13. Mai 2022, 12:45 Uhr | Stadt Gelsenkirchen
Diese Meldung ist vom 13. Mai 2022, 12:45 Uhr. Gegebenenfalls sind einzelne Inhalte oder der gesamte Artikel nicht mehr aktuell. Für aktuelle Meldungen der Stadt Gelsenkirchen klicken Sie bitte auf https://www.gelsenkirchen.de/aktuelles
Zum Schutz der Bürgerinnen und Bürger und der Beschäftigten hält die Stadt Gelsenkirchen weiter an der Maskenpflicht in städtischen Verwaltungsgebäuden fest. Die Regelung wäre eigentlich am 18. Mai 2022 ausgelaufen, wird nun aber zunächst bis zum Start der Sommerferien (24. Juni 2022) verlängert. Das hat der Krisenstab der Stadt unter der Leitung von Verwaltungsvorstand Luidger Wolterhoff beschlossen.
In Gebäuden wie zum Beispiel dem Rathaus Buer, dem Hans-Sachs-Haus, Standesamt, in allen BÜRGERcentern oder auch der Führerscheinstelle ist damit das Tragen einer medizinischen Maske Pflicht. Dies gilt auch für alle weiteren städtischen Gebäude und Bereiche, zu denen Kundinnen und Kunden Zutritt haben. Ausgenommen sind weiterhin Häuser und Bereiche, die nicht „typischen Verwaltungsangelegenheiten“ dienen (Bildungseinrichtungen, Kindertagesstätten, Jugendeinrichtungen, Kultureinrichtungen).
Gelsenkirchens Krisenstabsleiter Luidger Wolterhoff: „Ich hoffe sehr, dass wir mit der Verlängerung dieser Maßnahme die Entwicklung der Pandemie ein wenig mildern.“