04. März 2025, 14:33 Uhr | Stadt Gelsenkirchen
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Die Kassenärztliche Vereinigung Westfalen-Lippe (KVWL) und die Stadt Gelsenkirchen starten ein gemeinsames Nachwuchsprogramm unter dem Titel „Praxis? Durchstarten!“ Das Ziel: die nachhaltige Stärkung der hausärztlichen Versorgung in Gelsenkirchen. Das Besondere: Interessierte Medizinerinnen und Mediziner können ohne wirtschaftliche Risiken den Hausarztalltag kennenlernen.
Mehr als 150 Hausärztinnen und Hausärzte und ein Versorgungsgrad von fast 100 Prozent – damit ist die hausärztliche Versorgung in Gelsenkirchen solide aufgestellt. Unter den kreisfreien Städten in Westfalen-Lippe weist die Kommune derzeit jedoch den höchsten Anteil an über 70-jährigen Ärztinnen und Ärzten auf. „Dieses Warnzeichen nehmen wir sehr ernst. Genau hier setzt unser neues Nachwuchsprogramm an. Wir wollen qualifizierten Nachwuchsmedizinern aufzeigen, wie attraktiv die Niederlassung und die Arbeit in einer Hausarztpraxis ist, um sie möglichst langfristig für die ambulante Versorgung zu gewinnen“, erklärt Dr. Klaus Rembrink, Leiter der KVWL-Bezirksstelle Gelsenkirchen.
Die Projektteilnehmenden können ohne finanziellen Druck sechs Monate lang den hausärztlichen Alltag kennenlernen. Sie erhalten eine monatliche Förderung in Höhe von 7.000 Euro, die sich Stadt und KVWL aufteilen. Ein begleitendes kostenloses Seminarangebot macht die Teilnehmenden zudem für den Praxisalltag und eine mögliche Praxisübernahme fit. Die Bewerbungsphase für das Programm hat bereits begonnen. Interessierte Nachwuchskräfte und Praxen, die als Mentoren fungieren möchten, können sich auf der Seite der KVWL bzw. der entsprechenden Seite der Stadt Gelsenkirchen informieren und bewerben.
Die Stadt Gelsenkirchen unterstützt und fördert das Nachwuchswuchsprogramm finanziell. Der Fokus liegt dabei auf den Quartieren Altstadt, Neustadt, Bulmke-Hüllen und Ückendorf – hier ist der Altersdurchschnitt der derzeit tätigen Hausärztinnen und Hausärzte besonders hoch. „Ich freue mich, dass wir dieses Programm gemeinsam mit der KVWL initiieren konnten. Es ist ein wichtiger Schritt, in diesen Stadtteilen den anstehenden Generationenwechsel gut zu bewältigen und dadurch gute hausärztliche Versorgung in Gelsenkirchen langfristig abzusichern“, erläutert Andrea Henze, Stadträtin der Stadt Gelsenkirchen, Vorstand für Arbeit und Soziales, Gesundheit und Verbraucherschutz.
Voraussetzungen für Praxisdurchstarterinnen und -durchstarter:
- Eine abgeschlossene Qualifikation zur Fachärztin oder zum Facharzt, die zur Teilnahme an der vertragsärztlich-hausärztlichen Versorgung berechtigt
- Arztregistereintragung
- Maximales Alter bei Programmstart: 55 Jahre
- Bislang keine vertragsärztliche Tätigkeit oder eine längere (mindestens drei Jahre durchgehende) aktuell andauernde Unterbrechung der vertragsärztlichen Tätigkeit in Westfalen-Lippe
- Die Bereitschaft zur Tätigkeit in Vollzeit während der Programmteilnahme (in Einzelfällen ist eine Teilnahme auch in Teilzeit möglich)
- Polizeiliches Führungszeugnis (nicht älter als sechs Monate bei Bewerbungseingang) nach § 30 Abs. 5 Bundeszentralregistergesetz (BZRG)
Voraussetzungen für Mentorenpraxen:
- Mindestens ein Arzt/eine Ärztin der Praxis muss die Weiterbildungsbefugnis für „Allgemeinmedizin“ besitzen
- Die Praxis muss in Vollzeit betrieben werden und sich in diesen Quartieren (PLZ-Gebieten) innerhalb von Gelsenkirchen befinden:
- 45879 Altstadt-Neustadt
- 45888 Bulmke-Hüllen
- 45886 Ückendorf