24. März 2025, 15:35 Uhr | Stadt Gelsenkirchen
Das Interventionsteam EU-Ost der Stadt Gelsenkirchen kontrollierte mit Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Kommunalen Ordnungsdienst (KOD), des Verkehrsüberwachungsdienstes (VÜD), der Wohnungsaufsicht und Bauordnung gemeinsam mit dem Jobcenter (JC) Gelsenkirchen am Donnerstag, 21. März 2025 mehrere Häuser im Stadtsüden.
Der überwiegende Anteil aller Wohnungen (33 von 43) konnte begangen werden. Insgesamt wurden 5 Personen von Amts wegen abgemeldet.
In einem Gebäudekomplex in der Hauptstraße wurden durch das Jobcenter in 7 Fällen falsche Mietverträge mit deutlich abweichenden Angaben zu den Wohnungsgrößen festgestellt. Wegen der „geschönten Wohnraumverträge“ wird das JobCenter bis auf Weiteres von einer Anerkennung der Unterkunftskosten absehen. Dazu werden gegen den Vermieter strafrechtliche Maßnahmen geprüft.
In einem weiteren Fall wird das JobCenter die Leistungen einstellen, da die Aufenthaltserlaubnis eines Leistungsbeziehers abgelaufen ist.
Die ELE sperrte aufgrund erhöhter Zahlungsrückstände einen Stromzähler. Durch die Wohnungsaufsicht wurden mehrere Mängel festgestellt. Neben einer schließunfähigen Hauseingangstür, einer defekten Klingelanlage, mehrerer zerstörter sowie schließunfähiger Flurfenster wurde ebenfalls ein Schwarzschimmelbefall vorgefunden. Dieser ist auf einen Wasserschaden zurückzuführen, dessen ordnungsgemäße Instandsetzung durch den Eigentümer bislang verweigert wurde.
In Ergänzung dazu entsprechen mehrere Wohneinheiten nicht der ursprünglichen Genehmigungslage. Augenscheinlich wurden große Wohnungen in mehrere kleine Wohnungen umgewandelt, um höhere Mietzahlungen des Jobcenter zu ermöglichen.
Im Hinterhof wurden mehrere Ablagerungen sowie Vermüllungen vorgefunden. Dazu wurden im Anbau massive Verunreinigungen durch Taubenkot festgestellt. Im verschlossenen Treppenaufgang zum Anbau waren zudem deutliche Hinweise auf Schadnager ersichtlich. Die vorgefundenen Missstände werden in entsprechenden Verfahren durch die Stadt und GELSENDIENSTE aufgegriffen.
Wegen einer zerstörten Hauseingangstür in einem Haus in der Küppersbuschstraße wird die Wohnungsaufsicht den Vermieter zur Instandsetzung auffordern. Weitere Mängelbeseitigungen (fehlende Geländerstäbe im Treppenhaus, unzureichende Brüstungshöhen der Flurfenster, durchgerostetes Vordach, vermüllte Garagen, lösende Schieferplattenverkleidung an der Fassade) werden durch die Bauordnung aufgegriffen.
Das JobCenter stellte aufgrund unterlassener Mitteilung zusätzlicher Personen in der Haushaltsgemeinschaft eine Überzahlung der Unterkunftskosten fest. Zudem erfolgte zur Überprüfung der EU-Freizügigkeit eine Mitteilung an die Ausländerbehörde.
Im Anschluss wurde ein Haus in der Pothmannstraße unter Beteiligung von KOD, ELE und JC aufgesucht. Bei Ankunft der Dienstkräfte war bereits eine größere Personenansammlung vor dem Gebäude anzutreffen. Hintergrund war eine Zwangsräumung. Aufgrund einer illegalen Abfallentsorgung wurde ein Bußgeldverfahren eingeleitet. Da die Person sowohl die Personalien als auch die Entrichtung einer Geldstrafe verweigerte, erfolgte eine Durchsuchung bzw. „Taschenpfändung“. Da die geräumte Familie keine Angaben zu ihrem künftigen Aufenthaltsort machen konnte, wird das JobCenter die Leistungen endgültig einstellen.
Wegen massiver Zahlungsrückstände sperrte die ELE insgesamt 5 Gaszähler sowie einen Stromzähler.
Auf dem Hinterhof des Nachbargebäudes wurden massive Ablagerungen vorgefunden. Zur Einleitung eines Verfahrens wegen Müll auf Privatflächen erfolge eine Mitteilung an GELSENDIENSTE.
Im Anschluss wurde die ELE zu einem Haus in der Rotthauser Straße begleitet, wo zuvor ein Techniker der ELE an einer Sperrkontrolle gehindert wurde.
Durch den VÜD wurden im unmittelbaren Umfeld der überprüften Objekte insgesamt 29 Verkehrsverwarnungen ausgesprochen sowie ein Bußgeldverfahren wegen Überschreitung der Hauptuntersuchung eingeleitet. Weiterhin führte der VÜD drei Abschleppmaßnahmen wegen Verkehrsbehinderungen durch.
Durch den KOD wurden zwei Fahrzeuge mit ausländischer Zulassung ohne Versicherungsschutz sichergestellt. Zudem wurden zwei Verfahren wegen Abstellen nicht fahrbereiter Fahrzeuge eingeleitet.