29. November 2024, 11:35 Uhr | Stadt Gelsenkirchen
Niederschrift über die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit an der Bauleitplanung gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)
am 24. September 2024
Bebauungsplan Nr. 405.3 der Stadt Gelsenkirchen
“Dienstleistungsareal ehem. Katastrophenschutzzentrum“
zwischen Bundesautobahn A2 - Adenauerallee - Parkallee - Stadionring
Niederschrift über die Bürgeranhörung am 24. September 2024
im Katastrophenschutzzentrum, Haus IV, Adenauerallee 100, 45891 Gelsenkirchen
Beginn: 19:00 Uhr
Ende: 20:45 Uhr
Anwesend waren ca. 30 Bürgerinnen und Bürger.
Die Bürgerbeteiligung wurde unter der Leitung des Bezirksbürgermeisters des Stadtbezirks Gelsenkirchen-Ost, Herrn Heidl, durchgeführt.
Herr Heidl begrüßte die anwesenden Personen, insbesondere die Vertreter der Politik und als Vertreter der Verwaltung Frau Hugot, Herrn Schmidt und Herrn Föcking vom Referat Stadtplanung, Herrn Engel vom Referat Hochbau und Liegenschaften, Frau Thelen vom Referat Verkehr und Herrn Blex von GELSENKANAL.
Anschließend wies Herr Heidl darauf hin, dass neben der Erörterungsmöglichkeit am Abend Anregungen und Vorschläge zur Planung auch noch im Nachhinein schriftlich eingereicht werden könnten. Alle Infos zum Vorentwurf seien ab morgen auf der Internetseite der Stadt Gelsenkirchen unter www.gelsenkirchen.de/planungsbeteiligung zu finden. Parallel lägen sie auch im Rathaus Buer aus.
Gegenstand der Öffentlichkeitsbeteiligung sei die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 405.3 der Stadt Gelsenkirchen "Dienstleistungsareal ehemaliges Katastrophenschutzzentrum" zwischen Bundesautobahn A2 - Adenauerallee - Parkallee - Stadionring“.
Zur Erläuterung des Bebauungsplan-Vorentwurfs übergab Herr Heidl das Wort an Herrn Föcking.
Herr Föcking legte anhand einer Power-Point-Präsentation die rechtliche Einordnung der Bürgerbeteiligung im Rahmen eines Bebauungsplanverfahrens dar. Hierbei ging er insbesondere auf das in Gelsenkirchen praktizierte Procedere ein. Anschließend schilderte er die vorlaufenden Überlegungen bzw. Rahmenplanungen für den ARENA PARK und die in diesem Kontext erfolgten politischen Beschlüsse. Es folgten Erläuterungen zu den Rahmenbedingungen, dem Anlass und den allgemeinen Planungszielen. Danach zeigte er das erarbeitete städtebauliche Konzept. Nach Ausführungen zu dem daraus entwickelten Vorentwurf des Bebauungsplans mit seinen verschiedenen Bestandteilen und den erarbeiteten Gutachten und Fachbeiträgen informierte Herr Föcking über die einzelnen geplanten Festsetzungen. Abschließend zeigte er die 3-D-Animation einer möglichen Bebauungsvariante.
Herr Heidl bedankte sich für die Ausführungen und bat nun die Anwesenden ihre Hinweise zu geben oder Fragen zu stellen.
Ein Bürger erkundigte sich, ob die zukünftig entstehenden Grundstücke bereits an die verschiedenen Organisationen vergeben seien. Er fragte was aus Sicht der Verwaltung eine ausreichende Erschließung für das Plangebiet sei. Er wollte wissen, ob die Straßenbreite für zwei sich begegnende Einsatzfahrzeuge genüge. Er wies darauf hin, dass die bestehenden Bäume an der Ausfahrt zur Adenauerallee bereits heute die Sicht behinderten und es zu gefährlichen Situationen mit kreuzenden Radfahrern käme.
Ein Bürger fragte nach, ob eine Verlagerung von dem Betriebshof GELSENDIENSTE auf das Gelände des zukünftigen Bebauungsplans vorgesehen sei. An der derzeitigen Zufahrt zum Betriebsgelände von GELSENDIENSTE käme es an der Schweidnitzer Straße zu Problemen mit dem Verkehrsfluss. Darüber hinaus fragte der Bürger, was aus Sicht der Verwaltung vertretbare Eingriffe in die Natur seien, wie sich eine dichtere Bebauung mit der Durchlüftung des Gebiets vertrage und ob es ein Regenrückhaltebecken geben solle. Zudem bat er um Information, ob das THW und die anderen Organisationen an dem Standort erhalten bleiben würden.
