20. Dezember 2021, 16:35 Uhr | Stadt Gelsenkirchen
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Die aktuelle Infektionslage macht eine Verlängerung der am 3. Dezember 2021 für das Stadtgebiet Gelsenkirchen erlassenen Maskenpflicht in stark besuchten Bereichen des öffentlichen Raumes notwendig. Die dazu in Kraft getretene Allgemeinverfügung wird daher bis zum 12. Januar 2022 verlängert. Bis zu diesem Tag gilt auch die Coronaschutzverordnung des Landes NRW.
In Gelsenkirchen gilt somit jeweils von 8 bis 22 Uhr eine Maskenpflicht in den ausgewiesenen Fußgängerzonen und den stark besuchten Einkaufsbereichen:
- Altstadt und Neustadt: Bahnhofstraße (und anliegende Straßen) und Bochumer Straße (Neustadtplatz)
- Buer: Einkaufszone Hochstraße
- Schalke: Schalker Straße zwischen Grillostraße und Gewerkenstraße
- Rotthausen: Karl-Meyer-Straße zwischen Schonnebecker Straße und Steeler Straße
- Erle: Cranger Straße zwischen Bahnstraße/Am Fettingkotten und Auguststraße
- Horst: Essener Straße zwischen Turfstraße und Bottroper Straße/Devensstraße
- Horst: Markenstraße zwischen Devensstraße und Schlossstraße/Strundenstraße
- Resse: Ewaldstraße zwischen Middelicher Straße und Hertener Straße
Ebenfalls Maskenpflicht gilt auf Märkten und Weihnachtsmärkten. Zum Verzehr von Getränken und Speisen an den jeweiligen Ständen ist im Stehen und Sitzen ein Abnehmen der Maske zulässig.