23. April 2020, 14:23 Uhr | GELSENDIENSTE
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GELSENDIENSTE weist darauf hin, dass mit der neuen Fassung der Coronaschutzverordnung des Landes Nordrhein-Westfalen die Beschränkung der Trauergemeinde auf den engsten Familienkreis aufgehoben worden ist. Unter Einhaltung der Hygiene- und Abstandsregeln können nun auch wieder weitere Personen an Beisetzungen teilnehmen.