29. April 2022, 13:04 Uhr | Stadt Gelsenkirchen
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Bereits jetzt - gut zwei Wochen vor der Landtagswahl - sind mit 25.867 Wahlscheinanträgen insgesamt 1480 Anträge mehr ausgegeben oder online beantragt worden als bei der Wahl 2017 insgesamt.
Die Wahlscheinstellen befinden sich in der Horster Straße 6 in Gelsenkirchen-Buer und im Atrium des Hans-Sachs-Hauses in der Ebertstraße 11 in der Altstadt. In den Wahlscheinstellen haben Wählerinnen und Wähler die Möglichkeit, direkt an Ort und Stelle zu wählen oder Briefwahlunterlagen persönlich zu beantragen.
Die Wahlscheinstellen sind bis zum 13. Mai 2022 montags bis mittwochs und freitags von 8 bis 16 Uhr, donnerstags von 8 bis 18 Uhr und samstags von 10 bis 12 Uhr geöffnet:
Am Freitag vor der Wahl, am 13. Mai 2022, besteht bis 18 Uhr letztmalig die Möglichkeit, in den Wahlscheinstellen direkt zu wählen. Auch die Beantragung von Briefwahlunterlagen ist am Samstag vor der Wahl, am 14. Mai 2022 nicht mehr möglich. Wählerinnen und Wählern verbleibt dann nur noch die Möglichkeit, am Wahlsonntag, 15. Mai 2022, in den Wahlräumen zu wählen.
Eine weitere Alternative ist, sich zuvor die Briefwahlunterlagen nach Hause senden zu lassen. Auch die Zusendung zu einer anderen Versandadresse ist möglich, etwa zum Urlaubsort. Ein Antragsvordruck für die Briefwahl befindet sich auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung oder auf der Internetseite der Stadt Gelsenkirchen unter gelsenkirchen.de/landtagswahl. Dort kann der Antrag auch bis zum 12. Mai 2022, bis 12 Uhr online gestellt werden. Es wird empfohlen, den Antrag frühzeitig zu stellen, da der Postversand einige Zeit in Anspruch nimmt.
Wie geben blinde und hochgradig sehbehinderte Wählerinnen und Wähler ihre Stimme ab?
Wahlschablonen helfen dabei, geheim zu wählen. Eine abgeschnittene Ecke ermöglicht es, den Stimmzettel richtig in eine mit Löchern versehene Mappe einzulegen. Über die in Großdruck und Punktschrift angebrachte Nummerierung der Löcher können blinde und sehbehinderte Wählerinnen und Wähler ihr Kreuz genau da machen, wo sie es möchten.
Zur kommenden Landtagswahl wird in NRW diese Information wieder akustisch zur Verfügung gestellt. Die Inhalte der Stimmzettel werden über eine Telefonansage vorgelesen und auch im Internet zur Verfügung gestellt. Mit der Eingabe der Wahlkreisnummer, die auf der Wahlbenachrichtigung steht, können sich Anrufende aus Gelsenkirchen unter der Rufnummer 0800 000 9671 0 den vollständigen Inhalt ihres Stimmzettels vorlesen lassen – so oft sie wollen und kostenlos. Über das Handy geht das sogar direkt in der Wahlkabine.
Menschen, die in den örtlichen Bezirksgruppen und Mitgliedsvereinen der BSVNRW organisiert sind, erhalten ihre Wahlhilfen automatisch. Blinde und sehbehinderte Wahlberechtigte, die nicht in diesen Vereinen Mitglied sind, können sie telefonisch bei den Landesgeschäftsstellen der BSVNRW anfordern. In Dortmund unter 02 31/ 55 75 90 0 für den Bereich Westfalen.
Wählerinnen und Wähler, die die Wahlhilfen nutzen möchten, sollten diese möglichst frühzeitig anfordern, damit sie rechtzeitig zur Wahl geliefert werden können.
Weitere Informationen erhalten Interessierte beim Blinden und Sehbehindertenverein Westfalen e.V. (unter: www.bsvw.org/wahlen) oder telefonisch beim Wahlamt der Stadt Gelsenkirchen: 0209 169-4025.