Zugewanderte, die ihre Chancen auf dem Arbeitsmarkt verbessern möchten, können einen Berufssprachkurs besuchen. Grundvoraussetzung für die Teilnahme ist das Sprachniveau B1 nach dem Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen für Sprachen (GER), d.h. der Kurs richtet sich an Personen, die bereits einen Integrationskurs abgeschlossen haben und/oder bereits Deutsch auf dem Niveau B1 sprechen. Als Nachweis ist ein B1-Zertifikat erforderlich. Ist dieses bereits älter als 6 Monate oder liegt kein B1-Zertifikat vor, muss zunächst ein Einstufungstest durchgeführt werden.
Der Kurs führt in 500 Unterrichtsstunden von B1 nach B2. In den ersten 100 Unterrichtsunden vertiefen und festigen die Teilnehmenden ihre Deutschkenntnisse auf dem Niveau B1 insbesondere im Lesen und Schreiben, aber auch im Hörverstehen und Sprechen. Daran schließen dann 400 Unterrichtsstunden B2 Kurs an.
Der Kurs ist inhaltlich allgemeinsprachlich mit berufsbezogenen Unterrichtseinheiten aufgebaut. Am Ende des Kurses erfolgt eine telc-Zertifikatsprüfung.
Eine Teilnahme ist nur mit Teilnahmeberechtigung möglich. Diese wird vom Jobcenter, der Agentur für Arbeit oder dem BAMF ausgestellt.
Die Teilnahme an einem Berufssprachkurs ist grundsätzlich kostenlos. Wenn Sie sozialversicherungspflichtig beschäftigt sind, sind Sie ggf. kostenbeitragspflichtig. Der Kostenbeitrag je Unterrichtseinheit für kostenbeitragspflichtige Teilnahmeberechtigte beträgt gemäß § 4 Absatz 5 DeuFöV 50 Prozent des Kostenerstattungssatzes. Dieser Kostenbeitrag ist vor Beginn eines Moduls zu bezahlen.
Wir beraten Sie gern: Anmeldungen bzw. Vormerkungen zu den Berufssprachkursen sind nur nach Vereinbarung eines persönlichen Beratungstermins möglich.
Weitere Informationen zu den Kursen finden Sie auch beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge.
Einen festen Beratungstermin können Sie mit dem untenstehenden Formular buchen (bitte auf die gewünschte Uhrzeit klicken). Achtung: Momentan sind alle Kurse ausgebucht, eine Beratung ist trotzdem möglich.