08. Mai 2024, 08:42 Uhr | Stadt Gelsenkirchen
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Am 9. Juni wird in diesem Jahr wieder das Europäische Parlament gewählt. Es gibt drei unterschiedliche Möglichkeiten, sein Wahlrecht auszuüben: Entweder man entscheidet sich für die Abgabe der Stimme am Wahlsonntag, 9. Juni 2024, im Wahlraum, sucht eine der beiden barrierefreien Wahlscheinstellen auf oder wählt von Zuhause per Briefwahl.
Die Wahlscheinstellen öffnen ab dem 13. Mai 2024 und befinden sich in der Horster Straße 6 in Gelsenkirchen-Buer und im Atrium des Hans-Sachs-Hauses in der Ebertstraße 11 in der Altstadt. Dort kann auch ohne eine Wahlbenachrichtigung direkt vor Ort per Briefwahl gewählt oder Briefwahlunterlagen für zuhause beantragt werden. Ein gültiger Lichtbild-Ausweis muss vorgelegt werden.
Die Wahlscheinstellen sind vom 13. Mai bis zum 7. Juni 2024 wie folgt geöffnet:
Montags bis Mittwoch: 8 bis 16 Uhr
Donnerstag: 8 bis 18 Uhr
Freitag: 8 bis 16 Uhr
Samstag: 10 bis 12 Uhr
Am Freitag, 7. Juni 2024, haben die Wahlscheinstellen letztmalig von 8 bis 18 Uhr geöffnet.
Alternativ können die Wahlberechtigten die Briefwahlunterlagen bis 6. Juni 2024, 12 Uhr auch online unter www.gelsenkirchen.de/europawahl oder postalisch beantragen. Die Unterlagen werden dann direkt per Post nach Hause oder an eine andere Anschrift gesendet. Der Antrag sollte aber frühzeitig gestellt werden, da der Postversand einige Zeit in Anspruch nimmt.
Am Wahlsonntag besteht selbstverständlich weiterhin die Möglichkeit, vor Ort im Wahlraum die Stimmzettel in die Urne zu werfen. Dabei sollten die Wahlbenachrichtigung und ein gültiger Lichtbild-Ausweis mitgebracht werden. Ihren jeweiligen Wahlraum finden die Wahlberechtigten auf ihrer Wahlbenachrichtigung abgedruckt oder online unter www.gelsenkirchen.de/europawahl.