14. Januar 2022, 08:02 Uhr | Stadt Gelsenkirchen
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Stellungnahme 1 über das Beteiligungsformular auf der städtischen Homepage vom 30. September 2021
Ein im Plangebiet ansässiger Sportverein, vertreten durch die Geschäftsführerin, begrüßt grundsätzlich die Ziele der Planung, regt jedoch an, den als Ausnahme zulässigen Werksverkauf mit zentrenrelevanten Sortimenten ebenfalls auszuschließen.
Zudem wird angeregt im Bebauungsplan weitere Festsetzungen zu treffen, insbesondere solche, die die im Freiflächenentwicklungskonzept (FREK) von 2005 dargestellte „Insellage“ planungsrechtlich sichern.
Darüber hinaus äußert der Verein den Wunsch die fragliche Fläche, auf der derzeit ein Fußballverein und ein Reitverein beheimatet sind, perspektivisch in Gänze nutzen zu wollen und dort eine „unbebaute Grünanlage für Sport, Freizeit und Naherholung“ schaffen zu wollen. Ein entsprechender Entwurf zur angestrebten Umgestaltung der Fläche ist der Stellungnahme beigefügt. Zwecks Umsetzung bestehen seitens des Vereins Erwerbsabsichten für das fragliche Grundstück.
Der Verwaltung liege bereits eine Petition vor, die die Pläne des Vereins unterstütze und von 2.000 Personen unterschrieben worden sei.
Stellungnahme 2 über das Beteiligungsformular auf der städtischen Homepage vom 30. September 2021
Ein Anwohner fordert – stellvertretend für insgesamt 46 Haushalte, die in bzw. im Umfeld des Plangebietes wohnen, – das Grundstück, auf dem derzeit ein Fußballverein und ein Reitverein ansässig sind, planungsrechtlich als Freifläche für sportliche Zwecke zu sichern. Zudem wird gefordert, durch entsprechende Festsetzungen die Zulässigkeit jeglicher baulichen Anlagen auszuschließen.
Hierdurch solle insbesondere eine gewerbliche Nutzung des Grundstücks verhindert werden. Zum einen wird auf das Freiflächenentwicklungskonzept der Stadt von 2005 und den Beschluss des Klimanotstandes verwiesen, zum anderen Befürchtungen zusätzlicher Lärm-, Verkehrs- und Geruchsbelastungen im Falle einer gewerblichen Ansiedlung auf dem fraglichen Grundstück geäußert.
Die geforderten Festsetzungen werden zweiteilig begründet.
Auf der einen Seite wird auf eine Zunahme der Lärmbelastung durch angesiedelte Gewerbegebiete, insbesondere durch Verkehr und Kühlsysteme, eine hohe Geruchsbelastung aus dem Plangebiet, der Belastung durch Feinstaub und Schadstoffe durch das gestiegene Verkehrsaufkommen sowie eine Beeinträchtigung der Wohnqualität und Minderung des Immobilienwertes durch weitere Gewerbeansiedlungen abgestellt. Auf der anderen Seite werde seitens der Anwohner der von dem Sportverein erstellte Entwurf zur Umgestaltung der fraglichen Fläche unterstützt. Dies wird vor allem mit Klimaschutz und Klimaanpassung begründet.
Stellungnahme 3 per Post am 05.10.2021 und vorab per Email am 30.09.2021
Ein Rechtsvertreter eines ansässigen SB-Lebensmittelmarktes sieht den durch die Planung stattfindenden Eingriff in die Eigentümerinteressen als nicht gerechtfertigt an.
Die Versorgungsfunktion des Marktes für den Stadtteil Ückendorf wird betont. Es wird angeregt durch den Bebauungsplan eine Erweiterungsmöglichkeit der Verkaufsfläche auf bis zu 1.100 m² ermöglichen. Ein entsprechender Spielraum sei durch das gesamtstädtische Einzelhandelskonzept gegeben.