06. August 2020, 10:44 Uhr | Stadt Gelsenkirchen
Diese Meldung ist vom 06. August 2020, 10:44 Uhr. Gegebenenfalls sind einzelne Inhalte oder der gesamte Artikel nicht mehr aktuell. Für aktuelle Meldungen der Stadt Gelsenkirchen klicken Sie bitte auf https://www.gelsenkirchen.de/aktuelles
Alle Kinder, die in der Zeit vom 1. Oktober 2014 bis zum 30. September 2015 geboren worden sind, werden am 1. August 2021 schulpflichtig. Das Anmeldeverfahren für diese Kinder beginnt am 31. August 2020. Der frühzeitige Termin soll gewährleisten, dass, soweit bei Kindern sprachliche Defizite bestehen, diese durch Sprachförderkurse, die bis zur Einschulung durchgeführt werden, beseitigt werden.
Die Sorgeberechtigten der schulpflichtig werdenden Kinder haben bereits eine schriftliche Mitteilung des Referates Bildung erhalten, die über das Anmeldeverfahren informiert. Diese Mitteilung ist von den Sorgeberechtigten an der gewünschten Grundschule abzugeben. Die Sorgeberechtigten erhalten dann von dieser Schule eine Einladung zu einem Anmeldegespräch.
Jüngere Kinder können auf Antrag in die Schule aufgenommen werden, wenn sie schulfähig sind. Die Entscheidung hierüber trifft die Schulleitung. Die Sorgeberechtigten dieser Kinder erhalten keine besondere Mitteilung. Es ist daher erforderlich, dass diese von sich aus einen Termin mit der Schule vereinbaren.
In allen Fällen gilt: Das Anmeldegespräch kann nur persönlich mit dem einzuschulenden Kind erfolgen. Die Sorgeberechtigten werden darüber hinaus gebeten, unbedingt das Familienstammbuch bzw. eine Geburtsurkunde des Kindes mitzubringen.
Der erste Schultag für alle Schulanfänger ist Donnerstag, der 19. August 2021. Über den genauen Unterrichtsbeginn werden die Sorgeberechtigten von den Grundschulen rechtzeitig vor den Sommerferien schriftlich unterrichtet.
Für weitere Fragen stehen Ihnen sowohl die Leiterinnen und Leiter der Grundschulen als auch das Referat Bildung unter der Rufnummer +49 (209) 169-9124 zur Verfügung.