Ein Bürger wollte wissen, ob das gemeinschaftlich genutzte Parkhaus eine Zugangsberechtigung für die verschiedenen Hilfsorganisationen erhielte.
Herr Föcking erläuterte, dass ein Bauleitplanverfahren festlege, wie ein Grundstück beispielsweise baulich genutzt werden könne. Das Areal des Bebauungsplans stünde derzeit komplett im Eigentum der Stadt Gelsenkirchen. Die Politik entscheide, ob und welche Teilflächen an spätere Nutzer vergeben würden. Derzeit seien noch keine Grundstücksverkäufe getätigt worden.
Frau Hugot fügte hinzu, dass es sich hier um einen Angebotsbebauungsplan handele, welcher die Grundlage schaffe, dass die Fläche wiedergenutzt werden könne. Derzeit befinde man sich noch in einem frühzeitigen Stadium des Aufstellungsverfahrens. Die Veranstaltung diene dazu, um Anregungen aus der Bürgerschaft zu erhalten. Die derzeit auf dem Gelände beheimateten Organisationen sollten bleiben können. Weitere Aussagen zu Ansiedlungen seien zu dem frühen Zeitpunkt des Verfahrens nicht möglich. Auch speziell zu einer Verlagerung der Verwaltung von GELSENDIENSTE auf das Gelände könne derzeit noch keine Aussage getätigt werden. Frau Hugot betonte, dass es sich bei der Planung um eine spezielle Art der Nutzung handele und auf der Fläche keine Industrie angesiedelt werden solle.
Herr Föcking ergänzte, dass der vorliegende Planungsstand eine Ansiedlung von Teilen von GELSENDIENSTE, z. B. der Verwaltung, grundsätzlich zuließe. Er führte aus, dass es sich bei der derzeitigen Erschließung um eine Privatstraße handele. In den geführten Gesprächen mit den derzeitigen Nutzern sei mitgeteilt worden, dass sie in ihrer derzeitigen Form beibehalten werden solle, da keinerlei Probleme aufträten. Die Anregung werde aber zum Anlass genommen, die angedachte Form der Erschließung zu prüfen. Ziel sei es, den vorhandenen Grünbestand unter Berücksichtigung der Verkehrssicherheit zu erhalten.
Ein Bürger stellte dar, dass es zu Problemen käme, wenn sich zwei größere Fahrzeuge auf der derzeitigen Erschließungsstraße begegneten. Zudem gab er an, dass es bei spontanen Einsätzen immer wieder zu gefährlichen Situationen bei der Ausfahrt zur Adenauerallee durch den Zwei-Richtungs-Verkehr mit Radfahrern, E-Bikern und E-Scootern käme.
Herr Föcking betonte erneut, dass die geplante Ausgestaltung der Erschließung insbesondere hinsichtlich der angesprochenen Sicherheitsaspekte geprüft werde. Weiterhin führt er aus, dass die neue Nutzung dichter als heute projektiert sei und deshalb nicht jeder Baum erhalten werden könne. Es gäbe aber eine exakte Bilanzierung der Eingriffe in die Natur und ein vollständiger Ausgleich sei Ziel. Sofern möglich werde der Ausgleich auf der Fläche selber, ansonsten an einem anderen geeigneten Ort in Gelsenkirchen erfolgen. Zum Thema Regenrückhaltung erläuterte Herr Föcking, dass bereits ein erstes Entwässerungskonzept vorliege und das Thema einen hohen Stellenwert bei der Planung habe. Derzeit würden noch verschiedene Maßnahmen wie z. B. Versickerung und Dachretention geprüft und abgestimmt, um auch vor Starkregenereignissen gewappnet zu sein. Einrichtungen der genannten Organisationen wie THW, DRK, Malteser wären alle von der Art der Nutzung grundsätzlich auf der Fläche möglich. Auch eine Nutzung durch GELSENDIENSTE wäre zulässig. Ein Baufeld würde sich explizit für den Bau eines gemeinschaftlich genutzten Parkhauses anbieten. Aber auch ebenerdiges Parken sei denkbar. Die Ausnutzung dieser Fläche hänge im Wesentlichen von den Nutzern ab, die sich auf dem Gelände niederließen.
Herr Heidl nannte zwei Gründe, welche für eine Verlagerung von GELSENDIENSTE auf das Plangebiet sprächen. Zu einem seien die Gebäude auf dem jetzigen Standort sehr alt und marode und zum anderen eine große Belastung für die Anwohner. Zudem befürwortete Herr Heidl die Errichtung eines Parkhauses, da gegebenenfalls 125 Mitarbeiter einer Landesbehörde im Plangebiet parken müssten.
