29. November 2024, 11:51 Uhr | Stadt Gelsenkirchen
Bebauungsplan Nr. 428 der Stadt Gelsenkirchen
„Neue Zeche Westerholt, westlicher Teil“
zwischen Egonstraße, ehemaligem Zechenparkplatz nördlich der Egonstraße, Stadtgrenze Gelsenkirchen/Herten, Trasse der Hamm-Osterfelder Bahn, nördliche Grenze der Kleingartenanlage Buer-Löchter, Marler Straße
Flächennutzungsplan der Stadt Herten, 28. Änderung
Flächennutzungsplan der Stadt Herten, 28. Änderung
Bebauungsplan Nr. 185 der Stadt Herten
Niederschrift über Bürgeranhörung am 14. September 2023
Da es sich um ein interkommunales Projekt handelt, wird die frühzeitige Beteiligung an der Bauleitplanung für beide Kommunen und deren Planbereiche gemeinsam durchgeführt. Die inhaltlichen Erläuterungen werden für beide Planungsbereiche, in Gelsenkirchen und in Herten, vorgetragen.
Ort: ehemaliges Hochregallager der Zeche Westerholt, Egonstraße 12, 45896 Gelsenkirchen
Beginn: 18:00 Uhr
Ende: 20:00 Uhr
Teilnehmer:
Frau Feldmann, Stadtbaurätin Stadt Herten
Herr Schneider, Bezirksbürgermeister Gelsenkirchen-Nord
Herr Lohse, EG NZW, Geschäftsführer
Herr Neukirchen, Stadt Gelsenkirchen, Referat Stadtplanung, EG NZW
Herr Schmoll, Stadt Herten, Projektbüro Bergbaustandorte, EG NZW
Frau Kirchhefer, Planquadrat Dortmund GbR, Städtebauliches Konzept
Herr Bauer, Planquadrat Dortmund GbR, Städtebauliches Konzept
Herr Mohr, Ahlenberg Ingenieure GmbH, Boden
Herr Ulrich, Ahlenberg Ingenieure GmbH, Boden
Herr Wette, Ahlenberg Ingenieure GmbH, Boden
Herr Kirschner, Ambrosius blanke verkehr. infrastruktur, Verkehr
Herr Flörke, IST Ingenieurbüro Stöcker, Lärm
Herr Hieke, KONSTA Planungsgesellschaft mbH, Entwässerung
Herr Tripke, L+S Landschaft + Siedlung AG, Umwelt
Frau Dally, Stadt Herten, Stadtplanungsamt
sowie zirka 70 Bürgerinnen und Bürger.
Die Beteiligung der Öffentlichkeit an dem Bebauungsplanverfahren, zu dem durch die örtliche Presse und über das Internet in Gelsenkirchen und Herten eingeladen wurde, besteht aus
1. Darlegung der allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung,
2. Vorstellung der städtebaulichen Planung
3. Anhörung der Bürger und Bürgerinnen mit Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung.
Herr Lohse, Geschäftsführer der Entwicklungsgesellschaft Neue Zeche Westerholt mbH (EG NZW) begrüßt die anwesenden Bürgerinnen und Bürger, die beteiligten Fachplanungsbüros sowie die Vertreter und Vertreterinnen der Verwaltung und eröffnet die frühzeitige Bürgerbeteiligung zur „Neue Zeche Westerholt“. Er verweist auf die in der Nachbarschaft verteilten und die ausliegenden Informationsflyer zur Beteiligung der Öffentlichkeit an der Bauleitplanung „Neue Zeche Westerholt“ nach dem Baugesetzbuch (BauGB).
Frau Feldmann, Stadtbaurätin Stadt Herten, und Herr Schneider, Bezirksbürgermeister Gelsenkirchen-Nord, begrüßen alle Anwesenden und geben einen kurzen Überblick über den Ablauf der Veranstaltung.
Frau Feldmann weist auf das formelle Verfahren, die Aufstellung der Bauleitpläne hin. Da sich das Plangebiet auf Teile der beiden benachbarten Stadtgebiete von Gelsenkirchen und Herten erstreckt, erfolgt die Aufstellung zweier rechtlich eigenständiger Bebauungspläne. Bei dem jetzigen Verfahrensschritt handelt es sich um die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit. Die Bürgerinnen und Bürgern haben die Möglichkeit, sich über die Ziele und Zwecke der Planung zu informieren sowie Anregungen und Hinweise vorzubringen. Die Anregungen und Hinweise werden protokolliert und bei der Erarbeitung des Bebauungsplanentwurfs in die weitere Abwicklung des Verfahrens einbezogen.
