13. Februar 2025, 13:54 Uhr | Stadt Gelsenkirchen
Am vergangenen Donnerstag wurden bei einer behördenübergreifenden GeOS-Kontrollaktion (Gemeinsam für Ordnung und Sicherheit) unterschiedliche Gewerbebetriebe im nördlichen Stadtgebiet, darunter insbesondere Trinkhallen und Cafés kontrolliert. Beteiligt waren die städtischen Referate Öffentliche Sicherheit und Ordnung (Kommunaler Ordnungsdienst und Gewerbeabteilung), Umwelt, die Lebensmittelüberwachung, die Stadtkämmerei gemeinsam mit der Polizei Gelsenkirchen, dem Hauptzollamt Dortmund mit der Abteilung Finanzkontrolle Schwarzarbeit und der Abteilung Kontrolleinheit Verkehrswege, dem Finanzamt Gelsenkirchen sowie der Steuerfahndung Bochum.
In einer Schankwirtschaft sowie in einem Café wurden mehrere Wettterminals und Glücksspielgeräte vorgefunden, welche nicht den Anforderungen an den Spielerschutz entsprachen. Darüber hinaus wurden drei illegal betriebene Wettterminals, eines davon gut versteckt unter einer Theke montiert, kurzerhand sichergestellt.
In zwei Trinkhallen wurden aufgrund hygienischer Mängel mündliche Verwarnungen ausgesprochen, verbunden mit der Aufforderung zur sofortigen Reinigung der betroffenen Arbeitsbereiche. Beide Betreiber erwartet zudem ein Bußgeldverfahren aufgrund des unerlaubten Verkaufs von Getränken ohne Pfandsiegel. Dazu erfolgte die Sicherstellung von insgesamt 569 Einheiten ohne Pfand.
Im Anschluss der Überprüfung wurde im Umfeld eines Objektes eine augenscheinlich minderjährige Person durch das Rauchen einer Zigarette auffällig. Im Rahmen der sich anschließenden Jugendschutzkontrolle leistete die Person gegenüber den Dienstkräften erheblichen Widerstand, so dass eine Fixierung aus Gründen der Eigensicherung notwendig wurde. Aufgrund des zusätzliche Verdachtes hinsichtlich des Konsums von Drogen, erfolgte die stationäre Aufnahme in einem Krankenhaus.
Weiterhin wurde in einem Gewerbebetrieb Verstöße gegen das Nichtraucherschutzgesetz festgestellt und mit einem Verwarnungsgeld geahndet. In diesem Zusammenhang wurde der Betreiber auch auf den veralteten Aushang zum Jugendschutz als auch den fehlenden Aushang zum Nichtraucherschutzgesetz hingewiesen und unmittelbar zur Beseitigung aufgefordert. Zusätzlich erfolgte die Einleitung eines Ordnungswidrigkeitenverfahrens wegen der illegalen Müllentsorgung im Umfeld des Objektes.
Die Kontrollaktion wurde durch insgesamt 25 Dienstkräfte begleitet.