25. Juni 2020, 08:00 Uhr | Stadt Gelsenkirchen
Bislang trägt er noch seinen Arbeitstitel und wird schlicht „Stadtteilpark Hassel“ genannt. Künftig aber soll das neue weitläufige grüne Areal, das auf dem Gelände der ehemaligen Kokerei in Hassel entstanden ist, einen richtigen Namen bekommen. „Und zwar so, wie es am besten zu diesem Park passt, nämlich unter Einbezug der Bürgerinnen und Bürger. Denn der Park ist unter reger Beteiligung der Menschen im Stadtteil entstanden und wird von ihnen seit der Eröffnung auch schon intensiv genutzt“, findet Oberbürgermeister Frank Baranowski und startet nun offiziell einen Namenswettbewerb für den neuen Park. Alle Gelsenkirchenerinnen und Gelsenkirchener können ab sofort Vorschläge machen, wie die Grünfläche künftig offiziell heißen soll.
Der Park ist ein Gemeinschaftsprojekt der Stadt, der RAG Montan Immobilien und der Ruhr Oel GmbH – BP Gelsenkirchen. Als Jury werden je eine Vertretung der Kooperationspartner sowie Egon Kopatz, Vorsitzender des Gebietsbeirates, und Bezirksbürgermeister Thomas Klasmann zusammenkommen, um einen Namen für den Park zu ermitteln. Auch die WAZ wird in der Jury vertreten sein. Der ausgewählte Vorschlag wird mit einem Sachpreis prämiert.
Wer mitmachen möchte, schickt seinen Vorschlag, gerne auch mit einer kurzen Begründung,
per E-Mail an info@stadterneuerung-hwb.de
oder
per Post an das Stadtteilbüro Hassel.Westerholt.Bertlich,
Egonstraße 10, 45896 Gelsenkirchen.
Oberbürgermeister Frank Baranowski ist bereits sehr gespannt und freut sich auf die Vorschläge: „Die Bürgerinnen und Bürger haben mit ihrem Engagement, ihren Anregungen dazu beigetragen, dass aus dem einstigen Kokereigelände ein Park mit viel Natur, Orten zum Verweilen und Freizeitangeboten geworden ist. Ich bin mir sicher, dass sie sich auch schon Gedanken gemacht haben, welchen Namen ihr Park tragen könnte.“
Hinweis: Die Kontaktdaten der Teilnehmenden werden nur in dem Rahmen, wie es für die Abwicklung des Namenswettbewerbs erforderlich ist, verarbeitet. Eine dauerhafte Speicherung erfolgt nicht. Erläuterungen zum Datenschutz sind der Information nach Artikel 13 Datenschutzgrundverordnung zu entnehmen.