Frau Feldmann und Herr Schneider stellen die einzelnen Fachplanungsbüros gemeinsam vor. Vor Ort sind die folgenden Ansprechpartner aus den Planungsbüros:
Frau Kirchhefer und Herr Bauer vom Büro Planquadrat Dortmund GbR, Büro für Raumplanung, Städtebau+Architektur, für das städtebaulichen Konzept Neue Zeche Westerholt 2023,
Ahlenberg Ingenieure GmbH, Herdecke, Herr Mohr, Herr Ulrich, Herr Wette, für den Boden,
ambrosius blanke verkehr. Infrastruktur, Bochum, Herr Kirschner, für den Verkehr,
IST Ingenieurbüro Stöcker, Haltern am See, Herr Flörke, für den Lärm,
KONSTA Planungsgesellschaft mbH, Gelsenkirchen, Herr Hieke, für die Entwässerung,
L+S Landschaft+Siedlung AG, Recklinghausen, Herr Tripke, für die Umwelt.
Nicht anwesend sind die verantwortlichen Planungsbüros:
Landschaftsagentur Plus, Datteln, Frau Biermann, für die Grünplanung und Ausgleich,
Averdung Ingenieure & Berater GmbH, Hamburg, für Energie und
Lohmeier GmbH, Bochum, für Klima.
Für die Entwicklungsgesellschaft Neue Zeche Westerholt mbH sind Herr Schmoll, Herten, und Herr Neukirchen, Gelsenkirchen, anwesend.
Darlegung der allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung und Vorstellung der städtebaulichen Planung
Die Stadt Herten stellt für den östlichen Teilbereich der Fläche den Bebauungsplan Nr. 185 „Neue Zeche Westerholt, östlicher Teil“ auf und ändert parallel dazu den Flächennutzungsplan (28. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Herten).
Für die Stadt Gelsenkirchen wird der Bebauungsplan Nr. 428 „Neue Zeche Westerholt, westlicher Teil“ aufgestellt. Die Aufstellungsbeschlüsse sind in beiden Kommunen im Sommer 2016 von den Räten der Städte beschlossen worden. Mit dem überarbeiteten städtebaulichen Gesamtkonzept führen die Städte Herten und Gelsenkirchen nun gemeinsam die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit durch.
Parallel zu dieser frühzeitigen Unterrichtung der Öffentlichkeit sollen zeitnah die Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange beteiligt werden.
Frau Kirchhefer, Büro Planquadrat, erläutert das städtebaulichen Entwurfskonzept zur „Neuen Zeche Westerholt“.
Die Entwicklung der „Neuen Zeche Westerholt“ gilt als eine der zentralen Zukunftsaufgaben der beiden Städte Gelsenkirchen und Herten. Dabei ist die Entwicklung des Standortes nicht nur für die angrenzenden Stadtteile Gelsenkirchen-Hassel, Herten-Westerholt und Herten-Bertlich von Bedeutung. Der Standort soll auch im Rahmen einer regionalen Entwicklungsstrategie ein besonderes Profil bekommen. Ziel ist es, den Zechenstandort als Motor für die Region vielfältig und multifunktional in den Bereichen Gewerbe, Energie, Bildung und Wohnen zu qualifizieren.
Grundlage für die Aufstellung der Bebauungspläne bildet der für die Gesamtfläche aufgestellt Masterplan „Neue Zeche Westerholt“ aus dem Jahre 2015 sowie das überarbeitete städtebauliche Gesamtkonzept aus dem August 2023.
Das überarbeitete städtebauliche Entwurfskonzept für das ehemalige Zechengelände umfasst eine Mischnutzung aus Wohnen, Dienstleistung, Handwerk/Gewerbe und Einzelhandel.
