Mit der Verabschiedung des „Gesetzes zur Verhütung erbkranken Nachwuchses“ im Juli 1933 deklarierten die Nationalsozialisten Menschen mit Behinderung, Schwache und Kranke als „lebensunwert“. Sie waren per Gesetz zunächst zur Erfassung, dann zur Zwangssterilisierung frei gegeben. Später radikalisierte sich diese Verfolgung bis in den gezielten Krankenmord („Euthanasie“). Auch in Gelsenkirchen wurde das Gesetz umgesetzt und bedeutete für viele Menschen aus Gelsenkirchen Ausgrenzung, Verfolgung und schließlich den Tod in einer der sechs Tötungsanstalten des „Dritten Reiches“. Im Vortrag wird auch die Umsetzung des Gesetzes durch Akteure der Stadt sowie die damit verbundene Stigmatisierung von Kranken und ihre Verfolgung am Beispiel der Gelsenkirchener Stadtverwaltung aufgezeigt.
Vortrag von Sara Demiriz, Westfälische Wilhelms-Universität Münster, mit anschließender Diskussion
Dieser Termin ist kostenfrei.