21. April 2023, 08:29 Uhr | Stadt Gelsenkirchen
Bebauungsplan Nr. 451 der Stadt Gelsenkirchen
"Industriegebiet nördlich Ulfkotter Straße"
zwischen Halde Scholver Feld – Auf der Kämpe – Bundesautobahn A52 – Anschlussstelle Gelsenkirchen-Hassel – Ulfkotter Straße
Niederschrift der Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) am 28.09.2022 (Bürgeranhörung im Stadtbezirk) bzw. inhaltliche Zusammenfassung der wesentlichen Ergebnisse der eingegangenen Stellungnahmen im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit an der Bauleitplanung vom 29.09.2022 bis 21.10.2022 in Form einer Online-Beteiligung mit zusätzlicher Offenlage im Rathaus Buer
Niederschrift über die Bürgeranhörung am 28. September 2022
in der Lukaskirche, Eppmannsweg 32c, 45896 Gelsenkirchen
Beginn: 18:00 Uhr
Ende: 20:00 Uhr
Anwesend waren ca. 60 Bürgerinnen und Bürger.
Die Bürgerbeteiligung wurde unter der Leitung des Bezirksbürgermeisters des Stadtbezirks Gelsenkirchen-Nord, Herrn Schneider, durchgeführt.
Herr Schneider begrüßte die anwesenden Bürgerinnen und Bürger, die Vertreter der Politik, der Presse und als Vertreter der Verwaltung Herrn Robbin und Herrn Eimler vom Referat Stadtplanung. Er wies darauf hin, dass Herr Stadtbaurat Heidenreich und der neue Abteilungsleiter im Referat Stadtplanung, Herr Doerry, leider erkrankt wären und daher nicht anwesend sein könnten.
Anschließend wies Herr Schneider darauf hin, dass neben der Erörterungsmöglichkeit am Abend Anregungen und Vorschläge zur Planung auch noch im Nachhinein schriftlich eingereicht werden können. Alle Infos zum Vorentwurf seien ab morgen auf der Internetseite der Stadt Gelsenkirchen unter www.gelsenkirchen.de/planungsbeteiligung zu finden. Parallel lägen sie auch im Rathaus Buer aus.
Gegenstand der Öffentlichkeitsbeteiligung sei die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 451 der Stadt Gelsenkirchen "Industriegebiet nördlich Ulfkotter Straße“ zwischen Halde Scholver Feld - Auf der Kämpe - Bundesautobahn A 52 - Anschlussstelle Gelsenkirchen-Hassel - Ulfkotter Straße.
Er verlas den Hinweis, dass über die Öffentlichkeitsbeteiligung ein Protokoll angefertigt werde, in dem die Namen aus Datenschutzgründen nicht genannt würden. Wer namentlich genannt werden wolle, müsse dies ausdrücklich erwähnen und eine Einwilligungserklärung zur Datenveröffentlichung unterschreiben.
Zur Erläuterung des Bebauungsplan-Vorentwurfs übergab Herr Schneider das Wort an Herrn Robbin.
Herr Robbin zeigte anhand einer Power-Point-Präsentation die Rahmenbedingungen für das Bebauungsplangebiet auf und ging auf Punkte wie die Lage im Stadtgebiet und die aktuelle Situation ein. Abschließend legte er kurz die rechtlichen Rahmenbedingungen, den Ablauf eines Bebauungsplanverfahrens sowie den Anlass der Planaufstellung dar.
Anschließend informierte Herr Eimler über die Bestandteile des Bebauungsplan-Vorentwurfs und die hierzu erarbeiteten Gutachten und Fachbeiträge. Folgend stellte er die Planungsziele für die Bauflächen, den Freiraum und die Landschaft, den Verkehr und die Ver- und Entsorgung dar.
Herr Schneider bedankte sich für die Ausführungen und bat nun die Bürgerinnen und Bürger ihre Fragen zu stellen.
