05. September 2019, 13:14 Uhr | Stadt Gelsenkirchen
Diese Meldung ist vom 05. September 2019, 13:14 Uhr. Gegebenenfalls sind einzelne Inhalte oder der gesamte Artikel nicht mehr aktuell. Für aktuelle Meldungen der Stadt Gelsenkirchen klicken Sie bitte auf https://www.gelsenkirchen.de/aktuelles
Das Füttern von Tauben ist ein Ärgernis und verboten. Wer sich nicht daran hält, muss mit Bußgeldern von bis zu 1.000 Euro rechnen. Die Stadt Gelsenkirchen geht konsequent gegen das Füttern von Tauben vor und sieht sich nun erneut durch zwei aktuelle Gerichtsurteile in ihrem Vorgehen bestätigt.
Immer wieder sorgen renitente Taubenfütterinnen und -füterer für Schlagzeilen und beschäftigen mit ihren Einsprüchen gegen Bußgelder die Gerichte. Dass der Tierschutz das Füttern von Tauben nicht legalisiert, verdeutlicht eines der beiden Gerichtsurteile. Im Urteil des Amtsgerichtes Gelsenkirchen heißt es, dass das Taubenfütterungsverbot den Mindestanforderungen des ethischen Tierschutzes genüge. Weiter heißt es in der Urteilsbegründung: „Der Kot der Tauben zerstört Eigentum in erheblichem Maße und kann darüber hinaus Krankheiten übertragen.“ Durch ein Verbot des Fütterns „soll mithin die öffentliche Reinlichkeit geschützt und sollen Schäden vom Eigentum abgewendet werden.“ Das Urteil des Gelsenkirchener Amtsgerichts wurde in einem Beschwerdeverfahren durch das Oberlandesgericht NRW bestätigt.
Ein Urteil des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen in einem anderen Verfahren bestätigt, dass auch die Höhe einer Zwangsgeldandrohung in Höhe von 1.000 Euro verhältnismäßig sei. Auch die von der Stadt Gelsenkirchen ausgesprochene Anordnung, „ die Fütterung wildlebender Tauben mit sofortiger Wirkung im gesamten Stadtgebiet Gelsenkirchen zu unterlassen“, sei rechtmäßig. Im konkreten Fall wurde wiederholt und über einen längeren Zeitraum in Tüten mitgeführtes Vogelfutter im Stadtgebiet ausgestreut.
Hans-Joachim Olbering, Leiter des Referates Öffentliche Sicherheit und Ordnung der Stadt Gelsenkirchen, stellt fest: „Diese und ähnliche Urteile bestätigen die Rechtmäßigkeit unseres Vorgehens. Weil es unsere Stadt ist, appelliere ich an die Bürgerinnen und Bürger das Füttern von Tauben zu unterlassen. Verstöße können unserer Leitstelle unter der Rufnummer 169-3000 gemeldet werden.“