24. März 2021, 16:15 Uhr | Stadt Gelsenkirchen
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Noch bis zum 31. März können Hauseigentümer und Hauseigentümerinnen beim Stadtumbaubüro Gelsenkirchen-City Anträge auf finanzielle Förderung von Modernisierungsmaßnahmen im Rahmen des städtischen Haus- und Hofflächenprogramms und des Modernisierungsprogramms für Gewerbeimmobilien einreichen.
Bis dahin können für Wohngebäude noch Zuschüsse für die gestalterische Aufwertung der Fassaden sowie zur Begrünung und Gestaltung von Hof- und Gartenflächen beantragt werden. Außerdem besteht noch die Möglichkeit, für die Modernisierung von Einzelhandels- und Gewerbeflächen zur Aufwertung der Fassade oder für die Innenraumgestaltung Fördermittel zu beantragen. Es können bis zu maximal 50 Prozent der anrechenbaren Kosten erstattet werden.
Das Stadtumbaubüro hat im Rahmen des Städtebauförderungsprogramm „Stadtumbau West“ seit 2009 Förderanträge zur Sanierung von Wohngebäuden und Gewerbeimmobilien bearbeitet und die Umsetzung der Maßnahmen begleitet.
Das Stadtumbaubüro wird zum 30. April 2021 geschlossen. Bereits genehmigte Anträge werden natürlich auch über diesen Zeitpunkt hinaus betreut.
Nähere Informationen finden Sie auf der Internetseite der Stadt Gelsenkirchen www.gelsenkirchen/de/Infrastruktur/Stadterneurung-Gelsenkirchen-City oder Sie nehmen direkt Kontakt mit dem Stadtumbaubüro auf: per E- Mail an dorothee.thierse@gelsenkirchen.de oder telefonisch unter 0209 – 94431220.