16. Dezember 2020, 16:34 Uhr | GELSENDIENSTE
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Am Donnerstag, 17.12.2021, stehen die Gebührensatzungen für die Abfallentsorgung, die Straßenreinigung und den Winterdienst sowie die städtischen Friedhöfe zur Beschlussfassung auf der Tagesordnung des Rates der Stadt Gelsenkirchen.
Die Kalkulation der Gebühren für die Restmüllabfuhr hat für die verschiedenen Behältergrößen und Leerungsintervalle eine Steigerung zwischen 5,18 und 10,17 Prozent ergeben. Bei der am häufigsten verwendeten 120-Liter-Tonne mit wöchentlicher Leerung steigt die Jahresgebühr um 11,90 Euro auf 225,35 Euro. Ursächlich sind insbesondere höhere Personal- und Entsorgungskosten. Bei den Gebühren für die Biotonne gibt es keine Änderungen. So kostet die braune Tonne mit 120 Litern Volumen und 14-täglicher Leerung weiterhin 37,15 Euro im Jahr.
Trotz der erforderlichen Anpassungen wird Gelsenkirchen auch im kommenden Jahr zu den Kommunen in Nordrhein-Westfalen mit den günstigsten Abfallgebühren gehören. In 2020 lag Gelsenkirchen mit einer Gesamtgebühr von 250,60 Euro für die wöchentliche Abfuhr einer 120-Liter-Restmülltonne und die 14-tägliche Leerung einer gleich großen braunen Tonne landesweit auf Platz 1 (Quelle: Bund der Steuerzahler NRW).
Während die Gebühren für die Straßenreinigung steigen, sinken sie beim Winterdienst. Für den Musterhaushalt mit 15 Frontmetern in der Reinigungsklasse 11 (wöchentliche Reinigung) und Winterdienststufe 3 bedeutet dies insgesamt eine Mehrbelastung von 9,15 Euro im Jahr. Die Gebühr erhöht sich um 6,56 Prozent auf 148,65 Euro. Ein Grund für den Anstieg sind wiederum höhere Personalkosten.
Bei den Friedhofsgebühren ergeben sich je nach Bestattungsart größere Unterschiede. Während z. B. die Gebühr für eine Sarg-Wahlgrabbestattung um 6,36 Prozent steigt, sinkt sie bei einer Urnenbestattung im Gemeinschaftsgrabfeld um 25,85 Prozent.
Für das Anfang 2021 eröffnende Kolumbarium auf dem Hauptfriedhof sieht die Satzung folgende Gebühren vor: Bestattung einer Urne in einer Einzelkammer 1.900 Euro, Bestattung von zwei Urnen in einer Doppelkammer 2.800 Euro, Bestattung einer Urne in einem Urnenfach 1.350 Euro.
Gebühren sind öffentlich-rechtliche Abgaben, die für die Inanspruchnahme einer konkreten Leistung zu entrichten sind. Hierdurch unterscheiden sie sich von Steuern, bei denen kein unmittelbarer Zusammenhang zu einer Gegenleistung besteht. Bei der Gebührenerhebung sind verschiedene Grundsätze zu berücksichtigen, unter anderem gilt das Kostendeckungsprinzip. Die Kalkulation der Gebühr muss auf einer realistischen Prognose des Aufwandes basieren. Nach Abschluss des Gebührenjahres wird eine Abrechnung vorgenommen. Falls die erhobene Gebühr in Summe von den tatsächlich entstandenen Kosten abweicht, wird die Überdeckung bzw. Unterdeckung bei der Gebührenkalkulation in den Folgejahren berücksichtigt. Eine Erzielung von Gewinnen ist ausgeschlossen, Verluste sollen vermieden werden.