24. November 2021, 12:00 Uhr | GELSENDIENSTE
Diese Meldung ist vom 24. November 2021, 12:00 Uhr. Gegebenenfalls sind einzelne Inhalte oder der gesamte Artikel nicht mehr aktuell. Für aktuelle Meldungen der Stadt Gelsenkirchen klicken Sie bitte auf https://www.gelsenkirchen.de/aktuelles
Im Dezember stehen die Gebührensatzungen für die Abfallentsorgung, die Straßenreinigung und den Winterdienst sowie die Friedhöfe der Stadt Gelsenkirchen für das Jahr 2022 auf der Tagesordnung der politischen Gremien. Nach der Vorberatung im Betriebsausschuss Gelsendienste ist für den 9. Dezember 2021 die Beschlussfassung im Rat der Stadt vorgesehen.
Die Kalkulation der Gebühren für die Restmüllabfuhr hat für die in Gelsenkirchen am häufigsten verwendete 120 Liter-Tonne mit wöchentlicher Leerung eine Jahresgebühr von 247,20 Euro ergeben. Der Anstieg um 21,85 Euro gegenüber dem Vorjahr bedeutet eine monatliche Mehrbelastung von 1,82 Euro. Die Gebühr für die Biotonne mit 120 Litern Volumen und 14-täglicher Leerung liegt bei 39,95 Euro im Jahr. Die Mehrkosten betragen hier 2,80 Euro oder 23 Cent pro Monat.
Die Gebührensteigerung hat verschiedene Ursachen. Größter Posten ist die Verrechnung einer Kostenunterdeckung bei den Abfallgebühren aus dem Jahr 2020. Die Abweichung von der Kalkulation resultiert vor allem aus durch die Corona-Pandemie bedingten Effekten, wie gesunkenen Erlösen aus der Verwertung von Altpapier und Altkleidung. Auch die zum Infektionsschutz erforderlichen zeitweisen Beschränkungen bei der Anlieferung an den Wertstoffhöfen haben zu Mindereinahmen geführt. Darüber hinaus mussten bei der Kalkulation für 2022 gestiegene Personal- und Entsorgungskosten berücksichtigt werden.
Trotz der erforderlichen Anpassungen wird Gelsenkirchen auch weiterhin sehr günstige Abfallgebühren anbieten können. Dass Gelsenkirchen NRW-weit zu den Kommunen mit den günstigsten Abfallgebühren gehört, zeigt auch in diesem Jahr wieder ein vom Bund der Steuerzahler NRW durchgeführter Vergleich. In diesem belegt Gelsenkirchen mit Kosten von 262,50 Euro für die wöchentliche Abfuhr einer 120 Liter-Restmülltonne und die 14-tägliche Leerung einer gleich großen Biotonne wie in den Vorjahren landesweit den ersten Platz.
Während die Gebühren für die Straßenreinigung um rund 5 Prozent steigen, sinken sie im Winterdienst um 50 Prozent. Für den Musterhaushalt mit 15 Frontmetern in der Reinigungsklasse 11 (wöchentliche Reinigung) und Winterdienststufe 3 ergibt sich somit eine Jahresgebühr von insgesamt 153,00 Euro. Die Steigerung um 4,35 Euro bedeutet monatliche Mehrkosten von 36 Cent. Hauptursache für die erforderliche Anpassung sind gestiegene Personalkosten. Die Halbierung der Gebühren für den Winterdienst hat den Hintergrund, dass bei der Kalkulation ein mehrjähriger Zeitraum betrachtet wird und die Winter in den letzten Jahren zumeist mild verlaufen sind.
Die Gebührenkalkulation für die städtischen Friedhöfe hat über alle angebotenen Bestattungsarten eine Steigerung um durchschnittlich 3,15 Prozent ergeben. Während beispielweise bei den Wahlgräbern die Gebühr für die Sargbestattung um 4,59 Prozent steigt, beträgt die Erhöhung bei der Beisetzung einer Urne 1,30 Prozent. Die Veränderungen zum Vorjahr ergeben sich zu einem großen Teil aus gestiegenen Personalkosten.
Gebühren sind öffentlich-rechtliche Abgaben, die für die Inanspruchnahme einer konkreten Leistung zu entrichten sind. Hierdurch unterscheiden sie sich von Steuern, bei denen kein unmittelbarer Zusammenhang zu einer Gegenleistung besteht. Bei der Gebührenerhebung sind verschiedene Grundsätze zu berücksichtigen, unter anderem gilt das Kostendeckungsprinzip. Die Kalkulation der Gebühr muss auf einer realistischen Prognose des Aufwandes basieren. Nach Abschluss des Gebührenjahres wird eine Abrechnung vorgenommen. Falls die erhobene Gebühr in Summe von den tatsächlich entstandenen Kosten abweicht, wird die Überdeckung bzw. Unterdeckung bei der Gebührenkalkulation in den Folgejahren berücksichtigt. Eine Erzielung von Gewinnen ist ausgeschlossen, Verluste sollen vermieden werden.