02. März 2022, 15:33 Uhr | Stadt Gelsenkirchen
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In Gelsenkirchen gibt es bereits sechs Fahrradstraßen. Doch was bedeutet das eigentlich? Fahrradstraßen sind allein zum Befahren für Radfahrende gedacht, daher gelten dort besondere Regelungen:
- Radfahrende dürfen dort zum Beispiel ausdrücklich nebeneinander fahren.
- Andere Fahrzeuge als Fahrräder, Pedelcs und E-Bikes dürfen die Fahrradstraße nur benutzen, wenn das durch ein zusätzliches Verkehrsschild erlaubt ist.
- Ist die Fahrradstraße für andere Fahrzeuge freigegeben, müssen diese Rücksicht auf die Radfahrenden nehmen und Behinderungen oder Gefährdungen vermeiden.
- Es gilt die Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h für alle Verkehrsteilnehmerinnen und -teilnehmer.
Mehr Infos zum Radverkehr in Gelsenkirchen.