16. März 2023, 13:05 Uhr | Stadt Gelsenkirchen
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Am 20. März startet die Wahlphase der Jugendratswahl. Bis zum 26. März können junge Gelsenkirchenerinnen und Gelsenkirchener online ihre Jugendvertretung wählen. Wahlberechtigt sind alle Kinder und Jugendlichen ab der 5. Klasse bis zum Alter von einschließlich 17 Jahren. Jede wahlberechtigte Person kann pro Stadtbezirk eine Stimme abgeben und so insgesamt 5 von über 40 Kandidierenden wählen.
Der Jugendrat wird alle zwei Jahre gewählt und besteht aus bis zu 50 Mitgliedern. Er setzt sich für die Belange der Jugend in der Stadt Gelsenkirchen ein. So organisieren die gewählten Mitglieder eigene Projekte und Veranstaltungen, haben aber auch eine beratende Stimme im Ausschuss für Kinder, Jugend und Familien. Daneben gehören Vorstandsarbeit, Öffentlichkeitsarbeit und die Mitarbeit im Kinder- und Jugendrat NRW zu den Aufgaben der gewählten Mitglieder. Bis zum 12. März konnten sich Kinder und Jugendliche bewerben und kandidieren.
Die Wahl findet online statt, benötigt wird nur die Postkarte mit Zugangscode, die alle Wahlberechtigten bereits postalisch erhalten haben. Die neu gewählten Mitglieder werden dann auf der Web-site des Jugendrats Gelsenkirchen vorgestellt.
Wer die Postkarte verloren oder nicht erhalten hat oder weitere Informationen benötigt, kann sich an die Servicestelle Jugendrat wenden. Sie ist erreichbar unter der Rufnummer 0209 169 9851 oder per E-Mail an alexander.janssen@gelsenkirchen.de.