Ein Bürger sagte, dass das Recycling von Kunststoffen generell zu begrüßen sei, das Pyrolyseverfahren aber auch kritisch gesehen werde. Ihn interessiere, was die Planung bzw. das Vorhaben konkret für Folgen für die Bevölkerung habe, z.B. durch eine dadurch bedingte zunehmende Belastung durch Verkehr und Immissionen.
Herr Eimler erklärte, dass der Bebauungsplan lediglich den planungsrechtlichen Rahmen definiere. In diesem sei nicht ausschließlich die aufgegriffene Pyrolyseanlage zulässig.
Die Technologie von Brightmark werde von BP favorisiert, da die entstehenden Produkte in der südlich gelegenen Raffinerie nutzbar bzw. wiederverwertbar seien. Ob tatsächlich die Anlage von Brightmark realisiert werde, regele nicht der Bebauungsplan. Zur Untersuchung der Auswirkungen der Planung seien Fachgutachten beauftragt worden, so auch zum Thema Verkehr.
Herr Robbin stellte klar, dass es zwei Verfahren gäbe: der Bebauungsplan setze zunächst „Leitplanken“ für ein Spektrum industrieller Nutzungen; eine konkrete Genehmigung für die Anlage sei in einem gesonderten Verfahren nach Bundesimmissionsschutzgesetz zu erwirken.
Ein Bürger meinte, dass diese 2-Stufen-Planung rein theoretischer Natur sei. Eine strikte Trennung gäbe es so nicht. BP habe Interesse signalisiert. Der Ausgleich werde über Grünflächen hingerechnet. Die Auswirkung eines Werkes wie von BP seien nicht ausgleichbar. Herzerkrankungen etc. wären nicht ohne Grund in Gelsenkirchen besonders hoch. Die vorgesehene Anlage sei nicht zukunftsgerichtet. Das Verfahren werde nicht als Recycling anerkannt; die entstehenden Stoffe bei der Pyrolyse unklar. Sicher sei aber, dass 15-20 % Reststoffe übrigblieben. Bei einer Ausgangsleistung von 400.000 t/Jahr, was ca. 1.000t/Tag bedeute, würden giftige Reststoffe in einer Größenordnung von 150 – 200t/Tag anfallen. Ein Grünstreifen ums Gelände reiche nicht; die gesamte Region werde belastet. Das Vorhaben sei nicht zukunftsgerichtet und nachhaltig; es gelte es zu verhindern.
Herr Eimler machte deutlich, dass er inhaltlich nichts zum Pyrolyseverfahren beisteuern könne. Der dargestellte Ausgleich habe nichts mit Immissionen zutun; bilanziert würden die Eingriffe in Natur und Landschaft. Eine Beschränkung bezüglich Immissionen sei davon unabhängig und in einem Fachbeitrag begutachtet, aus dem die Ergebnisse übernommen worden seien.
Ein Bürger wollte wissen, was bei der Pyrolyse entstehe: Mineralöl. Das bedeute, dass am Ende doch erneut eine petrochemische Anlage auf der Fläche entstehen würde.
Herr Robbin betonte erneut, dass der Bebauungsplan ausschließlich den Rahmen setze. Ein konkretes Vorhaben, z.B. für eine Pyrolyseanlage, sei gesondert zu beantragen. Die Baunutzungsverordnung definiere verschiedene Gebietskategorien, aus dem der Bebauungsplan die gemäß den Planungszielen entsprechende auswählen könne bzw. müsse. Für die Anlagenplanung sei die Stadt nicht Genehmigungsbehörde; eine entsprechende Diskussion sei hier somit nicht richtig platziert.
Ein Bürger fragte nach, wer was wann genehmige.
Herr Robbin erwiderte, dass die Grundlage für die Beurteilung von Vorhaben in dem Bereich der neue Bebauungsplan darstellen solle. Auf Basis des alten, für unwirksam erklärten Bebauungsplans, wären nur petrochemische Großanlagen zulässig gewesen.
Ein Bürger merkte an, dass dann in Zukunft wohl petrochemische Kleinanlagen entstehen können sollten.