Die zu erhaltenden Gebäude im ehemaligen Eingangsbereich des Geländes an der Egonstraße sollen sukzessive saniert und an Gewerbetreibende veräußert werden. Sie können zurückhaltend durch Neubauten ergänzt werden. Dieser Bereich ist der Start- und Ausgangspunkt der gesamten Entwicklung des Zechengeländes. Das Quartier bietet Raum für eine Nutzungsmischung mit Büro- und Gewerbeflächen sowie kulturellen und touristischen Angeboten.
Die für Wohnen und Gewerbenutzungen vorgesehene Bebauungsstruktur entlang der Egonstraße schafft ein neues Flächenangebot, welches auf eine enge Verbindung zwischen Wohnen und Arbeiten für die Zukunft zielt.
Nördlich der Egonstraße, auf dem ehemaligen Mitarbeiterparkplatz, ist eine Gartensiedlung geplant, die mit dem mittig liegenden Anger und dem umlaufenden grünen Rahmen eine hohe Wohnqualität erhält und gleichzeitig für die bestehende gartenstadtähnliche Wohnsiedlung eine neue Mitte mit zirka 70 Wohneinheiten ausbildet. Geplant sind Einzel-, Doppel-, und Reihenhäuser sowie zweigeschossige Mehrfamilienhäuser.
Die beiden Gewerbequartiere im Westen und Süden zeichnen sich durch die einfache und flächen-effiziente Erschließungsstruktur - von der Marler Straße - und flexibel teilbare Parzellengrößen aus. Die südliche Gewerbeschiene profitiert von der attraktiven Lage an der Allee des Wandels und dem angrenzenden Quartier mit den historischen Bestandsgebäuden. Das Gewerbecluster im Nord-Westen des Areals bietet eine optimale Sichtbarkeit und Anbindung von der Marler Straße.
Der Schacht 3 wird erhalten und von der umgebenden Bebauung freigestellt und liegt in der Mitte eines circa 6 m hohen Sockels, der als Umlagerungsbauwerk für die vorhandene Altlast dient. Als Hochpunkt der Neuen Zeche Westerholt dient Schacht 3 als Orientierungs- wie auch als Identifikationspunkt des Areals. Nach Norden und Osten tritt das Hochplateau als Landschaftsbauwerk in Erscheinung, auf das Landschaftsbauwerk wird zukünftig eine barrierefreie Fußwegeverbindung führen.
Im Osten ist die Stadterweiterung Westerholt mit direktem Anschluss an die Bahnhofstraße geplant. Als Vervollständigung der städtebaulichen Lücke zwischen Bahnhofsstraße, Ringstraße und den Gleisanlagen kann eine Erweiterung des Einzelhandelsangebots mit direkter Zugänglichkeit von der Bahnhofstraße realisiert werden. Geplant sind Baukörper, die verschiedene Nutzungen - Einzelhandel/Dienstleistung und Wohnen - miteinander kombinieren.
Die Hauptverkehrserschließung führt in Ost-Westrichtung durch das Gebiet und bindet im Westen an die Marler Straße in Gelsenkirchen und im Osten an die Bahnhofstraße, Herten-Westerholt, an. Eine weitere Erschließungsachse führt in Süd-Nordrichtung vom neuen SB-Haltepunkt Herten-Westerholt über einen Kreisverkehr und der Ringstraße an die bestehende Egonstraße. Der bereits bestehende Verkehrsanschluss in Höhe der ehemaligen Torhäuser bleibt erhalten. Das im Norden der Egonstraße auf dem Gebiet von Gelsenkirchen geplante Wohngebiet ist zukünftig über eine Ringerschließung an die Egonstraße angebunden.
Die übergeordnete Rad- und Erschließungsachse „Allee des Wandels“ führt mitten durch die Neue Zeche Westerholt und wird zur zentralen Achse der gesamten Anlage, an der sowohl die neuen Quartiere als auch die prägenden Freiräume angebunden sind. Die Allee des Wandels soll auch an diesem Standort – getreu ihrem Wortsinn – die Geschichte des Ortes mit seiner Transformation in eine neue Struktur erlebbar machen. Ebenso bildet sie die Verknüpfung in die angrenzenden Stadtteile und zu den überregionalen Radwegen.
Zur weiteren Information wird die von Frau Kirchhefer vorgestellte Präsentation als Download auf den Seiten der EG NZW sowie der Städte Gelsenkirchen und Herten zur Verfügung gestellt.