Ein Bürger erkundigte sich, ob es für das Gelände eine Zugangsbeschränkung durch beispielsweise eine Schranke geben werde. Zudem wollte er wissen, ob auch das etwaige Parkhaus mit einer Zugangsbeschränkung für die verschiedenen Organisationen und Dienstleister versehen werde.
Herr Föcking erläuterte, dass es sich bei der Straße auch weiterhin um eine private Erschließung handeln solle. Das Parkhaus wäre dann so zu betreiben, wie es die Nutzer des Geländes miteinander vereinbaren. Es wäre denkbar, dass jeder zukünftige Nutzer sein Gelände einzäunt und auch am Eingang des Gebiets eine Beschränkung vorgesehen werde.
Herr Heidl hielt eine Beschränkung der Zufahrt für die Nutzer der Fläche für sehr sinnvoll.
Herr Engel wies darauf hin, dass es sich hier und jetzt um die Aufstellung eines Bebauungsplans handele. Ein Bebauungsplan lege z. B. die Art und das Maß der Nutzung fest, welche auf dem Plangebiet zulässig wäre. Die hier heute präsentierten Entwürfe und Skizzen seien Ideen, welche Nutzungen wo realisiert werden könnten. Aufgrund dessen gebe es derzeit auch keine Aussagen darüber, wie eine vertragliche Ausgestaltung mit den zukünftigen Nutzern aussehe. Das ganze Areal stehe im Eigentum der Stadt Gelsenkirchen. Es gebe verschiedene Konstellationen, wie man ein Gebäude auf dem Gelände errichten könne. Die Einräumung eines Erbbaurechts wäre eine Möglichkeit, Miet-/ Pachtverträge eine weitere denkbare Option. Darüber hinaus ging Herr Engel darauf ein, dass es sich bei dem Plangebiet derzeit um keine öffentliche bzw. gewidmete Verkehrsfläche handele. Auf einer gewidmeten Verkehrsfläche könne man die Öffentlichkeit nicht von der Nutzung ausschließen. Demgegenüber stehe eine Fiskalfläche, die sich im Eigentum der Stadt Gelsenkirchen befinde. Hier dürfe die Stadt Gelsenkirchen als lediglich fiskalischer Eigentümer bestimmen, welcher Kreis an Firmen und Personen das Areal benutzen dürfe.
Ein Bürger gab den Hinweis, dass zu Heimspielen des FC Schalke 04 und insbesondere bei Sonderveranstaltungen in der Veltins-ARENA viele Unbefugte auf dem Areal parkten.
Herr Engel deutete an, dass es für die Stadt Gelsenkirchen schwer ist, alle ihre Fiskalflächen verkehrstechnisch zu überwachen, da der kommunale Ordnungsdienst auf diesen Flächen keine Eingriffsrechte besitze. Die Stadt Gelsenkirchen habe nicht die Kapazitäten um einen weiteren Ordnungsdienst vorzuhalten, welcher hier die Überwachung übernehmen könne. Die geschilderte Situation bestehe leider auf vielen Flächen.
Ein Bürger äußerte, dass er ein Parkhaus für notwendig hält, da die Bauflächen für die Dienstleister bereits durch die Einsatzfahrzeuge benötigt würden.
Herr Engel bedankte sich für den Hinweis und bestätigte, dass auch das Thema Zugangsbeschränkung bedacht werden müsse.
Ein Bürger erklärte, es interessiere ihn, wer entscheide, an welche Nutzer die städtischen Flächen vergeben würden bzw. welche Nutzungen auf das Gelände dürften.
Herr Engel versicherte, dass das Thema Zugangsbeschränkung mitgenommen werde. Er erläuterte, dass es den städtischen Gremien - etwa dem Ausschuss für Bau- und Liegenschaften - obliege, eine Entscheidung über die jeweilige Grundstückstransaktion zu treffen. Die Verwaltung werde zu gegebener Zeit entsprechende Entscheidungsvorlagen einbringen.
Ein Bürger fragte nach, welche Organisation genau darüber entscheide, wer auf welche Fläche dürfe.
Frau Hugot klärte auf, dass die politischen Gremien in Gelsenkirchen aus den Bezirksvertretungen, den Ausschüssen und dem Rat der Stadt Gelsenkirchen bestehen. Im Ausschuss für Bauen und Liegenschaften würde solche Grundstückvergaben, die durch die Verwaltung vorbereitet worden seien, abschließend durch die Politik beschlossen.