Ein Bürger wies darauf hin, dass zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit eingeladen worden wäre. Bei der bereits erfolgten politischen Befassung mit der Planung in der Bezirksvertretung, dem StePlA und Rat sei es bereits um eine konkrete Pyrolyseanlage und Brightmark gegangen. Jetzt höre man nur noch Unkonkretes. Zudem wurde auf Proteste vor der Ratssitzung erinnert, bei der auch eine Expertenanhörung angekündigt worden sei.
Herr Schneider klärte auf, dass die politischen Vertreter eine umfangreiche Information über das Pyrolyseverfahren gefordert hätten und die Verwaltung die Veranstaltung eines entsprechenden Expertenhearings für alle interessierte Bezirks- und Stadtverordneten zugesagt hätte.
Ein Bürger äußerte, dass die nun vorgesehene Aufhebung der Beschränkung auf die Ansiedlung einer Pyrolysefabrik nicht der politischen Meinung bzw. dem Auftrag entspräche.
Eine Bürgerin gab kund, dass bei den Anwohnern große Sorgen bestünden, dass z.B. Obst und Gemüse belastet werde. Gefragt wurde, wohin die Fremdfirmen bei Inanspruchnahme der östlich gelegenen Fläche ziehen würden. Ein ausreichend großer Abstand auch dieser Einrichtungen zur neuen Anlage sei zwingend.
Herr Robbin sagte, dass die Partnerfirmen voraussichtlich vor Ort bleiben könnten, aber auch eine Verlagerung möglich sei. Der Bebauungsplan sei dahingehend offen.
Ein Bürger vertrat die Auffassung, dass die Ansiedlung bzw. Inanspruchnahme der Fläche eine Katastrophe für die Umgebung sei. Die Begründung zur Einleitung des Bebauungsplanverfahrens sei eine Werbebroschüre für die Pyrolyse gewesen. Das sei aber kein Leuchtturmprojekt, da riesige Mengen an Reststoffen anfielen. Es sei zu befürchten, dass BP damit, wie ehemals mit den Pellets, hiermit nicht ordnungsgemäß umgehen würde. Zudem werde ein Schutzgebiet zerstört. Der Bau einer Industrieanlage auf unbelastetem Gebiet sei nicht vertretbar. Es müssten andere Flächen genutzt werden. Das Pyrolyseverfahren sei bedenklich; eine Umsetzung müsse verhindert werden.
Ein Bürger machte auf die vorlaufenden Wortmeldungen aufmerksam, die großteils nachvollziehbar gewesen seien. Positiv herausstellen sollte man aber, dass BP sich nun Gedanken mache, wie das Werk zukunftsorientiert weiterentwickelt werden könne. Anhand von Fachgutachten müssten etwaige Auswirkungen der angestrebten Varianten geprüft werden. Das Bauleitplanverfahren sei hierfür der richtige Ort, entsprechende Nachweise zu führen. Wichtiger, bisher nicht thematisierter Aspekt sei die Art und Weise des Materialantransports. Die Möglichkeit eines Gleisanschlusses solle geprüft werden bzw. sei zwingend zu fordern. Die Ausgangsstoffe und etwaige Abfallprodukte ausschließlich über BAB zu transportieren sei falsch.
Ein Bürger betonte, dass die Nachfragen der Anwesenden verständlich seien. Bisher ging es immer um die Pyrolyseanlage. Diese sollte aus einem ersten Bauabschnitt mit 400.000 t Kapazität und einem zweiten bestehen. Auch der Aufstellungsbeschluss hätte diesen Produktionsprozess als Grundlage. Gefordert gewesen sei, das Expertenhearing vor der Bürgeranhörung durchzuführen. Nun sei geplant, den Bebauungsplan zu öffnen; die Baufläche sei doppelt so groß wie von BP erläutert bzw. vorgestellt. Eine wissenschaftliche Bewertung des Pyrolyseverfahrens fehle. Dies sei zwingend erforderlich.
Herr Eimler bestätigte, dass die Durchführung einer Expertenanhörung noch ausstehe. Geplant sei sie nun vor dem Entwurfsbeschluss voraussichtlich noch in diesem Jahr.
