07. April 2025, 17:43 Uhr | Stadt Gelsenkirchen
Das Interventionsteam EU-Ost der Stadt Gelsenkirchen kontrollierte mit Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Kommunalen Ordnungsdienst (KOD), des Verkehrsüberwachungsdienstes (VÜD), der Wohnungsaufsicht und Bauordnung gemeinsam mit dem Jobcenter (JC) Gelsenkirchen und der Polizei am Donnerstag, 3. April 2025 drei Häuser in Bismarck und Bulmke-Hüllen.
Der überwiegende Anteil aller Wohnungen (18 von 24) konnte begangen werden. Insgesamt wurden 13 Personen von Amts wegen abgemeldet.
In einem Haus in der Bickernstraße wurden im Dachgeschoss zwei Wohnungen illegal zu einer Wohnung zusammengelegt und im Erdgeschoss ein ehemaliges Ladenlokal unerlaubt zu Wohnzwecken umgenutzt. Daher ergehen durch die Bauordnung drei Nutzungsuntersagungen. Ein weiteres bauordnungsrechtliches Verfahren wird aufgrund diverser Mängel im Treppenhaus (fehlende/instabile Geländerstäbe, defekte Fenstergriffe, Brandlasten) eingeleitet.
Im Nachbarhaus war in der Dachgeschosswohnung kein zweiter Rettungsweg vorhanden. Der ehemalige Trockenboden wurde illegal zu Wohnzwecken umgebaut. Es erfolgte eine Nutzungsuntersagung im Sofortvollzug.
Für weitere sechs Wohnungen ergehen Nutzungsuntersagungen, da auch dort illegale bauliche Änderungen stattgefunden haben.
Durch die Wohnungsaufsicht ergeht ein wohnungsaufsichtsrechtliches Verfahren wegen diverser Mängel innerhalb der Wohneinheiten, unter anderem Wasserschäden sowie eine nicht schließfähige Hauseingangstür.
Aufgrund geringfügiger Einkünfte einer 7-köpfigen Familie ergeht ein Hinweis an die Ausländerbehörde zur Überprüfung der EU-Freizügigkeit.
In einem Haus in der Alemannenstraße erfolgt für drei Bedarfsgemeinschaften ebenfalls eine Überprüfung der EU-Freizügigkeit wegen geringfügiger Einkünfte.
Im direkten Umfeld des Objektes wurden mehrere Ordnungsverstöße im ruhenden Verkehr erfasst. Der KOD leitete ein Bußgeldverfahren wegen fehlerhafter Feinstaubplakette ein. Ein Fahrzeug hatte kein Kennzeichen.
In einem Haus in der Elfriedenstraße wurde eine Nachkontrolle durchgeführt. In eine illegale- Dachgeschosswohnung sind Mieter eingezogen. Die Bauordnung leitete aufgrund der neuen Erkenntnisse zwei Nutzungsuntersagungen ein.
Aufgrund von Bürgerbeschwerden aus dem örtlichen Präventionsrat Bismarck über einen Sprinter mit Ölverlust und Vermüllung einer Garage wurde eine Immobilie in der Kleiststraße aufgesucht. Die in der Garage beschriebenen Müllablagerungen haben sich bestätigt. Neben einer Vielzahl von Altreifen und alten Dämmstoffen wurde auch sonstiger Unrat vorgefunden. Die Eigentümerin wird durch die Bauordnung zur Beseitigung aufgefordert. Darüber hinaus wird ein Verwertungsnachweis an das Referat Umwelt eingefordert.
Durch den VÜD wurden im unmittelbaren Umfeld der überprüften Objekte insgesamt 24 Verkehrsverwarnungen ausgesprochen und 5 Bußgeldverfahren wegen fehlender bzw. fehlerhafter Feinstaubplaketten eingeleitet. Weiterhin führte der VÜD 6 Abschleppmaßnahmen aufgrund von Verkehrsbehinderungen durch.