Anhörung mit Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung
Aus der Einleitung und den Vorträgen ergaben sich folgende Fragestellungen und Anregungen, die beantwortet bzw. aufgenommen wurden:
Einen Bürger der Marler Straße interessiert, wie das Gewerbegebiet erschlossen wird. Er vermutet das die Anbindung des Gesamtgebietes nur über die Zufahrt zwischen den Torhäusern erfolgt.
Herr Kirschner, Ingenieurbüro ambrosius blanke verkehr, erläutert, dass die Erschließung der Fläche über die Anbindungen Marler Straße, Bahnhofstraße und der Torhäuser erfolgt.
Der Knotenpunkt Marler Straße wird mit einer Lichtsignalanlage LSA ausgestattet und der Querschnitt der heutigen Marler Straße wird neu aufgeteilt. Zukünftig steht eine separate Rechtsabbiegespur zur Verfügung. Er weist auf die durchgeführte Verkehrszählung hin und die damit verbundene Überprüfung der Leistungsfähigkeit der umliegenden Knotenpunkte.
Eine Anwohnerin äußert Ihre Bedenken gegen die Gesamtentwicklung des Geländes „Neue Zeche Westerholt“.
Ihre Sorgen beziehen sich hauptsächlich auf die Entwicklung des neuen Wohnbaugebietes nördlich der Egonstraße, auf der ehemaligen Parkplatzfläche. Sie befürchtet durch die Rodung der ehemaligen Parkplatzfläche und den zukünftigen Bautätigkeiten auf dem ehemaligen Parkplatz eine Beeinträchtigung Ihrer Wohnqualität, dass die Erschütterungen die Bausubstanz schädigen und der Wert Ihrer Immobilie gemindert wird.
Sie fordert daher ein Beweissicherungs-verfahren für Ihre Immobilie.
Herr Neukirchen, Stadt Gelsenkirchen, äußert sich zur Vorgehensweise bezüglich der Baureifmachung des ehemaligen Parkplatzes.
Er weist daraufhin, dass vor einer Rodung eine Bestanderhebung erfolgt und geschaut wird, ob ein Baum erhalten werden kann. Sollte es möglich sein, werden auch Bäume erhalten. Auch wird man die Aufschüttung des Parkplatzes vorher untersuchen bevor etwas abgeschoben, abgeräumt und entsorgt wird.
Frau Feldmann weist auf die Entwicklung der ehemaligen Bergbaufläche hin. Sie bittet um Verständnis und um Nachsicht bei den Anliegern. Ein altes Zechengelände wird reaktiviert, etwas Neues entsteht und leider bringen solche Bautätigkeiten und Entwicklungsprozesse auch Unannehmlichkeiten mit sich.
Eine Betreuung/Begleitung durch das Stadtteilbüro vor Ort ist gegeben und Ihre Sorgen werden ernst genommen und gehört. Eine Bestandssicherungsverfahren ist vor den Baumaßnahmen durchzuführen.
Ein Anwohner kritisiert den Abstand der geplanten Neubebauung zur Bestands-bebauung im Bereich der Geschwisterstraße. Die Neubebauung ist zu nah, die Neubürger könnten aus Ihren Fenstern in die Fenster der Altbebauung hineinsehen.
Sie befinden sich in der Gartenstadt, die durch viel Freiraum um die Wohngebäude geprägt ist, dieser Freiraum fehlt in der neuen Gartenstadtergänzung.
Herr Bauer, Planquadrat, verweist auf die tiefen Gärten der Bestandsbebauung und dass die Neubebauung giebelständig angeordnet ist. Aufgrund der Entfernung zwischen der Bestands- und Neubebauung sieht er keine nachbarschaftlichen Belange betroffen. Auch ist geplant, dass die neu angelegte Böschung bepflanzt wird und eine grüne Abschirmung gegeben ist.
Ein Bürger macht darauf aufmerksam, dass sich am Böschungsfuß bei Regenereignissen schon heute das Regenwasser sammelt. Er fürchtet, dass das Niederschlagwasser der Neubebauung zukünftig auch die die bestehenden Gärten bei Regenereignissen fluten.
Frau Feldmann antwortet, dass man den Hinweis aufnimmt und in der weiteren Planung berücksichtigen wird.
