28. August 2023, 09:04 Uhr | Stadt Gelsenkirchen
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Das Land NRW hat am 18.08.23 den so genannten „vorzeitigen Maßnahmenbeginn“ für den Aufbau von geförderten Personalstellen genehmigt. Dies bedeutet, dass SEG und Stadt mit dem notwendigen Personalaufbau für die Zukunftspartnerschaft Wohnen beginnen können. Erste Stellen sind auf der Website der Stadt bereits ausgeschrieben.
Der Ankauf von notwendigen Gebäuden darf ohnehin als vorbereitende Maßnahme bereits im Vorfeld einer städtebaulichen Maßnahme erfolgen. Die Verhandlungen mit verschiedenen Eigentümern und Eigentümerinnen laufen bereits parallel zum Aufbau der Organisationsstrukturen.