17. Februar 2025, 14:31 Uhr | Stadt Gelsenkirchen
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Am Donnerstag, 20. Februar, können bis 12 Uhr letztmalig online Briefwahlunterlagen beantragt werden. Die Briefwahlunterlagen werden dann umgehend ausgestellt. Für den Postversand ist jedoch eine Zustelldauer von bis zu drei Tagen zu berücksichtigen.
Daher wird empfohlen, in den Wahlscheinstellen Horster Straße 6 und im Hans-Sachs-Haus, Ebertstraße 11, in den ehemaligen Räumlichkeiten des Bistro Sachs, die Briefwahlunterlagen persönlich zu beantragen oder dort direkt zu wählen.
Die Wahlscheinstellen sind Mittwoch, 19. Februar, von 8 bis 16 Uhr sowie Donnerstag, 20. Februar, von 8 bis 18 Uhr und Freitag, 21. Februar, jeweils von 8 bis 15 Uhr geöffnet.
Ausgefüllte Briefwahlunterlagen - der hellrote Wahlbrief mit dem unterschriebenen Wahlschein und dem im weißen Umschlag enthaltenen Stimmzettel - sind bis spätestens Donnerstag, 20. Februar, bei der Deutschen Post aufzugeben, damit sie noch rechtzeitig auf dem Postweg das Wahlamt erreichen.
Wer es nicht mehr schafft, die Briefwahlunterlagen rechtzeitig auf den Postweg zu verschicken, kann diese noch am Sonntag, 23. Februar, bis 18 Uhr, in die Hausbriefkästen am Hans-Sachs-Haus, am Rathaus Buer oder des Dienstgebäudes am Wildenbruchplatz 7, einwerfen.
Wählerinnen und Wähler, die die beantragten Briefwahlunterlagen noch nicht erhalten haben, wenden sich bitte umgehend an das Wahlamt (0209 / 169-4025), da Ersatzausstellungen nur bis 12 Uhr am Samstag, 22. Februar, möglich sind. Briefwahlanträge können an diesem Tag nicht mehr gestellt werden.