24. April 2025, 12:54 Uhr | Stadt Gelsenkirchen
Vergangene Woche fand eine behördenübergreifende Kontrollaktion statt („Gemeinsam für Ordnung und Sicherheit GeOS“). Dabei kontrollierte die Stadt (Kommunaler Ordnungsdienst und Gewerbeabteilung, Lebensmittelüberwachung, Referat Umwelt) gemeinsam mit der Polizei Gelsenkirchen, dem Hauptzollamt Dortmund mit der Abteilung Finanzkontrolle Schwarzarbeit vier Imbisse, zwei Cafés und einen Einzelhandel im Stadtgebiet.
In allen kontrollierten Objekten wurden aufgrund hygienischer Mängel mündliche Verwarnungen ausgesprochen, verbunden mit der Aufforderung zur sofortigen Reinigung der betroffenen Arbeitsbereiche.
Bei der Kontrolle des Einzelhandels wurden derart gravierende Mängel im Hinblick einer ordnungsgemäßen Betriebsführung festgestellt, dass die sofortige Schließung des Ladens veranlasst wurde. Unter anderem wurde der Verkauf von selbstgebrannten Schnaps und Wein - abgefüllt in leeren Plastikflaschen und eigenhändig etikettiert - festgestellt und unverzüglich untersagt. Zusätzlich fiel zudem eine riesige Menge an Getränken ohne Pfandsiegel (über 10.000 Einheiten) auf, welche im Rahmen eines Bußgeldverfahrens geahndet wird.
In zwei Imbissbetrieben wurden teils versperrte Fluchtwege vorgefunden und unmittelbar freigeräumt. So war in einem Betrieb der Fluchtweg durch den Ausbau des Thekenbereichs derart verbaut, dass ein bauordnungsrechtliches Verfahren eingeleitet wurde. In zwei weiteren Fällen wurde der Außenbereich großflächig mit Möblierung ausgestattet, ohne im Besitz einer erforderlichen Sondernutzung zu sein. In der Folge musste der gesamte Außenbereich geräumt werden. Dazu wurde ein Verwarnungsgeld aufgrund des fehlenden Aushangs zum Nichtraucherschutzgesetz, zum Jugendschutzgesetz und aufgrund der fehlenden Preisauszeichnung erhoben.
Im Umfeld der Kontrollen konnten zudem vier Verstöße gegen das Abfallentsorgungsgesetz festgehalten werden, die in einem Fall mit der Nachweispflicht für die ordnungsgemäße Abfallentsorgung verbunden war.
Darüber hinaus erfolgte die Ahndung mehrerer Parkverstöße und das Fehlen der erforderlichen Feinstaubplakette.