07. Juni 2021, 10:37 Uhr | Stadt Gelsenkirchen
Bebauungsplan Nr. 440
"Görtzhof "
zwischen Görtzhof – Haunerfeldstraße – Heinrichstraße – Gartmannshof
Eingesandte Stellungnahmen im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit an der Bauleitplanung gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) vom 19.04.20211 bis 07.05.2021
Die Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung wurde wegen der Einschränkungen größerer Veranstaltungen, insbesondere durch das Abstandsgebot, als Online-Beteiligung mit zusätzlicher Offenlage durchgeführt. Hierbei sind acht schriftliche Mitteilungen eingegangen. Folgende wesentliche Aspekten wurden vorgetragen:
E-Mail 1 von Freitag, 16. April 2021 12:48
Neben der Bebauung mit Doppelhaushälften im nördlichen Bereich wird auch eine Bebauungsmöglichkeit mit freistehenden Einzelhäusern, ggf. nebst einer Einliegerwohnung für das Generationenwohnen, angeregt.
E-Mail 2 von Montag, 26. April 2021 16:04
Die rund 40, 2,5-geschossig hoch geplanten Häuser haben nur einen sehr geringen Grundstücksanteil und aufgrund dessen teilweise nur einen Abstand von 3 Metern zu den vorhandenen Grundstücken bzw. Bestandsimmobilien. Hieraus resultiert, dass man in die Bestandshäuser hineinschauen oder auch im Garten beobachtet werden kann. Eine derartige Bebauung ist zu dicht. Des Weiteren sind die Ausrichtungen der Häuser und deren Fenster alle in Richtung der Bestandsimmobilien. Man kann die Häuser auch in schräger Lage bauen.
In Zeiten des Klimanotstands ist eine Bebauung kontraproduktiv; eine Garagenbegrünung ohne nennenswerte Wirkung.
Auf Grund des Wohnungsleerstands in der Stadt von ca. 30% und den Bauvorhaben in Hassel und in Erle sowie weiterer Nachverdichtungen besteht für die Planung kein Bedarf.
Das Angebot an Parkmöglichkeiten ist zu gering angesetzt. Die neu errichteten Garagen werden anderweitig genutzt werden.
Die auf dem Brachgelände entwickelte Flora und Fauna ist schützenswert.
Durch die Bebauung der Flächen wird eine Absenkung des Grundwasserspiegels eintreten und so eine Nutzung vorhandener Brunnen nicht mehr möglich sein. Daneben besteht die Besorgnis, dass die Keller der vorhandenen Häuser volllaufen werden, da die Bebauung sehr nah an diesen erfolgt.
E-Mail 3 von Samstag, 1. Mai 2021 11:59
Auf Grund der Nähe werden Immissionen durch Lärm von Motoren sowie Autotüren eintreten, welche eine Erholungsmöglichkeit im eigenen Garten nicht mehr ermögliche.
Durch die Stellung der geplanten Häuser bzw. eine dadurch gegebene Einsehbarkeit auf die umliegenden Grundstücke wird eine Erlöschung der Privatsphäre gesehen. Zudem wird durch das Haus eine Verschattung unseres Gartens entstehen.
Statt der Planung einer parkähnlichen Anlage im Süden soll diese doch im Norden platziert werden, um etwas Luft zwischen Bestandsbewohnern und der Neubaumaßnahme einzuräumen.
Die Schaffung neuen Wohnraums steht in keinem Verhältnis zu den im Umfeld eintretenden negativen Auswirkungen.
E-Mail 4 von Samstag, 1. Mai 2021 23:05
Bisher ist die Zugänglichkeit des Grundstücks bzw. der Grenzeinrichtung sichergestellt; nach derzeitigem Planungsstand in Zukunft unklar.
E-Mail 5 von Dienstag, 4. Mai 2021 12:15
Es werden signifikante Erhöhungen der Emissionswerte erwartet, die erhebliche Auswirkungen auf Menschen, Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt erwarten lassen. Die nachteiligen Auswirkungen in Bezug auf Boden und Wasser können selbst mit den angedachten Maßnahmen nicht ausgeglichen werden. Die Umweltverträglichkeitsprüfungen bezogen auf z.B. Klimaschutz wurden nicht sach- und fachgerecht durchgeführt.
Die Lärm-, Verkehrs- und Staubbelastungen werden signifikant erhöht. Die Belange der Immissionen sind vernachlässigt bzw. schöngeredet und der gebietsübergreifende Nachbarschutz völlig ausgeklammert worden, z.B. keinerlei Schallschutz und weiteres.
E-Mail 6 von Mittwoch, 5. Mai 2021 12:58
Hinter dem Grundstück Heinrichstr. 52 ist ein Doppelhaus geplant, dass zu nah an das Grundstück rückt. Aufgrund der Lage und Höhe wird eine Störung der Privatsphäre erwartet. Deshalb soll der südlich angrenzende Grüngürtel bis hinter das Grundstück verlängert werden.
Statt Garagen sollen Carports gebaut werden. Dies verhindert eine zweckfremde Nutzung, die die bereits jetzt gegebene schwierige Parksituation noch verschärfen wird.
E-Mail 7 von Donnerstag, 6. Mai 2021 11:51
Gelsenkirchen hat den Klimanotstand ausgerufen. Im südlichen Planbereich sind für die Mehrfamilienhäuser großzügig Gärten und Freiflächen eingeplant; im nördlichen fehlt dies komplett.
Die Planung von Parkplätzen ist vollkommen unzureichend; die der Bebauungsdichte zu hoch.
Eine Dachbegrünung von Garagen hat nichts mit Klimaschutz zu tun.
E-Mail / Brief 8 von Freitag, 7. Mai 2021 12:25
Die geplanten Maßnahmen Grünfläche und Spielplatz werden begrüßt.
Die Dichte der neuen Häuser auf der geplanten Fläche ist sehr hoch. Auf der kleinen Fläche des oberen Teils, sollen 20 Zweifamilien-Häuser gebaut werden, so dass hier 40 Familien einziehen könnten.
Bemängelt wird, dass
• die Neubauten sehr nah an den Grenzen der Anwohner vorgesehen sind;
• durch 40 Parteien die Lärm- und Verkehrsbelastung gesteigert, Grünflächen vernichtet und der Boden verdichtet wird;
• die schlechte Parksituation der Heinrichstraße zwangsläufig noch schlechter wird, da pro Partei nur ein Garagen- und Parkplatz vorm Haus
geplant ist; Besucher somit zwangsläufig auf die Heinrichstraße ausweichen müssten;
• die kleine Grünfläche im unteren Görtzhof leider nicht mal ansatzweise die wachsende CO2-Belastung des Neubaugebietes regulieren könne;
• Straßenschäden durch Baumaßnahmen entstünden;
• Wasserschäden in umliegenden Gebäuden durch Verdichtung des Bodens erfolgten.
Vorgeschlagen wird eine Verringerung der Gebäudemenge um die Hälfte. Dadurch werden die Distanzen zu den anliegenden Grundstücken größer, die Parksituation entspannter und alle Belastungen nur um die Hälfte steigen. Es stünde mehr Bebauungsfläche für klimaorientierte Grünflächen zur Verfügung und die generelle Akzeptanz dieses Bauvorhabens würde enorm steigen.