23. Februar 2022, 16:28 Uhr | Stadt Gelsenkirchen
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Am Donnerstag, 3. März 2022, um 18.30 Uhr wird der Gebietsbeirat Rotthausen zur ersten Sitzung in diesem Jahr zusammenkommen. Aufgrund der aktuellen Pandemie-Lage wird die Veranstaltung digital durchgeführt. Interessierte Rotthauserinnen und Rotthauser sind herzlich eingeladen, am öffentlichen Teil der Sitzung teilzunehmen.
Im öffentlichen Teil der Sitzung wird der Quartierskoordinator Jonas vom Sondern über seine Aufgaben und Funktionen im Rahmen des Rotthauser Quartiersbüros berichten. Das Quartiersbüro im ehemaligen Kolpinghaus an der Steeler Straße bündelt seit letztem Jahr eine Vielzahl von Beratungsangeboten und Serviceleistungen für Bürgerinnen und Bürger Rotthausens an zentraler Stelle im Stadtteil.
Zusätzlich wird über den aktuellen Stand der Stadterneuerungsprojekte informiert, und die neue Programmgebietsleitung Maren Blasius vom Referat Stadtplanung wird dem Gremium und der Bürgerschaft Rotthausens vorgestellt.
Zur Verhandlung liegen fünf Anträge auf Förderung bürgerschaftlicher Projektideen aus dem Quartiersfonds vor, der im Rahmen der Städtebauförderung aus Geldern des Bundes, des Landes und der Stadt Gelsenkirchen finanziert wird. Während des öffentlichen Teils der Sitzung stehen die Antragstellerinnen und Antragsteller den Mitgliedern des Gebietsbeirates und der Öffentlichkeit Rotthausens für Fragen zu ihren Projektanträgen zur Verfügung. Die Entscheidung über die Förderung erfolgt im anschließenden nichtöffentlichen Sitzungsteil.
Informationen zu den Themen Gebietsbeirat und Quartiersfonds sowie die Richtlinie zur Vergabe von Fördermitteln aus den Quartiersfonds Rotthausen finden Interessierte unter www.gelsenkirchen.de/rotthausen.
Wer am öffentlichen Teil der Sitzung teilnehmen möchte, ist herzlich eingeladen, sich im Stadtteilbüro per Mail unter stb-rotthausen@gelsenkirchen.de oder telefonisch unter (0209)169-3916 anzumelden.
Allen angemeldeten Teilnehmerinnen und Teilnehmern werden die Einwahldaten für die Videokonferenz persönlich mitgeteilt. Aus technischen Gründen wird bei der durchgeführten Videokonferenz die öffentliche Teilnahme nur begrenzt möglich sein.