02. Dezember 2019, 13:10 Uhr | GELSENDIENSTE
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Am kommenden Mittwoch werden die Gebührensatzungen für die Abfallentsorgung, die Straßenreinigung und den Winterdienst sowie die städtischen Friedhöfe im Betriebsausschuss GELSENDIENSTE beraten. Am 12. Dezember 2019 stehen die Vorlagen dann zur Beschlussfassung auf der Tagesordnung des Rates der Stadt Gelsenkirchen.
Die Kalkulation der Gebühren für die Restmüllabfuhr hat je nach Behältergröße und Leerungsintervall eine Steigerung der Kosten zwischen 3,45 und 5,65 Prozent ergeben. Bei der am häufigsten verwendeten 120-Liter-Tonne mit wöchentlicher Leerung steigt die Jahresgebühr in 2020 um 10,50 Euro auf 213,45 Euro. Ursächlich sind insbesondere höhere Personalkosten. Bei den Gebühren für die Biotonne gibt es keine Änderungen. So kostet die braune Tonne mit 80 Litern Volumen und 14-täglicher Leerung weiterhin 29,70 Euro im Jahr.
Trotz der erforderlichen Anpassungen wird Gelsenkirchen auch im kommenden Jahr zu den Kommunen in Nordrhein-Westfalen mit den günstigsten Abfallgebühren gehören. In 2019 lag Gelsenkirchen mit einer Gesamtgebühr von 240,10 Euro für die wöchentliche Abfuhr einer 120-Liter-Restmülltonne und die 14-tägliche Leerung einer gleich großen braunen Tonne NRW-weit auf Platz 1 (Quelle: Bund der Steuerzahler NRW).
Während die Gebühr für die Straßenreinigung moderat steigt, bleiben die Kosten für den Winterdienst konstant. Für den Musterhaushalt mit 15 Frontmetern in der Reinigungsklasse 11 (wöchentliche Reinigung) und Winterdienststufe 3 bedeutet dies insgesamt eine Mehrbelastung von 4,80 Euro im Jahr. Die Gebühr erhöht sich um 3,56 Prozent auf 139,50 Euro. Ein Grund für den Anstieg sind höhere Personalkosten.
Bei Wahlgräbern ergibt sich eine Gebührensenkung um -10,66 Prozent bei Sargbestattungen bzw. -9,37 Prozent bei Urnen. Hintergrund ist eine Änderung in der Friedhofssatzung und damit verbunden eine Reduzierung der Grabnutzungszeit von 30 Jahren auf die in Gelsenkirchen geltende Ruhefrist von 25 Jahren. Die Gebühren für die anderen Bestattungsarten verändern sich nur geringfügig.
Gebühren sind öffentlich-rechtliche Abgaben, die für die Inanspruchnahme einer konkreten Leistung zu entrichten sind. Hierdurch unterscheiden sie sich von Steuern, bei denen kein unmittelbarer Zusammenhang zu einer Gegenleistung besteht. Bei der Gebührenerhebung sind verschiedene Grundsätze zu berücksichtigen, unter anderem gilt das Kostendeckungsprinzip. Die Kalkulation der Gebühr muss auf einer realistischen Prognose des Aufwandes basieren. Nach Abschluss des Gebührenjahres wird eine Abrechnung vorgenommen. Falls die erhobene Gebühr in Summe von den tatsächlich entstandenen Kosten abweicht, wird die Überdeckung bzw. Unterdeckung bei der Gebührenkalkulation in den Folgejahren berücksichtigt. Eine Erzielung von Gewinnen ist ausgeschlossen, Verluste sollen vermieden werden.