01. Februar 2024, 16:55 Uhr | Stadt Gelsenkirchen
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Wer beruflich oder ehrenamtlich direkten Kontakt mit offenen Lebensmitteln hat, in Küchen oder Einrichtungen zur Gemeinschaftsverpflegung tätig ist oder Gegenstände wie Geschirr reinigt, braucht vor Antritt der Tätigkeit eine Belehrung nach § 43 des Infektionsschutzgesetzes (IfSG).
Diese Belehrungen wurden bisher in Präsenz vom Gesundheitsamt durchgeführt. Zum 1. Februar wird das Verfahren auf eine Online-Teilnahme umgestellt. Zur Abwicklung der Schulungen kooperiert die Stadt mit dem Technologiezentrum Glehn, einem erfahrenen Anbieter von Online-Belehrungen, der auch mit anderen Kommunen zusammenarbeitet.
Die Belehrung kann schnell, sicher und unkompliziert von zu Hause oder einem beliebigen anderen Ort erfolgen. Die Identität der Teilnehmenden wird per Videoidentifikation über Whatsapp, Signal, Facetime oder Ginlo überprüft.
Die eigentliche Belehrung dauert rund 45 Minuten und besteht aus einem 20-minütigen Video, einem Merkblatt und abschließende Verständnisfragen. Das Video bzw. die Untertitel werden in 23 Sprachen angeboten. Im Anschluss ist das Schulungszertifikat zum Download verfügbar. Es darf höchstens drei Monate vor Arbeitsaufnahme ausgestellt werden und ist zwei Jahre lang gültig. Danach muss eine Auffrischungsbelehrung erfolgen.
Die Kosten für die Belehrung betragen 25 Euro, die vorab bezahlt werden müssen. Möglich ist die Teilnahme montags bis freitags von 8 bis 20:30 Uhr und samstags von 9 bis 15:30 Uhr.
Interessierte finden alle Informationen und die Terminbuchung unter www.gelsenkirchen.de/belehrung-infektionsschutz