Ein Bürger stellte dar, dass die Umweltfragen elementar seien. Der Verweis darauf, dass man nicht sagen könne, was hier gebaut werde, sei wenig hilfreich. In den vorliegenden Texten würden die Planungsziele explizit genannt. Hier mache sich die Stadt zum Dienstleister von BP und betreibe Greenwashing. Um die Kernprobleme werde ein Bogen gemacht. Man solle nicht nur die Probleme von BP sehen, sondern auch die Probleme der Bürger seien zu beachten. Neue Hitzeinseln seien zu verhindern. Es sei 5 vor 12. Widerstand komme.
Ein Bürger fragte nach, wie der Bebauungsplan die Verkehrsregelung vorsehe und wie stark die Belastung der Bundesautobahn zunehme.
Frau Rähse, Stadt Gelsenkirchen, Ref. Verkehr, verwies auf das vorliegende Verkehrsgutachten, welches z.B. den Anlieferverkehr betrachte. Hier seien die Belastung bzw. Funktionsfähigkeit verschiedener Knotenpunkte betrachtet. Auch Angaben zu den Ausgangs- und Prognosewerten seien dort dokumentiert.
Es wurde zwischengerufen, dass es bereits jetzt Probleme gebe.
Herr Eimler ergänzte, dass das Verkehrsgutachten mehrere bzw. verschiedene Fälle und Szenarien betrachte. So ein „typisches“ Industriegebiet, aber auch die Ansiedlung einer Pyrolyseanlage. Schlussendlich werde ein Angebots-Bebauungsplan und kein vorhabenbezogener Bauleitplan aufgestellt. Favorisierter Wunsch von BP sei die Errichtung einer Pyrolyseanlage von Brightmark.
Herr Robbin antwortete, dass der wesentliche Anlass der Planung das Interesse an der Ansiedlung einer Pyrolyseanlage sei. Die Fläche des Bebauungsplans sei aber größer, um u.a. z.B. Puffer für eine weitere industrielle Nutzung zu haben. Hinzu käme hier der Sonderfall, wonach betriebliche Notwendigkeiten die Inanspruchnahme erforderlich mache. Eine vollständige Kompensation der Eingriffe sei vorgesehen. Auswirkungen von konkreten Anlagen würden in einem später folgenden, separaten Genehmigungsverfahren geprüft.
Ein Bürger erkundigte sich, ob es richtig sei, dass das Regenwasser in die Teiche nördlich des Plangebiets und das Schmutzwasser zur Emscher abgeführt werden solle und ob die Fischereibehörde eingeschaltet worden sei. Zudem wäre der Bereich Landschaftsschutzgebiet; ein neuer Landschaftsplan in der Aufstellung. Ihn interessiere der aktuelle Stand.
Frau Kirstein, AGG/GELSENKANAL, bestätigte die Aussagen zur Entwässerung bzgl. des Schmutzwassers, die so seitens der Bezirksregierung vorgegeben worden sei.
Einen Bürger interessierte die Art der verarbeiteten Kunststoffe und ob eine Anlieferung nicht gereinigter Kunststoffe just-in-time erfolgen solle. Zudem bat er um Information, ob Zwischenlagerungsmöglichkeiten erforderlich und hierfür Hallen geplant seien.
Herr Eimler verwies auf den Regelungsinhalt des Bebauungsplans. In Gesprächen sei seitens BP betont worden, dass ausschließlich vorgereinigte Industriestoffe verwertet werden sollten und kein ‘Grüner-Punkt-Abfall‘.
Herr Robbin ergänzte, dass ein Bebauungsplan im wesentlichen Flächen definiere, also festlege, wo und wie gebaut werden könne.
Herr Wenzel, Stadt Gelsenkirchen, Ref. Umwelt, erläuterte, dass ein Geruchsgutachten vorläge, welches eine Pyrolyseanlage zugrunde lege. Zudem sei dort ein Worst-Case-Szenario mit drei Anlagen durchgespielt worden. Das Ergebnis sei, dass selbst dann das sog. Irrelevanzkriterium in Bezug auf die Immissionspunkte in Marl-Polsum erfüllt werde. Angenommen werden könnten nur theoretische Parameter. Details der Beschränkung der zulässigen Anlagen im Hinblick auf die Geruchsbelästigung sollten über einen städtebaulichen Vertrag geregelt werden.
