17. Dezember 2024, 16:37 Uhr | Stadt Gelsenkirchen
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Am Samstag, 7. Dezember 2024, kontrollierte die Stadt Gelsenkirchen gemeinsam mit anderen Akteuren der Initiative „Gemeinsam für Ordnung und Sicherheit“ (GeOS) den Trödelmarkt an der Willy-Brandt-Allee. Dabei wurden zahlreiche Verstöße festgestellt. Beteiligt waren von der Stadt das Referat Öffentliche Sicherheit und Ordnung (Kommunaler Ordnungsdienst, Verkehrsüberwachungsdienst, Ausländerbehörde und Gewerbeabteilung), die Lebensmittelüberwachung, das Referat Umwelt sowie das Hauptzollamt Dortmund mit den Abteilungen Finanzkontrolle Schwarzarbeit und der Kontrolleinheit Verkehrswege, das Finanzamt Gelsenkirchen, die Steuerfahndung Bochum sowie die Polizei Gelsenkirchen.
Durch die Lebensmittelkontrolleure wurden zwei Ordnungsverfügungen ausgesprochen, da Lebensmittel falsch gelagert wurden. An einem Stand wurde der Großteil der Lebensmittel auf dem aufgeweichten Boden gelagert, sodass eine sofortige Schließung erforderlich war. Weitere sechs Händler mussten ihre Stände wegen Verstößen gegen die Kosmetikverordnung abräumen. Sie erwarten entsprechende Bußgeldverfahren. Bei zwei weiteren Händlern war die Kennzeichnung der Lebensmittel nicht gegeben, sodass diese ebenfalls ein Bußgeld zu erwarten haben.
Auch durch das Gewerbeamt wurden vier Stände geschlossen, da die Händler über keine gültige Reisegewerbekarte verfügten. Gegen 17 Händler wurden Verwarnungsgelder erhoben, da diese zwar im Besitz einer Reisegewerbekarte waren, diese zum Zeitpunkt der Kontrolle allerdings nicht vorweisen konnten.
Weitere 14 Händler wurden wegen mangelnder Preisauszeichnung ebenfalls mit einem Verwarnungsgeld belegt. In fünf Fällen blieb es aufgrund der Geringfügigkeit bei einer mündlichen Verwarnung.
Durch das Referat Umwelt wurden bei zwei Händlern Getränke ohne Pfandsiegel entdeckt. Während es bei einem Händler aufgrund der Geringfügigkeit bei einer mündlichen Verwarnung blieb, wurden bei einem anderen Anbieter 76 Einheiten ohne Pfandsiegel sichergestellt. Gegen den Verursacher wurde ein Bußgeldverfahren eingeleitet.
Durch die Polizei wurden 35 Kopfhörer sichergestellt, bei denen es sich augenscheinlich um Plagiate handelte.
Weitere Sicherstellungen erfolgten durch das Hauptzollamt Dortmund. In sechs Fällen wurden mangels entsprechender Steuerbanderolen an Liquiden bzw. E-Zigaretten Strafverfahren eingeleitet. Nach ersten Schätzungen ist ein Steuerschaden von rund 12.000 Euro entstanden. Daneben konnte eine Person arbeitend angetroffen werden, welche nicht über die notwendige Arbeitserlaubnis verfügte. Den Arbeitnehmer erwartet ein Verwarnungsgeld, während der Arbeitgeber mit einem Bußgeldverfahren zu rechnen hat.
Im Umfeld der Kontrollen wurden durch den KOD mehrere Jugendschutzkontrollen durchgeführt. Daneben konnten drei Verwarnungsgelder wegen illegaler Abfallentsorgung sowie sieben Bußgelder wegen fehlender bzw. falscher Feinstaubplaketten eingeleitet werden.