24. März 2023, 12:10 Uhr | Stadt Gelsenkirchen
Der Rat der Stadt hat am Donnerstag (23. März) einem Förderprogramm zugestimmt, bei dem Hauseigentümerinnen und Hauseigentümer im Nahversorgungszentrum Hassel an der Polsumer Straße Zuschüsse erhalten, wenn sie leerstehende Ladenlokalen dauerhaft für eine andere Nutzung umbauen. Insgesamt stehen dafür 140.000 Euro zur Verfügung. Die Mittel stammen aus einem Förderprogramm des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen, bei dem sich Gelsenkirchen erfolgreich beworben hat.
Mit dem neuen Förderangebot sollen private Investitionen für Umbauten in kleinteiligen nicht mehr marktgängigen Ladenlokalen in den Wohn- und Geschäftshäusern in festgelegten Teilbereichen der Polsumer Straße gefördert werden. Hierdurch sollen die Flächen für neue Nutzungen umgestaltet werden und so einem negativen Entwicklungstrend und zunehmenden Leerständen entgegenwirken.
Über das Förderprogramm werden etwa die Entkernung, der Abriss von Anbauten, die Herstellung von Barrierefreiheit, der Umbau des Erdgeschossbereiches, der Rückbau von Vordächern und Werbeanlagen und die Zusammenlegung von Ladenlokalen gefördert. Der Fördersatz für die Eigentümerinnen und Eigentümer beträgt je nach späterer Nutzung zwischen 25 und 45 Prozent der anerkannten Kosten.
Zuwendungen werden nur gewährt, wenn ein Beratungsgespräch durch die Quartiersarchitektin bzw. den Quartiersarchitekten des Stadtteilbüros Hassel.Westerholt.Bertlich in Anspruch genommen wurde, die Maßnahme baurechtlich unbedenklich ist (auch unter Berücksichtigung stadtbildprägender Belange) und für die geplante Maßnahme soweit erforderlich eine Baugenehmigung/Erlaubnis erteilt wurde und mit den beantragten Maßnahmen noch nicht begonnen und auch noch kein entsprechender Auftrag erteilt worden .
Antragsberechtigt sind ausschließlich private Eigentümer und Eigentümerinnen sowie Eigentümergemeinschaften, die eine Immobilie zum Beispiel als GmbH bewirtschaften.
Der Antrag ist auf dem dafür vorgesehenen Formular mit den darin aufgeführten Unterlagen und Nachweisen schriftlich im Stadtteilbüro Egonstraße 10, 45896 Gelsenkirchen, einzureichen. Zuvor ist eine Beratung durch einen Quartiersarchitekten des Stadtteilbüros notwendig, der als Berater und Lotse durch das Antragsverfahren führt.
Ansprechpartner:
Quartiersarchitekt Dr. Peter Kroos, +49 (209) 169-6923,
Quartiersarchitektin Andrea Moises, +49 (209) 169-6929.
Einzelheiten zum Verfahren und zum Geltungsbereich sind dem angehängten Handout zu entnehmen.