Ein Bürger merkte an, dass ihm verwaltungsseitig die Fertigstellung eines neuen Landschaftsplanes für das 2. Quartal 2022 in Aussicht gestellt worden sei und fragte, ob die vorgestellte Planung mit diesem Planwerk konformginge.
Ein Bürger erkundigte sich, ob eine Mülllagerfläche berücksichtigt worden sei.
Herr Wenzel sagte, dass man davon ausgehe, dass die angelieferten Grundstoffe vorgereinigt seien und dadurch höchsten eine minimale Geruchsbelästigung erwartet würde. Zudem falle auch die entsprechende Geruchsentwicklung in die Regelung des städtebaulichen Vertrags, der die Erfüllung des Irrelevanzkriteriums vorsehe.
Herr Eimler führte aus, dass sämtliche Gutachten entsprechend dem Verfahrensstand des Bebauungsplans ausschließlich Vorentwurfscharakter hätten und voraussichtlich noch ergänzt würden.
Herr Robbin wies darauf hin, dass sich der aktuell in der Aufstellung befindliche neue Landschaftsplan auf den Außenbereich beschränke. Im Zuge des Bebauungsplans sei ein landschaftspflegerischer Fachbeitrag erarbeitet worden, der den Themenkomplex Eingriffe in Natur und Landschaft betrachte.
Ein Bürger meinte, dass Industriebrachen verfügbar seien. Es gäbe daher genug Alternativen: Bergmannsglück, Kokerei Hassel, etc. Zudem argumentierte er, dass es nicht möglich wäre, etwas anzunehmen, da es sich bei der geplanten Anlage um einen Prototyp handle, den es noch nirgendwo gäbe. Die Fläche sei zurzeit Landschaftsschutzgebiet.
Herr Robbin erwiderte, dass, wenn ein verbindlicher Bauleitplan aufgestellt wird, aus unbeplanten oder Flächen im Außenbereich sogenannte beplante Flächen werden würden. Auf den genannten Alternativflächen könnten heute keine industriellen Nutzungen mehr angesiedelt werden.
Ein Bürger verdeutlichte, dass es für ihn unverständlich sei, dass das Landschaftsschutzgebiet in Anspruch genommen werden könne. Hecken drum herum und vereinzelte Bäume zu pflanzen, seien kein Ersatz. Zudem sei der Wanderparkplatz gesperrt. Auf seine Anregung, Papierkörbe aufzustellen, hätte er die Antwort bekommen: „Die Fläche ist nicht städtisch.“
Herr Eimler betonte, dass durch die graue Darstellung im Regionalen Flächennutzungsplan die industrielle Inanspruchnahme der fraglichen Fläche bereits vorbereitet sei und sie damit nicht dem Landschaftsschutz dienen solle.
Ein Bürger vertrat die Ansicht, dass es genügend industriell nutzbare Flächen gäbe. Hier sei zwar meist eine aufwendigere Sanierung erforderlich, die aber besser als die Inanspruchnahme neuer sei. Die Pyrolyseanlage müsse weg. 20% Reststoffe bedeuteten ein großes Risiko.
Ein Bürger sagte, dass in der Beschlussvorlage andere Aussagen zum Landschaftsplan niedergelegt wären.
Herr Robbin merkte an, dass der Bebauungsplan aus dem Regionalen Flächennutzungsplan zu entwickeln sei.
Ein Bürger betonte, dass die letztendliche Entscheidung bei der Kommune liege.
Ein Bürger wies auf die zahlreich für den Gelsenkirchener Norden angekündigten Leuchtturmprojekte wie z.B. den Marktplatz Hassel hin. Das Verkehrsaufkommen: habe bereits jetzt schon die Grenze erreicht.
