitraum ist der Plan außerdem auf der Vefahrensseite der BR Münster abrufbar.