20. Mai 2020, 15:45 Uhr | Stadt Gelsenkirchen
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Auf die Aufforderung des CDU-Bundestagsabgeordneten Oliver Wittke, „jetzt schnell Bedarfe an unseren Schulen zu ermitteln und zu melden, damit Gelsenkirchener Kinder und Jugendliche von den neuen Mitteln profitieren“, hat Oberbürgermeister Frank Baranowski mit dem Hinweis reagiert, dass die Verwaltung dem Hinweis gerne schnell folgen würde, tatsächlich aber zum jetzigen Zeitpunkt noch völlig unklar ist, wie das Verfahren in NRW abgewickelt wird. „Hier werden schnell Forderungen gestellt, die aber aktuell in NRW noch ohne Handlungsgrundlage sind.“
Frank Baranowski: „Natürlich begrüße ich die Ausstattung von Schülerinnen und Schülern mit geeigneter Hard- und Software als einen Beitrag für mehr Bildungsgerechtigkeit ausdrücklich. Die Corona-Krise darf keine Bildungskrise werden. Allerdings müssen zunächst die Bedingungen stimmen, um einen sinnvollen Einsatz der Mittel koordinieren zu können. Bevor es jetzt zu unkoordinierten Schnellschüssen kommt und viel Arbeit vergebens investiert wird, muss zunächst das Schulministerium seine Hausaufgaben machen und ein vernünftiges Verfahren entwickeln.“
Weiterhin ist völlig unklar, unter welchen Bedingungen die Geräte oder die Software beschafft werden können. Sieht sich hier das Land in der Pflicht? Nach Angaben der Bundesregierung bleiben die Geräte im Eigentum der Schulen. Da stellt sich auch die Frage, wer für die Einrichtung und Wartung der Geräte zuständig ist und wer die notwendigen Softwarelizenzen erhält.
Zudem heißt es auf der Internetseite der Bundesregierung, dass die Verteilung im Ermessen der Schule nach sozialen Kriterien, aber auch unter pädagogischen Gesichtspunkten erfolgt. Damit wären zunächst die Schulen und nicht der Schulträger gefordert. Allerdings ist hier die Schulverwaltung der Stadt bei der Erfassung der Bedarfe gerne behilflich und steht in den Startlöchern.