25. April 2025, 09:57 Uhr | Stadt Gelsenkirchen
Das konsequente Handeln und die Ausnutzung aller zur Verfügung stehenden Möglichkeiten durch die Ausländerbehörde Gelsenkirchen haben dazu geführt, dass der tadschikische Staatsangehörige Mukhammadshujo A. am Donnerstag in die Ukraine abgeschoben werden konnte. Der in Gelsenkirchen lebende 22-Jährige stand im Mittelpunkt eines Ermittlungsverfahrens durch den Generalbundesanwalt wegen des Verdachts der Gründung und Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung. Er war im Juli 2023 festgenommen worden und befand sich seitdem in Untersuchungshaft. Die Ausländerbehörde Gelsenkirchen ordnete im Oktober 2023 die Ausweisung an.
Nachdem das Oberlandesgericht Düsseldorf einen dringenden Tatverdacht im Januar 2025 nicht länger als gegeben ansah, endete die Untersuchungshaft am 28. Januar. Durch einen durch die Gelsenkirchener Ausländerbehörde unmittelbar beim zuständigen Amtsgericht Wuppertal beantragten Festnahmebeschluss konnte Mukhammadshujo A. zur Sicherung der forcierten Abschiebung in Sicherungshaft genommen werden.
Wegen eines zwischenzeitlich anhängigen Asylverfahrens musste die Dauer der Sicherungshaft auf jeweiligen Antrag der Ausländerbehörde zweimal verlängert werden. Das Asylverfahren selbst führte zu der Erkenntnis, dass eine Abschiebung in sein Heimatland Tadschikistan aufgrund dort drohender menschenunwürdiger Behandlung potentiell unrechtmäßig sei. Aufgrund eines weiterhin gültigen Bleiberechts für die Ukraine wurde sodann die Abschiebung dorthin forciert. Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen befand die Abschiebungsandrohung in die Ukraine im Rahmen eines Eilbeschlusses für rechtmäßig.
In Zusammenarbeit mit der Sicherheitskonferenz des Ministeriums für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen, der Bezirksregierung Münster sowie den Polizeibehörden konnte ein Termin zur Abschiebung auf dem Landweg in die Ukraine für den 24. April 2025 vereinbart und umgesetzt werden.
Die Abschiebung wurde an diesem Tag planmäßig im Rahmen der Amtshilfe durch die Zentrale Ausländerbehörde Coesfeld durchgeführt.