28. November 2023, 13:44 Uhr | Stadt Gelsenkirchen
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Bei der durch den Zoll am 24. November 2023 mit über 1.300 Beschäftigten an mehreren Standorten im gesamten Bundesgebiet gegen Schwarzarbeit und illegale Beschäftigungsverhältnisse im Zusammenhang mit der Bekämpfung der Clankriminalität durchgeführten verdachtsunabhängigen Prüfung wurden in Gelsenkirchen die Fachabteilungen des Referates Öffentliche Sicherheit und Ordnung gemeinsam mit der Lebensmittelüberwachung und dem Umweltamt in die Kontrollen eingebunden. Insgesamt wurden fünf Gastronomiebetriebe im Stadtgebiet überprüft. Bei den Kontrollen wurden aus Sicht der Stadt neben den Ergebnissen des Zoll verschiedene teilweise gravierende Verstöße vorgefunden.
Bereits im ersten Objekt wurden im Küchenbereich derart gravierende hygienische Mängel entdeckt, dass das Restaurant noch im laufenden Betrieb geschlossen wurde. Ein entsprechendes Bußgeldverfahren wurde eingeleitet.
In einem weiteren Objekt konnte eine ausländische Person arbeitend angetroffen werden, welche nicht über die erforderliche Arbeitserlaubnis verfügte. Darüber hinaus wurden eine unerlaubte Sondernutzung des Gehwegs und das fehlende Angebot von Mehrwegverpackungen geahndet.
Unzureichende hygienische Zustände waren es auch in einem dritten Restaurantbetrieb, die zur Einleitung eines Bußgeldverfahrens führten. Daneben fehlte es an Aushängen zum Jugendschutzgesetz und des Nichtraucherschutzes, worauf die Erhebung eines Verwarnungsgeldes folgte.
Bei einer angetroffenen Person bestätigte sich zudem der Verdacht des illegalen Aufenthalts im Bundesgebiet. Das weitere Verfahren übernahm die die Ausländerbehörde.
Abschließend wurde noch eine Meldung an die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit abgegeben, da die örtliche Kameraüberwachung unerlaubt weite Teile des öffentlichen Raumes erfasst hatte.
In einem weiteren Betrieb bestand bei zwei Personen der Verdacht des illegalen Aufenthaltes im Bundesgebiet. Bis zu einer endgültigen Klärung des Sachverhaltes, wurde eine Weiterbeschäftigung durch die Ausländerbehörde untersagt. Am Gebäude selbst konnte darüber hinaus keine Hausnummer festgestellt werden, ein Bußgeldverfahren wurde eingeleitet.
Die parallel im Rahmen jeder Überprüfung durchgeführten Umgebungskontrollen ergaben zudem fünf fehlende Feinstaubplaketten und mehrere Parkverstöße, die mit entsprechenden Bußgeldern sanktioniert wurden.