31. Oktober 2024, 14:50 Uhr | Stadt Gelsenkirchen
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Der ehemalige Schacht Oberschuir an der Boniverstraße 30 in Gelsenkirchen bietet mit den denkmalgeschützten Gebäuden aus der Jahrhundertwende und dem Kubus aus Glas und Beton aus den 1990er Jahren Raum für Ausstellungen und Veranstaltungen mit einer maximalen Besucherzahl von 199 Personen.
Im Laufe der Zeit sind alterungsbedingte Schäden am denkmalgeschützten Gebäude aufgetreten und durch Gutachter bestätigt und dokumentiert worden. Zur Sicherung des Gebäudes und der Gäste sind verschiedene und noch bestehende Sicherungsmaßnahmen erforderlich geworden. So wurde nach dem Abgang eines größeren Bruchstücks aus der Fassade ein Schutzgerüst vor der Fassade zu den Parkplätzen und entlang der westlichen Giebelseite aufgestellt. Zusätzlich wurden lose Fassadenteile entfernt. Somit besteht derzeit keine unmittelbare Gefahr.
Die Verwaltung schlägt nun eine umfassende Sanierung vor, die mit der Beauftragung von Architekturleistungen sowie zuarbeitenden Fachingenieuren auf den Weg gebracht werden soll.
Der bestehende Sanierungsbedarf des Denkmals ist bereits durch ein vorliegendes externes Bestandsgutachten dokumentiert. Daher sollen zur weiteren planerischen und baulichen Beseitigung der Schäden externe Architektur- und Ingenieurleistungen ausgeschrieben werden.
Ein entsprechender Beschlussvorschlag des Referats Hochbau und Liegenschaften wird in die politischen Gremien gehen.
Den Schwerpunkt bildet die denkmalgerechte Sanierung der Gebäudehülle inklusive aller anfallenden Nebenarbeiten. Das Sanierungskonzept als Grundlage der auszuschreibenden Architektenleistungen geht derzeit von einer Sanierung in vier Abschnitten aus:
Im ersten Sanierungsabschnitt soll die undichte Dachrinne neu erstellt, die Gesimse und Putze aufgearbeitet und zu reprofiliert, das Dach gedämmt und abgedichtet, sowie eine neue Entwässerung und Notentwässerung hergestellt werden.
Im Sanierungsabschnitt zwei ist die Aufarbeitung der Außenfassade inklusive der Verblendung, den Putzbändern und den Fenstern vorgesehen. Die Fassade soll im schonenden Rotec-Wirbelstrahl-Verfahren gereinigt werden. Dabei werden sich planmäßig Oberfuge und aussandende Ursprungsfuge mit lösen. Beide müssen im Anschluss wiederhergestellt werden.
Bei der Innensanierung im Sanierungsabschnitt drei sind Maler- und Putzarbeiten sowie Bodenbelags- und Wandbelagsarbeiten erforderlich. Zudem sind eine Geländererhöhung und die Aufarbeitung der Auflagerpunkte der Fachwerk-Trägerauflager geplant.
Der Sanierungsabschnitt vier befasst sich mit der Kellersanierung. Bei der Kellersanierung wird eine komplette Außenabdichtung zur Trockenlegung der Mauerwerkssubstanz und der zugehörigen Innensanierung ausgeführt.
Die Umsetzung der Sanierungsabschnitte kann hintereinander, oder aber auch in Teilen zeitgleich erfolgen, um die Nutzungsunterbrechung so kurz wie möglich zu halten.
Das Sanierungskonzept ist bereits mit der Unteren Denkmalbehörde (UDB) abgestimmt. Die Bauabschnitte müssen nach Vorgaben der UDB ganzheitlich geplant und ausgeführt werden.
Die benötigten Planungsleistungen der Architektur sowie erforderliche zuarbeitende Fachingenieurleistungen sollen in diesem Jahr ausgeschrieben und zu Beginn des Haushaltsjahres 2025 beauftragt werden. Vorgesehen ist eine stufenweise Beauftragung der Architekturleistungen.
Für das Projekt können Fördermittel zum Denkmalschutz aus einem jahrweisen Förderprogramm der Bezirksregierung beantragt werden, deren Höhe noch nicht benannt werden kann. Hierzu ist erst der entsprechende Planungsstand zur Antragstellung zu erreichen und der Fördermittelantrag zu stellen.
Die Gesamthonorarkosten für die Architekturleistungen sowie die weiteren Ingenieurleistungen werden auf 400.000 Euro (brutto) geschätzt.
Die Gesamtbaukosten (inklusive der Planungs- und Ingenieurhonorare) werden auf Basis der Kostenschätzung zum Sanierungskonzept auf rund 3 Millionen Euro geschätzt.