06. Februar 2025, 07:33 Uhr | Stadt Gelsenkirchen
Diese Meldung ist vom 06. Februar 2025, 07:33 Uhr. Gegebenenfalls sind einzelne Inhalte oder der gesamte Artikel nicht mehr aktuell. Für aktuelle Meldungen der Stadt Gelsenkirchen klicken Sie bitte auf https://www.gelsenkirchen.de/aktuelles
Bildrechte: Element5 Digital | Pexels
Am 23. Februar wird der neue Bundestag gewählt, bereits vorab ist es möglich seine Stimme in den Wahlscheinstellen oder per postalischer Briefwahl abzugeben. Die Stadt Gelsenkirchen erinnert aber daran, dass die dafür erforderlichen Stimmzettel derzeit noch nicht vorliegen.
Grund hierfür ist, dass die endgültige Zulassung der Kandidierenden und Parteien aufgrund der verkürzten Fristen erst Ende Januar erfolgt sind. Diese enge zeitliche Taktung hat eine hohe Auslastung der Druckdienstleister zur Folge, so dass wie in vielen Städten Deutschlands die Auslieferung der Stimmzettel nun erst nach und nach erfolgen kann.
Dennoch ist es bereits jetzt möglich, den Briefwahlantrag online oder in den Wahlscheinstellen zu stellen. Ebenso stehen die Wahlscheinstellen für Fragen rund um die Wahl zur Verfügung.
Sobald die Stimmzettel vorliegen, wird die Stadt darüber gesondert informieren und die Stimmzettel außerdem zur vorherigen Ansicht online auf den städtischen Internetseiten zur Bundestagswahl zur Verfügung stellen.