21. Mai 2024, 15:27 Uhr | Stadt Gelsenkirchen
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Bildrechte: Stadtteilbüro Neustadt
Im Rahmen der Umsetzung des Integrierten Entwicklungskonzeptes Neustadt besteht für engagierte Bürgerinnen und Bürger, Eigentümerinnen und Eigentümer, Vereine, Verbände sowie hauptamtliche und bürgerschaftliche Akteurinnen und Akteure die Chance, eine aktive Rolle im Rahmen der Stadterneuerung in Gelsenkirchen einzunehmen und Mitglied im Gebietsbeirat Neustadt zu werden. Die Mitglieder des Gebietsbeirates können noch bis zum 23. Mai gewählt werden.
Die stimmberechtigten Mitglieder des Gebietsbeirates und ihre Vertretungen werden von der Bewohnerschaft für zwei Jahre gewählt. Alle Bewohnerinnen und Bewohner mit Erstwohnsitz in der Neustadt können bis zum 23. Mai im Stadtteilbüro Neustadt in der Bochumer Straße 22 ihre Stimmen abgeben. Das Stadtteilbüro ist geöffnet montags von 9 - 18 Uhr und dienstags, mittwochs und donnerstags von 9 - 16 Uhr. Pfingstmontag (20. Mai) bleibt das Stadtteilbüro geschlossen.
Als Bindeglied zwischen Stadtverwaltung und Bürgerinnen und Bürgern diskutiert der Gebietsbeirat in regelmäßigen Sitzungen (im Regelfall einmal im Quartal) gebietsbezogene Themen und entscheidet über die Vergabe von Mitteln aus dem Quartiersfonds. Der Quartiersfonds wurde für den Stadtteil Neustadt eingerichtet, um das ehrenamtliche Engagement der Bürgerinnen und Bürger zu stärken und die Umsetzung kleiner, bürgerschaftlicher Maßnahmen und Projekte finanziell zu unterstützen.
Bei Rückfragen zum Gebietsbeirat und zum Quartiersfonds für die Neustadt wenden Sie sich bitte an das Stadtteilbüro Neustadt.
Kontakt
Stadtteilbüro Neustadt,
Bochumer Straße 22, 45879 Gelsenkirchen
Telefon: (0209) 70 26 48 54
E-Mail: stb-neustadt@gelsenkirchen.de
Alle Infos zur Wahl sowie eine Übersicht aller Kandidatinnen und Kandidaten unter: www.gelsenkirchen.de/neustadt