Die Berufskollegs der Stadt Gelsenkirchen sind nach fachlichen Gesichtspunkten geordnet.
Schülerinnen und Schüler haben nach Beendigung der Vollzeitschulpflicht an einer allgemeinbildenden Schule mehrere Möglichkeiten ihre weitere Schulpflicht zu erfüllen:
- Wechsel in eine Berufsausbildung mit Berufsschulbesuch
- Wechsel in einen anderen Bildungsgang des Berufskollegs
- Wechsel in die gymnasiale Oberstufe einer Gesamtschule oder eines Gymnasiums
- Verbleib an der bisherigen Schule (Übergang in den Abschluss-Jahrgang bzw. in die gymnasiale Oberstufe)
In jedem Fall besteht eine weitere Schulpflicht mindestens bis zum Ende des Schuljahres, in dem das 18. Lebensjahr vollendet wird. Im Fall einer Berufsausbildung wird in Absprache mit dem Arbeitgeber der Berufsschulbesuch erfolgen.
Ein Wechsel in einen anderen Bildungsgang eines Berufskollegs oder die gymnasiale Oberstufe erfordert eine Anmeldung an der jeweiligen Schule.
Die Anmeldung erfolgt in zwei Schritten:
- Alle Schülerinnen und Schüler registrieren sich in einem ersten Schritt in Begleitung der Lehrkraft in ihrer jetzigen Schule in dem Programm „gesi-online“. Die Schülerinnen und Schüler erhalten als Zugangsdaten eine Benutzerkennung und ein persönliches Kennwort von ihrer Schule. Auswärtige Schüler oder erwachsene Interessierte registrieren sich über gesi-online über den Part „Ich bin noch nicht Schüler/in in Gelsenkirchen“.
- Danach ist die persönliche Anmeldung (zweiter Schritt) am Berufskolleg erforderlich.
Um zu einer realistischen Einschätzung für Ihre Registrierung zu kommen, werden die Schülerinnen und Schüler bei diesem Übergangsverfahren im Rahmen der Berufsschulpflicht von den Lehrerinnen und Lehrern der abgebenden Schulen beraten.
Dazu bietet gesi-online einen aktuellen Überblick über alle an den Berufskollegs eingerichteten Bildungsangebote.
Sobald die Registrierung erfolgt ist, kann die weitere Entwicklung rund um die Uhr per Mausklick eingesehen werden. Die Schülerinnen und Schüler können auch den Stand ihrer Registrierung selbst online verfolgen. Personen, die keinen Online-Zugang haben, wenden sich direkt an die Berufskollegs.
Das Anmeldeverfahren findet in der Zeit vom 29. Januar bis zum 9. Februar 2024 statt. Bitte melden Sie sich persönlich direkt zuerst an dem Berufskolleg an, das Ihrem Erstwunsch entspricht. Sie benötigen hierfür die Kopie Ihres Halbjahreszeugnisses und den Ausdruck der Online-Anmeldung.