25. Februar 2025, 06:16 Uhr | Stadt Gelsenkirchen
Bildrechte: Stadt Gelsenkirchen - Gerd Kaemper
Das Interventionsteam EU-Ost der Stadt Gelsenkirchen kontrollierte mit Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Kommunalen Ordnungsdienst (KOD), des Verkehrsüberwachungsdienstes (VÜD), der Wohnungsaufsicht und Bauordnung gemeinsam mit dem Jobcenter Gelsenkirchen, der ELE und der Polizei am Donnerstag, 20.Februar 2025, vier Häuser in Bulmke-Hüllen und Neustadt.
In einem Haus in der Wanner Straße wurden vier Personen von Amts wegen abgemeldet. Gegen zwei Personen wird wegen Meldeversäumnissen Verfahren eingeleitet.
Im Erdgeschoss des Gebäudes wurde ein ehemaliges Ladenlokal sowie eine ehemalige Kneipe zu Wohnzwecken umgebaut. Die Bauordnung wird die Nutzung der drei Wohneinheiten untersagen. Eine weitere Nutzungsuntersagung ergeht für eine Wohneinheit im Dachgeschoss. Diese war lediglich befristet als Wohnraum genehmigt.
Das Jobcenter hat in vier Fällen Überzahlungen bzw. Leistungsmissbräuche festgestellt: In zwei Fällen wurden aufgenommene Erwerbstätigkeiten verschwiegen. Die ELE sperrte aufgrund von Zahlungsrückständen fünf Stromzähler sowie einen Gaszähler.
In einem Haus in der Hüttenstraße wurde eine Person von Amts wegen abgemeldet. Im Erdgeschoss des Hauses führt eine Schwarzschimmelbildung sowie eine defekte Terrassentür zu einem wohnungsaufsichtsrechtlichen Verfahren. Durch die ELE wurden zwei Stromzähler sowie ein Gaszähler wegen Zahlungsrückständen gesperrt.
Bei einer melderechtlichen Prüfung in einem Haus in der Bismarckstraße wurde eine Person von Amts wegen abgemeldet. Gegen eine Person wird wegen Meldeversäumnis ein Verfahren eingeleitet.
Im Rahmen der melderechtlichen Kontrolle stellte sich heraus, dass sich in einer Bedarfsgemeinschaft seit April 2024 dauerhaft zwei zusätzliche Personen in eheähnlicher Gemeinschaft aufhalten. Da die Personen über ausreichendes Erwerbseinkommen verfügen, ist eine Überzahlung entstanden. Die ELE baute aufgrund von Zahlungsrückständen einen Stromzähler aus.
In einem Haus in der Wembkenstraße wurden sechs Personen von Amts wegen abgemeldet. Die Bauordnung leitet sechs Verfahren gegen den Eigentümer ein: Aufgrund illegaler baulicher Änderungen ergehen zwei Nutzungsuntersagungen durch die Bauordnung (eine Wohnung wurde zu zwei Wohnungen aufgeteilt). Auch der Trockenboden im Dachgeschoss wurde illegal zu Wohnzwecken umgebaut.
Aufgrund von Ablagerungen auf dem Hinterhof, wird GELSENDIENSTE gegen den Eigentümer ein Verfahren wegen Müll auf Privatflächen einleiten.
Durch den VÜD wurden im unmittelbaren Umfeld der überprüften Objekte insgesamt 33 Verkehrsverwarnungen ausgesprochen und ein Bußgeldverfahren wegen fehlender bzw. fehlerhafter Feinstaubplakette eingeleitet. Weiterhin führte der VÜD neun Abschleppmaßnahmen aufgrund von Verkehrsbehinderungen durch.