30. September 2021, 19:30 Uhr | Stadt Gelsenkirchen
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Der Rat der Stadt Gelsenkirchen ist in seiner Sitzung am Donnerstag, 30 September, dem Antrag des Handelsverbandes NRW Westfalen-West e. V. gefolgt und hat Ladenöffnungszeiten an vier Sonntagen im Herbst/Winter dieses Jahres, jeweils von 13 bis 18 Uhr, im Zusammenhang mit örtlichen Veranstaltungen für den Einzelhandel freigegeben.
In der Gelsenkirchener Altstadt werden demnach am 17. Oktober im Zusammenhang mit dem „Bauernmarkt“ und am 7. November im Zusammenhang mit dem Fest „1000 Lichter in der City“ die Geschäfte am Nachmittag öffnen dürfen.
In Gelsenkirchen-Horst wurde der 28. November im Zusammenhang mit dem „Horster Adventmarkt“ als verkaufsoffener Sonntag ausgewählt.
Für Gelsenkirchen-Buer wurde der 5. Dezember im Zusammenhang mit dem Weihnachtsmarkt festgelegt.
Nach dem neugefassten Gesetz zur Regelung der Ladenöffnungszeiten (Ladenöffnungsgesetz - LÖG NRW) dürfen Verkaufsstellen im öffentlichen Interesse an jährlich bis zu sechzehn Sonn- oder Feiertagen ab 13 Uhr bis zur Dauer von fünf Stunden geöffnet sein.