03. April 2023, 10:57 Uhr | Stadt Gelsenkirchen
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Das Land Nordrhein-Westfalen fördert im Rahmen des Landesprogramms KOMM-AN NRW Projekte zur Integration von Geflüchteten und Neuzugewanderten in den Kommunen und stärkt das ehrenamtliche Engagement.
Ab sofort und bis spätestens zum 26. April 2023 können Vereine, Initiativen und Träger Anträge auf Förderung durch das Landesprogramm „KOMM-AN NRW“ beim Referat Zuwanderung und Integration/Kommunales Integrationszentrum der Stadt Gelsenkirchen stellen.
Auch in diesem Jahr erhält die Stadt Gelsenkirchen, vorbehaltlich eines positiven Zuwendungsbescheides, Fördermittel, die im Rahmen von vier Bausteinen zur Durchführung bedarfsorientierter Maßnahmen vor Ort an Dritte wie z.B. Flüchtlingsinitiativen, Migrantenselbstorganisationen, Sport- und Kulturvereine oder Träger der freien Wohlfahrtspflege weitergeleitet werden.
Maßnahmen, für die Fördergelder beantragt werden können, sind zum Beispiel die Ausstattung, Renovierung und der Betrieb von Ankommenstreffpunkten. Aber auch digitale Angebote, die Begleitung von Geflüchteten und Neuzugewanderten, Maßnahmen des Zusammenkommens sowie Qualifizierungen von Ehrenamtlichen können gefördert werden.
Beim Referat Zuwanderung und Integration/Kommunales Integrationszentrum gibt es weiterführende Informationen, die Ausschreibung und das Antragsformular.
Die Anträge müssen bis spätestens zum 26. April 2023 postalisch oder per E-Mail beim Referat Zuwanderung und Integration/Kommunales Integrationszentrum der Stadt Gelsenkirchen eingereicht werden.
Bei Rückfragen zum Förderprogramm oder der Antragstellung steht Ihnen Lena Uppenkamp telefonisch unter 0209 – 169 6112 oder per E-Mail unter lena.uppenkamp@gelsenkirchen.de zur Verfügung.