Ein Bürger erkundigte sich, ob bei dem beschriebenen Genehmigungsverfahren für die Anlage auch eine Bürgerbeteiligung vorgeschrieben sei.
Herr Gersdorf, Stadt Gelsenkirchen, Ref. Umwelt, erläuterte, dass der Vorhabenträger seinen Antrag an die Bezirksregierung stellen müsse. Das sich anschließende Verfahren würde nach Prüfung festgelegt und sei von der Einhaltung von Grenzwerten abhängig.
Ein Bürger meinte, dass heute Rahmenbedingungen festgelegt würden. Er erkundigte sich, ob um die Fläche ein Immissionspunktemessnetz gelegt werde und so die Einhaltung von Grenzwerten kontrolliert und ggfls. eine Genehmigung zurückgezogen werden könne, wenn eine Überschreitung festgestellt werde.
Herr Gersdorf sagte, dass Immissionspunkte und Grenzwerte in einem Genehmigungsverfahren festgelegt würden.
Ein Bürger merkte an, dass bei allen bzw. vielen wesentlichen Anlagen kontinuierlich Messungen vorgenommen würden, die registriert würden.
Da es keine weiteren Wortmeldungen gab, schloss Herr Schneider die Bürgeranhörung um 20:00 Uhr.
Gelsenkirchen, den 11.11.2022
I.A. Föcking
(Schriftführer)
Bekanntgabe der wesentlichen Ergebnisse bzw. inhaltlichen Zusammenfassung der im Zuge der vom 29.09. bis zum 21.10.2022 erfolgten Online-Beteiligung bzw. Auslegung der Unterlagen im Rathaus Buer sowie im Nachgang übermittelten Äußerungen
1. Post / E-Mail vom 19.10.2022
Es wird darauf hingewiesen, dass die Bürgeranhörung im Amtsblatt der Stadt öffentlich bekanntgemacht und zusätzlich auf die Versammlung in der Gelsenkirchener Tagespresse hingewiesen wurde. Nachgefragt wird nach Regeln, wie eine solche Veranstaltung in den Nachbarkommunen, die unmittelbar von der Bauleitplanung betroffen sind, bekanntzumachen ist und das von Bürgern der Nachbarstadt Marl, deren Wohngebiete im Ortsteil Polsum durch die geplante Werkserweiterung unmittelbar betroffen sind, erwartet werde, dass sie eine entsprechende Information bekämen. Zusätzliche Hinweise auf die Veranstaltung hätte es in der Marler Tagespresse nicht gegeben.
Gegen die im Bebauungsplan-Grundriss bzw. Lageplan getroffenen Festsetzungen, die eine der bereits vorhandenen Werksanlagen ähnliche Größenordnung hätten, bestünden keine Einwände. Zu den textlichen Festsetzungen wird die Passage zur Art der baulichen Nutzung hinterfragt und die Einschränkung auf Anlagen der Abstandklasse I moniert, weil auch Anlagen der Abstandklassen II bis IV zugelassen werden könnten. Dargelegt wird, dass davon ausgegangen wird, dass für jede der zukünftigen Anlagen ein BImSchG-Antrag zu stellen und zu genehmigen und darin für die konkrete Anlage auch der erforderliche Sicherheitsabstand nachzuweisen sei.
Bezüglich der textlichen Festsetzungen zum Geräuschimmissionsschutz wird kritisiert, dass diese auf einem Gutachten basierten, welches durch die RUHR OEL GmbH beauftragt wurde und daher nicht unabhängig sei. Es wird nach einer fachlichen Prüfung gefragt. Zudem wird auf einige unhaltbare bzw. falsche Ansätze bzw. nicht vollständig aufgearbeitete Sachverhalte verwiesen.
Es wird angeregt, die Festlegungen im Lageplan zu möglichen Bauhöhen klarer darzulegen; Einwände gegen die Festsetzungen bestünden nicht.
Der Bebauungsplan enthalte keine Festsetzungen zu maximalen Schadstoffemissionen bzw. –immissionen. Deshalb werde davon ausgegangen, dass für jede der zukünftigen Anlagen ein BImSchG-Antrag zu stellen und zu genehmigen sei.