Herr Hieke, Konstaplan, gibt Hinweise zur geplanten Entwässerung. Die Gesamtplanung führt zukünftig dazu, dass sich die Entwässerungssituation auch im Bestand verbessern wird.
Ein Bürger fragt, nach dem Anschluss an die Bahnhofstraße.
Frau Kirchhefer erläutert, dass die Verfügbarkeit der Privatgrundstücke für den Anschluss an die Bahnhofstraße nicht, wie ursprünglich geplant gegeben ist. Daher hat man diese Variante aufgegeben und nach einer Alternative gesucht.
Eine Möglichkeit ergab sich im Bereich Bahnhofstraße 77+75, diese Option wird derzeit favorisiert und geprüft. Grundsätzlich ist die Erschließung des Gebietes auch über die Ringstraße und Grünstraße an die Bahnhofstraße möglich.
Frau Feldmann führt hierzu aus, dass das Ziel weiter die direkte Anbindung an die Bahnhofstraße ist, aber eine Alternative vorhanden sein müsse.
Ein Bürger möchte gerne wissen, wie die Stadt sicherstellen will, das eine attraktive Nutzung der Einzelhandelsflächen – vornehmlich in der Stadtergänzung Westerholt – sichergestellt wird.
Frau Feldmann verweist auf die Kompetenz der Wirtschaftsförderung der Stadt Herten und auf die Entwicklungsgesellschaft EG NWZ, die zur entsprechender Zeit die Akquise übernehmen wird.
Eine Bürgerin aus Gelsenkirchen interessiert sich für die Nutzung von Erneuerbaren Energien für Ihr Wohngebäude.
Sie wohnt in der Gartenstadt in Gelsenkirchen. Für diesen Siedlungsbereich existiert eine Gestaltungssatzung. Diese Gestaltungssatzung schränkt sie in der Nutzung von Erneuerbaren Energien, insbesondere einer PV-Anlagen, für Ihr Haus ein.
Herr Schneider, führt dazu aus, dass die Gestaltungssatzung einige Freiheiten hinsichtlich der Nutzung von Erneuerbaren Energien bietet. Sie solle sich doch bitte an das Stadtteilbüro wenden.
Ein Bürger erläutert seine Bedenken hinsichtlich der Notwendigkeit der Gartenstadterweiterung, da hierfür die innen-liegende Waldfläche gerodet wird. Schattenspendende Sträucher und Bäume sind in Folge dessen nicht mehr vorhanden. Er befürchtet eine Aufheizung der Fläche.
Er kritisiert die Rodung der Waldfläche, da in Zeiten des Klimawandels alle Waldflächen wichtig sind und erhalten werden sollten.
Frau Feldmann macht darauf aufmerksam, dass ein neues Wohngebiet auch Chancen mit sich bringt. Ein attraktiver Wohnstandort für die nächste Generation ist geplant.
Die für Wohnen und Gewerbenutzungen vorgesehenen Bebauungsstrukturen schaffen neue Flächenangebote, welche auf eine enge Verbindung zwischen Wohnen und Arbeiten für die Zukunft zielt.
Grünstrukturen werden neu angelegt sowohl am Rande des Siedlungsgefüges als auch im Innenbereich.
Mehrere Bürger und Bürgerinnen bzw. Anwohner und Anwohnerinnen sind der Meinung, dass die Sorgen der Anwohnerschaft nicht ernst genommen und in der Planung berücksichtigt werden. Sie möchten gerne in die Neuplanung insbesondere der Wohnbebauung mit eingebunden werden und mit nach Lösungen suchen.
Herr Neukirchen erläutert, dass dieses die erste Beteiligung der Öffentlichkeit ist und die EG NZW sowie das Stadtteilbüro immer ansprechbar sind. Er führt aus, dass viele Politiker und Politikerinnen anwesend sind und die Sorgen, Anregungen und Hinweise der Bürgerinnen und Bürger hören. Die Entscheidungen und Beschlüsse treffen hinterher die unterschiedlichen Räte der Stadt Herten und Stadt Gelsenkirchen.
Er kennt die derzeitigen Probleme auf dem ehemaligen Parkplatzgelände nördlich der Egonstraße, die Aufgrund der sehr steilen Böschung und der umfallenden Bäume und Sträucher bestehen.