Herr Heidl verwies darauf, dass unter den Anwesenden Vertreter aus der Bezirksvertretung und dem Rat wären. Er vertrat die Auffassung, dass die Hilfsorganisationen aber insbesondere auch GELSENDIENSTE zweckdienliche Standorte benötigen.
Ein Bürger erkundigte sich, ob die dargestellten Flächen ausreichend dimensioniert seien.
Ein Bürger ergänzte, dass z. B. das Deutsche Rote Kreuz 20 Stellplätze benötige und er deshalb Platzbedarf befürchte.
Herr Föcking erklärte, dass der Platz überall und selbstverständlich auch hier die zur Verfügung stehende Fläche endlich sei. Deshalb wäre das Thema Gemeinschaftseinrichtungen, und hier insbesondere der Bau eines Parkhauses, frühzeitig aufgegriffen worden.
Ein Bürger wollte wissen, ob sich die Verlagerung von GELSENDIENSTE auf die Verwaltung beschränke.
Frau Hugot betonte noch einmal, dass ein Umzug von GELSENDIENSTE nicht Thema dieser Bürgeranhörung sei. Gemäß dem vorliegenden Vorentwurf wäre dies allerdings möglich.
Herr Föcking legte dar, dass der Wertstoffhof am vorhandenen Standort an der Schweidnitzer Straße verbleiben könne. Denkbar wäre, nach einem Umzug der weiteren Einrichtungen, diesen dort zukunftsgerecht um- und auszubauen.
Herr Heidl versicherte, dass bei der Entwicklung der Wertstoffhof nicht vergessen werde.
Ein Bürger fragte, ob Erläuterungen zur Planung auch schriftlich vorlägen.
Herr Heidl verdeutlichte, wie anschließend Frau Hugot, den Verfahrensstand und machte auf die später stattfindende öffentliche Auslegung des Entwurfs im Rathaus Buer aufmerksam, in dessen Zusammenhang die Begründung und alle weiteren wesentlichen Gutachten für jedermann einsehbar seien.
Ein Bürger fragte nach Planungen für die südlich angrenzende Fläche.
Herr Föcking beschrieb noch einmal den festgelegten Geltungsbereich, der sich auf die derzeit bereits verfügbare Fläche beschränke.
Ein Bürger fragte nach der Zeitplanung.
Ein Bürger schilderte die in Gelsenkirchen vorhandene hohe Feinstaubbelastung und meinte, dass die Aufstellung von Messeinrichtungen sinnvoll sei. Zudem wurde mit dem Hinweis, dass im Haushalt nichts eingestellt sei, die Frage gestellt, was eine Verlagerung von GELSENDIENSTE kosten würde.
Ein Bürger wies darauf hin, dass GELSENDIENSTE einen eigenen Wirtschaftsplan hätte und entsprechende Kosten hier eingestellt würden.
Herr Engel wies darauf hin, dass der Grundstückswert, der von Referat Vermessung und Kataster der Stadt Gelsenkirchen gutachterlich ermittelt werde, bei der Festlegung des Erbbauzinses zur Grundlage genommen werde.
Ein Bürger vertrat die Ansicht, dass ein Parkhaus besser mittig im Gelände platziert werden sollte, um kurze Wege zu den Einsatzorten sicherzustellen.
Ein Bürger fragte, was sich hinter den im städtebaulichen Konzept dargestellten Gebäude verberge, Fahrzeughallen?
Herr Föcking verdeutlichte die Überlegungen und nannte die Feuerwache an der Seestraße als beispielgebend. Ähnlich der Gebäude dort sei auch hier die Ausgestaltung angedacht.
Ein Bürger schlug vor, auf der Fläche des Katastrophenschutzzentrums GELSEN-DIENSTE komplett zu verlagern und die hier vorgesehenen Nutzungen zum Standort Schweidnitzer Straße.
Frau Hugot beschrieb noch einmal die generellen Planungen für den ARENA PARK anhand des Leitkonzeptes und die hier verfolgten, hochwertigen städtebaulichen und stadtplanerischen Aspekte, die nicht mit einer solchen Nutzung in Einklang zu bringen wären.
Ein Bürger widersprach dem Vorschlag zu einem Tausch. Er sei Anwohner und die derzeitige Situation mit Betriebszeiten bis 18:00 Uhr sei eingespielt und akzeptabel.
Ein Bürger interessierte sich für den Umnutzungsablauf bzw. was mit den jetzigen Nutzern der Fläche passiere, wenn die Umsetzung beginne.
Herr Heidl antwortete, dass zurzeit erst die Planung erarbeitet und abgestimmt werde. Dies sei ein sinnvoller Start. Er schlug zudem vor, einen Fahrtest vor Ort durchzuführen.