Abschließend wird angemerkt, dass mit dem Bau der geplanten Anlagen gemäß Bebauungsplan Nr. 451 der vorhandene Partnerfirmenhof entfallen würde. Da das nicht ersatzlos erfolgen würde, gäbe es doch wahrscheinlich auch für einen neuen Partnerfirmenhof bereits entsprechende Planungen. Über Lage und Größe werden entsprechende Informationen erbeten.
2. E-Mail vom 20. bzw. 21.10.2022
Es wird geäußert, dass das vorgelegte Lufthygienische Gutachten keine Grundlage für den Bebauungsplan wäre, da es wesentliche Anforderungen an eine wissenschaftliche Untersuchung und Beurteilung nicht erfülle; diesbezügliche Passagen werden angeführt.
Zusammenfassend wird geschlussfolgert, dass eine Pyrolyse-Anlage zur Kunststoff-Verarbeitung eine erheblich weitere Belastung der Bevölkerung der ganzen Region bedeuten würde.
3. E-Mail vom 21.10.2022
Es wird angemerkt, dass Altendorf-Ulfkotte als maßgeblicher Immissionsort fehle, was aufgrund der Nähe nicht angemessen sei. Immissionen durch weitere Luftschadstoffe sollten geprüft werden und entsprechende Maßnahmen dagegen getroffen werden.
Anders als dargelegt, werden für den Wohnort die Einflüsse von Lärm und Licht als relevant eingeschätzt. Hierfür sprächen auch Erfahrungen aus dem Bestand. Eine darüber hinaus zu erwartende Geruchsbelästigung müsste im Vorfeld sicher abgeklärt und ausgeschlossen werden. Schon jetzt wäre die nächtliche Belastung durch künstliche Lichtquellen enorm, sodass die Umwelt dadurch beeinträchtigt sei.
Des Weiteren wird eine erhebliche Beeinträchtigung der Biotopstrukturen und -funktionen vermutet. Auch die genetische Isolation von Wildtieren scheint hier nicht berücksichtigt zu sein. Bei Spaziergängen und auch bei der Jagdausübung im angrenzenden Revier wären schon häufig Fledermäuse gesehen worden.
Daneben wird auf eine schon jetzt erhebliche Verkehrsbelastung verwiesen und beschrieben, dass durch die Erweiterung auch die Verkehrsbelastung weiter unzumutbar erhöhen werde.
Unter anderem durch Tiefenbohrungen im Bereich der Erweiterung und durch mögliche Einträge ins Grundwasser werden trotz gegenteiliger Stellungnahme Auswirkungen auf Brunnen befürchtet. Hier wäre eine definitive Sicherstellung durch entsprechende Vorgaben sicherzustellen.
Besonders besorgniserregend wirke das Störfallrisiko, wodurch direkt und indirekt erhebliche Beeinträchtigungen für Anwohner nicht ausgeschlossen wären. Bedenklich gesehen werden ebenfalls die vorgesehenen Ausnahmen für Anlagen der Abstandsklassen II bis IV.
4. Brief vom 20. Oktober 2022
Es wird darauf verwiesen, dass bei der Einsichtnahme im Rathaus in Buer und im Internet am 29.09.2022 die in der Bürgeranhörung am Abend vorher versprochenen Unterlagen teilweise fehlten bzw. einige fehlerbehaftete Fassungen im Laufe der Zeit gegen andere neue, offensichtlich korrigierte Stände ausgetauscht worden wären. Hierbei wären allerdings nicht alle Fehler und Widersprüche korrigiert worden. Zudem wird der Zeitpunkt der Veröffentlichung aller Unterlagen erst am Tage nach der Bürgeranhörung kritisiert. Schlussendlich wird festgehalten, dass erforderliche Informationen und Unterlagen nicht in einer für die Durchführung einer Beteiligung nach dem Baugesetzbuch nötigen Umfang und Qualität vorlagen.