Im Zuge der Aufbereitung des Gesamtareals ist auch die Fläche des ehemaligen Parkplatzes intensiv untersucht und beprobt worden. Für die zukünftige Nutzung der Parkplatzfläche ist der Baugrund zu ertüchtigen, so dass sich die derzeitigen Probleme zukünftig lösen werden. Eine Verbesserung, nicht nur für den Innenbereich, sondern auch für den Bestand ist das Ziel.
Herr Schneider, als Bezirksbürgermeister Gelsenkirchen-Nord, fügt an, dass er als Politiker die Fragen und Anregungen der Anwohner sehr wohl aufgenommen hat und sie auch weiter in die politischen Gremien transportieren wird. Er merkt an, dass das Bauleitplanverfahren am Anfang ist, es steht noch kein Investor für die Wohnbebauung fest. Sollte ein Investor mit einem städtebaulichen Konzept feststehen, kann den Anwohner die Planung in einer Informationsveranstaltung separat vorgestellt werden.
In dieser frühzeitigen Bürgerbeteiligung zur „Neuen Zeche Westerholt“ wird keine Entscheidung getroffen.
Ein Mitglied des Allgemeinen Deutschen Fahrrad-Clubs (ADFC) weist daraufhin, dass der Anschluss der „Allee des Wandels“ an die Neue Zeche Westerholt schwierig wird. Es sind Gespräche mit dem Regionalverband Ruhr (RVR) und der Bahn über die Fortführung der Strecken von der Storcksmährstraße zur „Neuen Zeche Westerholt“ geführt worden. Die Fortführung und der Lückenschluss scheinen sich schwierig zu gestalten.
Herrn Neukirchen sind die Informationen nicht bekannt. Eine Beteiligung aller Träger öffentlicher Belange und Fachdienststellen erfolgt als nächstes. Sollte dieser Anschluss nicht möglich sein, ist aber ein anderer Weg zu finden.
Ein Bürger möchte gerne wissen, ob die Egonstraße zukünftig eine Straße mit Tempo 30 ist, da das Geschwindigkeitsniveau auf der Egonstraße jetzt schon zu hoch ist.
Herr Kirschner, Ingenieurbüro ambrosius blanke. Verkehr erläutert dazu, dass es auf die Ausgestaltung des Straßenquerschnittes ankommen. Im Bereich der Egonstraße wird der Radverkehr auf der Straße geführt.
Die Haupterschließung des Gewerbegebietes „Neue Zeche Westerholt“ erfolgt zukünftig von der Marler Straße.
Eine Anliegerin der Egonstraße befürchtet, dass Sie aufgrund des Querschnittes der Egonstraße nicht aus Ihrer Einfahrt herauskommt, da Herr Kirschner erläuterte, dass der Radverkehr beidseitig auf der Egonstraße geführt wird.
Herr Neukirchen sagt zu, dass dieses geprüft und berücksichtigt wird.
Ein Bürger möchte gerne wissen, wie die Allee des Wandels über das Gelände geführt wird und wie die Querung der Radtrasse mit der Haupterschließungsstraße erfolgt.
Herr Kirschner erläutert, dass an den zwei Querungsstellen mit der Haupterschließungsstraße je eine Lichtsignalanlage LSA vorgesehen ist, welche den Radfahrenden nach Annäherung Vorrang bei der Querung einräumt.
Ein Anwohner aus dem Umfeld des ehemaligen Parkplatzes möchte hinsichtlich der Nutzung der Fläche und zukünftige Gestaltung des neuen Wohngebietes mitreden und bei der Weiterentwicklung eingebunden werden.
Herr Schneider weist nochmals daraufhin weist, dass die Politik sich genau die städtebauliche Planung für die Wohnbaufläche anschauen wird.
Ein Bürger macht alle Anwesenden darauf aufmerksam, dass durch den Rückbau und die Entwicklung des Gebietes derzeitig bestehende problematische Verhältnisse beseitigt werden können. Es muss aber angefangen werden und natürlich findet man beim Rückbau Dinge, mit denen man nicht gerechnet hat. Aber mit großer Sorgfaltspflicht wird dieses geschehen. Als Ansprechpartner ist das Stadtteilbüro in der Nähe und für viele Probleme sind schon Lösungen gefunden worden. Sowohl die EG NZW als auch das Stadtteilbüro steht als Ansprechpartner zur Verfügung.