Ein Bürger fragte, warum ein neuer Bebauungsplan aufgestellt werden müsse.
Frau Hugot sagte, dass die angestrebte intensivere Nutzung der Fläche sonst nicht möglich wäre, da es sich in Teilen um einen Außenbereich handele.
Herr Föcking ging auf den vom Rat der Stadt erteilten Auftrag zur Aufstellung von Teil-Bebauungsplänen für den ARENA PARK ein und beschrieb die bereits erfolgten und geplanten weiteren Schritte.
Ein Bürger meinte, dass die südlich angrenzende Fläche, auf der derzeit Flüchtlinge untergebracht seien, mit in die Überlegungen einbezogen werden sollte. Dies schaffe zusätzlichen Spielraum ergänzte ein anderer Bürger.
Herr Föcking betonte, dass die Fläche derzeit belegt sei. Er verwies auf den aktuellen Bedarf und das Ziel, den sofort komplett verfügbaren Bereich zu entwickeln und hierfür eine Rechtsgrundlage zu schaffen.
Ein Bürger sagte das berichtet worden sei, dass die derzeitigen Bedarfe abgefragt und gedeckt werden können. Was ist, wenn sich hieran etwas ändern würde und es dann nicht reicht.
Herr Föcking führte aus, dass bei einem Bauleitplanverfahren alle zur Aufstellung wesentlichen Unterlagen und Infos öffentlich zugänglich seien. Die dem Entwurf beizufügende Begründung enthielte z. B. auch einen Umweltbericht, der wesentliche Umweltaspekte und vorliegende Gutachten zusammenfassend darlege.
Frau Hugot ergänzte, das die vorliegende Planungsidee das Ergebnis einer Anfrage der weißen Dienste nach Flächen sei. Abwägend entscheiden über die Art und das Maß der Nutzung die Politik; die Verwaltung habe die Aufgabe, diese fundiert vorzubereiten.
Herr Engel wies im Hinblick auf den Vorschlag, auch den südlich angrenzenden Bereich einzubeziehen, darauf hin, dass es bei der Unterbringung geflüchteter Menschen um eine Pflichtaufgabe der Stadt handele, deren Erfüllung nicht riskiert werden dürfe. Alternativen für die derzeit am Standort realisierte Unterbringung bestünden aktuell nicht. Eine Konkurrenzsituation zwischen mehreren Pflichtaufgaben durch Erweiterung des Planbereichs sei daher möglichst zu vermeiden.
Ein Bürger betonte, dass diese Einrichtung doch nur temporärer Natur sei und man sich deshalb möglichst frühzeitig Gedanken über eine weitergehende Nutzung machen sollte.
Herr Engel verwies auf die Historie und darauf, dass ein Ausblick aktuell schwierig sei. Aktuell könne nicht prognostiziert werden, welche Kapazitäten im Bereich der Unterbringung geflüchteter Menschen zukünftig vorgehalten werden müssten. Die endlich zur Verfügung stehenden Flächen im Zugriff der Stadt würde häufig vielfältig nachgefragt. In diesem Kontext sei an Einrichtungen wie Schulen oder Kindergärten erinnert, deren Bedarfe ebenfalls abzudecken und bei der Überplanung von Potentialflächen mit zu berücksichtigen seien.
Ein Bürger wollte wissen, wo und wann die Gutachten einsehbar seien.
Frau Hugot erläuterte das weitere Procedere und die hier vorgesehenen Möglichkeiten. So sei der Entwurf des Bebauungsplans mit seinen sämtlichen Bestandteilen und wesentlichen Grundlagen einsehbar und Gegenstand einer weiteren Öffentlichkeitsbeteiligung.
Herr Heidl verwies auf das Internet und die hier zu findenden Infos. Auch die Bezirksvertretung berate in diesem Zusammenhang immer öffentlich. Er erinnerte an den in zwei Jahren auslaufenden Mietvertrag und forderte „weiter machen“. Da es keine weiteren Wortmeldungen mehr gab, bedankte sich der Bezirksbürgermeister abschließend bei allen Anwesenden und beendete die Versammlung um 20:45 Uhr.
Hinweis:
Eine Bekanntgabe der wesentlichen Ergebnisse bzw. inhaltlichen Zusammenfassung der im Zuge der vom 25.09.2024 bis zum 10.10.2024 erfolgten Online-Beteiligung bzw. Auslegung der Unterlagen im Rathaus Buer sowie im Nachgang übermittelten Äußerungen erfolgt nicht, da hierbei keinerlei Äußerungen eingegangen sind.
Gelsenkirchen, 13.11.2024
I.A. Chr. Schmidt
(Protokollführer)