25. März 2025, 16:15 Uhr | Stadt Gelsenkirchen
Die Stadt Gelsenkirchen plant ein lokales Verbot des Verkaufs und des Konsums von Lachgas für unter 18-Jährige. Darüber informiert Stadtrat Simon Nowack, Vorstand für Wirtschaftsförderung, GELSENDIENSTE, Recht und Ordnung, Bürgerservice in der heutigen Sitzung des Ausschusses für Ordnung, Prävention und Verbraucherschutz. Geplant ist, in die nächste Sitzung des Ausschusses eine entsprechende Ordnungsbehördliche Verordnung einzubringen.
Stadtrat Nowack geht nicht davon aus, dass eine wünschenswerte ganzheitliche Regelung durch Land oder den Bund in den kommenden Monaten zu erwarten ist. „Um der Problematik bis dahin effektiv entgegenzutreten, wird die Stadt nun selbst aktiv. Um darüber hinaus eine Umgehung örtlicher Vorschriften durch den Kauf in den noch ungeregelten Nachbargemeinden zu vermeiden, strebt die Stadt einen ganzheitlichen Lösungsansatz an. Es wird ein Abgabeverbot mit einem einhergehendem Besitz- beziehungsweise Konsumverbot geprüft und für die Gremien entsprechend vorbereitet“, so der Stadtrat, der den bisherigen Flickenteppich der Regelungen beklagt.
Die Verwaltung hat das Thema Lachgas bereits länger im Blick. Aufgrund der schmerzstillenden und berauschenden Wirkung hat es in den letzten Jahren gerade unter Jugendlichen zunehmend Verbreitung gefunden. Der Konsum von Lachgas birgt dabei das Risiko ernsthafter Folgen für die Gesundheit: Es kann zu Herz-Kreislauf-Versagen, Hirn- oder Nervenschädigungen kommen.