23. Juni 2023, 13:37 Uhr | Stadt Gelsenkirchen
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Ab sofort können Einrichtungen der sozialen Infrastruktur bis zum 4. August 2023 Fördermittel aus dem Stärkungspakt zur Aufrechterhaltung ihres Betriebs bzw. zur Bewältigung der gestiegenen Nachfrage beantragen.
Die Landesregierung von Nordrhein-Westfalen hat den „Stärkungspakt NRW – gemeinsam gegen Armut“ ins Leben gerufen, um den Kommunen finanzielle Unterstützung bei der Bewältigung sozialer Notlagen und der Aufrechterhaltung der sozialen Infrastruktur zu bieten. Der Fonds umfasst rund 150 Millionen Euro, die die Kommunen eigenständig zur Verfügung haben und für verschiedene Zwecke verwenden können. Der Stadt Gelsenkirchen wurden für 2023 rund 4,4 Mio. Euro bewilligt.
Die Stadt Gelsenkirchen leitet diese Unterstützungsleistung des Landes an Träger der Freien Wohlfahrtspflege, Kirchen- und Moscheegemeinden, Verbände, Vereine und Stiftungen zur eigenständigen Umsetzung des Stärkungspaktes weiter. Angesprochene Einrichtungen und Träger können ab sofort einen Antrag stellen.
Es sollen Anlaufstellen und Einrichtungen für Menschen aus einkommensarmen Haushalten oder mit besonderen Bedarfslagen unterstützt werden. Hierzu gehören Tafeln, Kleiderkammern, Sozialkaufhäuser, Lebensmittelverteiler, „Kälte-/Wärmebusse“, Wohnungsloseneinrichtungen, Seniorentreffs, Begegnungseinrichtungen und Nachbarschaftsnetzwerke in den Quartieren/Stadtteilen.
Die Einrichtungen können Ausgaben – auch rückwirkend – für den gesamten Bewilligungszeitraum (1. Januar bis 31. Dezember 2023) geltend machen. Die Antragstellung erfolgt ausschließlich digital.
Rückfragen beantwortet die Servicestelle zur Koordination der Förderlandschaft, Jonas vom Sondern, staerkungspakt2023@gelsenkirchen.de