Beschrieben wird, dass laut Bürgeranhörung Planungsanlass der Bau einer Pyrolyseanlage sei. Gleichzeitig werde aber ausgeführt, dass der Inhalt des Bebauungsplanes die Definition eines Rahmens bzw. Festlegung eines Industriegebietes sei. Dieser Sachverhalt finde sich auch in verschiedenen Gutachten wieder: mal werden allgemeine Angaben, mal detaillierte Werte einer vergleichbaren Fabrik angenommen.
Angemerkt wird, dass die Auswirkungen einer Pyrolyseanlage vollkommen unklar wären. Hier gelte es mindestens die Informationen zu veröffentlichen, die die Politiker bei ihrem Expertenhearing bekommen hätten.
Durch die Überplanung einer landwirtschaftlichen Fläche werde nicht der Standort von BP gesichert oder gar zukunftsorientiert weiterentwickelt. Durch die Inanspruchnahme der Flächen nördlich der Ulfkotter Straße wäre ganz das Gegenteil der Fall, die Möglichkeit der Durchführung der regelmäßig zu erfolgenden Revisionen der Raffinerie nicht mehr sichergestellt.
Ziel müsse sein, keine landwirtschaftlich genutzten Freiflächen mehr zu versiegeln, um weitere Hitzeinseln in Gelsenkirchen zu vermeiden. Es stünden derzeit noch ausreichend andere ehemals genutzte und brachgefallene Flächen zur Verfügung.
Das alle Gutachten ausweislich von BP beauftragt seien, wird kritisch angemerkt.
Verschiedene Sachverhalte in der Untersuchung zum Schallimmissionsschutz und im Luffhygienischen Gutachten wären falsch oder gar nicht betrachtet worden; der Fachbeitrag Verkehr in der vorliegenden Form nicht nachvollziehbar. Vorgeschlagen wird der Bau eines Gleisanschlusses. Der Fachbeitrag Entwässerung und die Aussagen in der Bürgeranhörung zur Ableitung des Schmutzwassers stimmten nicht überein. Die Zielsetzungen des Energiekonzepts werden kritisiert.
Insgesamt wird festgestellt, dass die Unterlagen scheinbar allesamt mit heißer Nadel gestrickt worden seien. Da eine Ansiedlung von Brightmark noch nicht sicher sei, wird vermutet, dass sich BP mit einer Fläche bevorraten bzw. diese irgendwann vergolden wolle. Klare Aussagen bzw. eine verbindliche Festlegung zur Zielsetzung der Stadt fehlten.
5. E-Mail vom 22.12.2022 und 15.02.2023
Die Äußerungen umfassen insgesamt 20 Fragen und Anregungen.
Den Schwerpunkt bilden Fragen zu der von BP angestrebten Pyrolyseanlage und zum Bestandswerk Scholven. Es werden weitere Informationen zu den klimatologische Auswirkungen des Vorhabens erbeten sowie Fragen zu und Kritik an der immissionsschutzrechtlichen Würdigung (ins. Schallimmissionsschutz) der Wohnbebauung in Marl Polsum geäußert. Es wird Auskunft erwünscht, wer die Inhalte der den Immissionsschutz betreffenden Gutachten festlegt.
Die Beauftragung der Gutachten durch BP wird hinterfragt.
Darüber hinaus werden Fragen zum BP-Konzern und Bestandswerk Scholven sowie nach der Genehmigungslage des bereits im Plangebiet ansässigen Fremdfirmenhof gestellt.
6. E-Mail vom 01.03.2023 und vom 11.04.2023
Die Bedeutung des Bebauungsplans wird insbesondere aufgrund des Anpassungsbedarf der in Gelsenkirchen angesiedelten Industrie bezüglich ökologischer Belange festgestellt.
Wie schon bereits in der Bürgeranhörung am 28.09.2022 zu Protokoll gegeben, wird auf die Notwendigkeit hingewiesen, im Rahmen des Bauleitplanverfahrens einen Gleisanschluss für den geplanten Industriestandort zu schaffen.
Gelsenkirchen, den 20.04.2023
I.A. Hugot