Herr Schneider stimmt dem zu und verweist auch nochmals auf die beiden Akteure.
Ein Bürger möchte gern die neue Planung aktiv mitgestalten und neue Vorschläge diskutieren. Eine Bürgerbeteiligung würde sich dazu doch anbieten.
Frau Feldmann erläutert die unterschiedlichen Verfahrensschritte im Bauleitplanverfahren in Bezug auf die Beteiligung der Bürgerschaft/Öffentlichkeit. Diese Veranstaltung ist die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit, über dessen Verlauf wird ein Protokoll gefertigt, so dass alle Belange in die weitere Abwägung eingestellt und in das Verfahren eingebracht werden. Eine erneute Beteiligung der Bürgerschaft ist im weiteren Verfahren im Zuge der Öffentlichen Auslegung der Planunterlagen gegeben.
Hinweise, Anregungen, Probleme und Befürchtungen werden ernst genommen.
Ein Bürger möchte wissen, ob eine Wegeanbindung von der Allee des Wandels an die Kleingartenanlage auf dem Gebiet von Gelsenkirchen geplant ist.
Herr Neukirchen bejahrt dieses.
Ein Bürger hat Fragen zum Denkmalschutz. Er möchte wissen, welche Bauwerke –Landmarken - erhalten bleiben.
Herr Neukirchen antwortet, dass vorgesehen ist, außer den unter Denkmalschutz stehenden Gebäuden neben dem Schacht 1 und 2 auch den Grubenlüfter zu erhalten.
Ein Bürger stellt die Wichtigkeit des direkten Anschlusses des ehemaligen Zechengeländes „Neue Zeche Westerholt“ an die Bahnhofstraße dar. Für den Einzelhandel in Westerholt bieten sich dadurch zukünftig neue Möglichkeiten. Wichtig ist auch der Anschluss der „Allee des Wandels“. Er fragt nach dem Projektfortschritt der „Allee des Wandels“ außerhalb des Bebauungsplans, der Lückenschluss ist wichtig.
Frau Feldmann greift diese Anregungen auf und sagt eine Berücksichtigung in der weiteren Planung zu.
Zur konkreten Zeitplanung des RVR für den Lückenschluss Langenbochumer Straße bis zur Zechenfläche können derzeit keine konkrete Aussagen gemacht werden.
Ein Bürger fragt nach dem neuen Entwässerungsnetz und insbesondere die Entwässerung für den Bereich der Gartenstadterweiterung.
Herr Neukirchen erläutert, dass in einem Trennsystem entwässert werden muss. Hierzu werden zurzeit unterschiedliche Planungsvarianten erarbeitet. Derzeit wird die Entwässerung über eine Druckrohrleitung in das Gebiet der Emscher sichergestellt. Zukünftig ist eine Entwässerung in das Entwässerungssystem des Lippeverbandes mit den dazugehörigen Kläranlagen vorgesehen.
Frau Feldmann und Herr Schneider bedanken sich bei den Anwesenden für das Erscheinen und das Interesse an der Veranstaltung und beenden die Veranstaltung um 20:00 Uhr.
Heike Dally
Stadt Herten
(Protokollführerin)
Hinweis:
Im Vorfeld zur „Frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit“ bzw. im Nachgang zur Bürgeranhörung vor Ort haben sich weitere vier Bürger und Bürgerinnen schriftlich zu den Planungen „Neue Zeche Westerholt“ geäußert.
Im Wesentlichen beziehen sich diese Äußerungen auf das geplante Wohngebiet nördlich der Egonstraße. Es wird bemängelt, dass Grünstrukturen beseitigt werden um dort ein Wohngebiet zu erschließen. Auch die Schaffung von Spielmöglichkeiten für Kinder im Bereich der geplanten Wohnbebauung wird angeregt. Darüber hinaus gibt es Kritik an der Anbindung der geplanten Gewerbeflächen an die Bahnhofstraße in Westerholt, es wird ein Ansiedlungskonzept angeregt und es werden Vorschläge zu den möglichen Nutzungen gemacht.
Gelsenkirchen, 13.11.2024
I.A. Neukirchen